Die 50er-Jahre: Enger Grundriss, Probleme mit Schimmel
In der Nachkriegszeit musste es vor allem schnell gehen: Oft sind die Grundrisse beengt, die Bauweise ist sehr einfach. Auch mangelhafte Baumaterialien kommen zum Einsatz. Eine Ofenheizung ist noch die Regel, die Elektrik unzureichend. Schall- und Wärmedämmung spielen noch keine Rolle, beides wurde später entweder unzureichend nachgerüstet oder fehlt nach wie vor. Das schränkt den Wohnkomfort teils erheblich ein. Auch Wärmebrücken innerhalb der Konstruktion treten häufig auf. Die Folgen: ein zu hoher Energiebedarf und zu viel Feuchtigkeit, was zu Schimmel führen kann.
Sanierungstipps für die 50er Jahre: Bei einer Sanierung sollten die verarbeiteten Materialien und die Bausubstanz genau überprüft, bei Bedarf ersetzt und bauliche Mängel sorgfältig behoben werden. In den typischen Siedlungshäusern stehen besonders Feuchtigkeitsschäden, Dämmung, Fenster, Haustechnik und Dacheindeckung im Fokus. Weitere wichtige Punkte sind Heizung sowie Tritt- und Schallschutz. Um die Wohnfläche zu erweitern, bietet sich teilweise ein Anbau an.
Die 60er-Jahre: Mehr Wohnfläche, fehlende Dämmung
Für die Häuser aus den 60er-Jahren ist die unzureichende Wärme- und Schalldämmung charakteristisch. Dazu kommen Probleme mit mangelhaften, veralteten oder schadstoffbelasteten Baustoffen. Weitere Schwachstellen liegen in der Konstruktion und betreffen tragende Wände, Treppen, Brüstungen und Geländer. Die Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen aus diesem Jahrzehnt sind in der Regel technisch veraltet. Insgesamt ist die Qualität der Wohnbauten jedoch schon gut. Die Räume sind großzügiger geschnitten und bieten Fensterfronten.
Sanierungstipps für die 60er Jahre: Auf dem Sanierungsplan stehen eine Senkung des Energieverbrauchs durch Dach- und Fassadendämmung, Prüfen von Schäden an konstruktiven Bauteilen, Ersetzen der Wasser- und Entwässerungsleitungen, Erneuern der Heizung und der Fenster. Außerdem ist eine Badsanierung sinnvoll. Vorhandene Materialien sollten außerdem unbedingt auf Schadstoffe geprüft und Flachdächer neu abgedichtet werden.
Die 70er-Jahre: Erste Dämmung, viele Schadstoffe
Der Bauboom der 70er-Jahre brachte viele robuste Einfamilienhäuser hervor – meist aus Beton, Ziegel oder Kalksandstein. Die Elektro- und Sanitärinstallationen seit den 70er-Jahren sind aus heutiger Sicht teilweise noch zeitgemäß. Nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 wird erstmals gedämmt, allerdings entspricht diese Dämmung nicht mehr den heutigen Standards. Häufig gibt es Probleme mit Feuchtigkeit im Bodenbereich. Wenig komfortabel und klein sind oft auch die Bäder, in vielen Reihenhaussiedlungen gibt es im Bad kein Tageslicht. Die Zahl der verbauten Schadstoffe nimmt zu.
Sanierungstipps für die 70er Jahre: Bei dieser Baugeneration sollte bei der Sanierung besonders auf Schadstoffe wie Asbest und Holzschutzmittel sowie Feuchtigkeitsschäden geachtet werden. Häufig gibt es außerdem Schwachstellen und Wärmebrücken an Dach und Außenwänden, zum Beispiel durch Beton oder Glasbausteine, sowie undichte Flachdächer. Daher stehen auch hier oft Dach- und Fassadendämmung sowie die Erneuerung der Heizung an. Dagegen sind die damals häufig verbauten Mahagoniholzfenster bei guter Wartung und bereits verwendeter Zweifachverglasung oft noch nicht am Ende ihres Lebenszyklus. Ein Austausch ist daher nicht automatisch notwendig.
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Die 80er-Jahre: Ausgebautes Dachgeschoss, Schwachstelle Dachterrasse
Mit steigenden Anforderungen an die Wärmedämmung ersetzt das Warmdach mit seiner Dämmschicht in den 80er-Jahren häufiger das in den Jahrzehnten davor gängige Kaltdach. Ein Vorteil: Bislang als Stauraum oder Wäscheboden genutzte Dachgeschosse werden zur Wohnfläche und sind baulich entsprechend ausgestattet. Die häufiger auftretende Dachterrasse erweist sich allerdings oft als Schwachstelle bei starkem Regen sowie starker Sonneneinstrahlung. Weitere Schwachstellen sind bei dieser Gebäudegeneration häufig Erdgeschossaußenwände und Wohnungstrennwände, Fensterleibung und Rollladenkästen. Wichtig bleibt die Überprüfung von gesundheitsbelastenden Materialien, allen voran asbesthaltige Dachplatten oder Fassadenplatten, Mineralwolle mit zu geringer Faserlänge, gesundheitsschädliche Holzschutzmittel sowie formaldehydhaltige Spanplatten und andere Holzbaustoffe.
Sanierungstipps für die 80er Jahre: Eine genaue Prüfung lohnt sich bei den Warmdächern aus dieser Zeit, da sie häufig noch Baumängel aufweisen. Oft sind die Dampfsperren falsch verbaut oder verschlissen. Dadurch dringt Feuchtigkeit ein. Häuser aus den 1980er-Jahren sind aufgrund der Mängel bei Wärmeschutz und Luftdichtheit energetisch in immer noch fragwürdigem Zustand. Allerdings sind die eingesetzten Bauteile meist noch so gut in Schuss, dass eine Erneuerung aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn macht. Wo Einsparpotenzial liegt, kann ein Energieberater beurteilen.
Die 90er-Jahre: Fassadendämmung kommt, Dach auf Feuchteschäden prüfen
In den 90er Jahren rückt die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Blickpunkt – auch bei Bestandsimmobilien. Die Politik errichtet mit einer novellierten Wärmeschutzverordnung das Fundament für energiebewusste Baumaßnahmen: Das Energieeinsparen tritt in den Vordergrund – es werden immer mehr Passiv- und Niedrigenergiehäuser gebaut. Fassaden erhalten eine Dämmung, meist aus Polystyrol. Zunehmend werden Systeme eingebaut, die erneuerbare Energie nutzen.
Sanierungstipps für die 90er Jahre: Die Dämmung dieser Gebäude ist aus heutiger Sicht oft nicht mehr ausreichend. Die Baustoffe befinden sich aber noch mitten in ihrem Lebenszyklus, wenn sie ordentlich verbaut worden sind. Trotzdem sind auch hier mögliche Feuchtigkeitsschäden ein zentraler Prüfpunkt, vor allem am Dach. Auch die Heiztechnik dieser Baujahre ist inzwischen oft reif für ein Update.
--> Grundsätzlich gilt bei einer Sanierung für Häuser aller Baujahre: Zu Beginn ist eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan sinnvoll! Denn die richtige Reihenfolge der einzelnen Gewerke entscheidet mit über den Erfolg und den damit gewonnenen Wohnkomfort.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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