Die 50er-Jahre: Enger Grundriss, Probleme mit Schimmel
In der Nachkriegszeit musste es vor allem schnell gehen: Oft sind die Grundrisse beengt, die Bauweise ist sehr einfach. Auch mangelhafte Baumaterialien kommen zum Einsatz. Eine Ofenheizung ist noch die Regel, die Elektrik unzureichend. Schall- und Wärmedämmung spielen noch keine Rolle, beides wurde später entweder unzureichend nachgerüstet oder fehlt nach wie vor. Das schränkt den Wohnkomfort teils erheblich ein. Auch Wärmebrücken innerhalb der Konstruktion treten häufig auf. Die Folgen: ein zu hoher Energiebedarf und zu viel Feuchtigkeit, was zu Schimmel führen kann.
Sanierungstipps für die 50er Jahre: Bei einer Sanierung sollten die verarbeiteten Materialien genau überprüft, bei Bedarf ersetzt und bauliche Mängel sorgfältig behoben werden. In den typischen Siedlungshäusern stehen besonders Feuchtigkeitsschäden, Haustechnik und Dacheindeckung im Fokus. Weitere wichtige Punkte sind Heizung sowie Tritt- und Schallschutz. Um die Wohnfläche zu erweitern, bietet sich teilweise ein Anbau an.
Die 60er-Jahre: Mehr Wohnfläche, fehlende Dämmung
Für die Häuser aus den 60er-Jahren ist die unzureichende Wärme- und Schalldämmung charakteristisch. Dazu kommen Probleme mit mangelhaften, veralteten oder schadstoffbelasteten Baustoffen. Weitere Schwachstellen liegen in der Konstruktion und betreffen tragende Wände, Treppen, Brüstungen und Geländer. Die Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen aus diesem Jahrzehnt sind in der Regel technisch veraltet. Insgesamt ist die Qualität der Wohnbauten jedoch schon gut. Die Räume sind großzügiger geschnitten und bieten Fensterfronten.
Sanierungstipps für die 60er Jahre: Auf dem Sanierungsplan stehen eine Senkung des Energieverbrauchs durch Dach- und Fassadendämmung, Prüfen von Schäden an konstruktiven Bauteilen, Ersetzen der Wasser- und Entwässerungsleitungen, Erneuern der Heizung und der Fenster. Außerdem ist eine Badsanierung sinnvoll.
Die 70er-Jahre: Erste Dämmung, viele Schadstoffe
Gebaut wird in diesen Jahren vor allem mit Beton. Die Elektro- und Sanitärinstallationen seit den 70er-Jahren sind aus heutiger Sicht noch zeitgemäß. Nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 wird erstmals gedämmt, allerdings entspricht diese Dämmung nicht mehr den heutigen Standards. Häufig gibt es Probleme mit Feuchtigkeit im Bodenbereich. Wenig komfortabel und klein sind oft auch die Bäder, in vielen Reihenhaussiedlungen gibt es im Bad kein Tageslicht. Die Zahl der verbauten Schadstoffe nimmt zu.
Sanierungstipps für die 70er Jahre: Bei dieser Baugeneration sollte bei der Sanierung besonders auf Schadstoffe wie Asbest und Holzschutzmittel sowie Feuchtigkeitsschäden geachtet werden. Häufig gibt es Schwachstellen an Dach und Außenwänden. Daher stehen auch hier oft Dach- und Fassadendämmung sowie die Erneuerung der Heizung an. Dagegen sind die damals häufig verbauten Mahagoniholzfenster bei guter Wartung und bereits verwendeter Zweifachverglasung oft noch nicht am Ende ihres Lebenszyklus. Ein Austausch ist daher nicht automatisch notwendig.
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Die 80er-Jahre: Ausgebautes Dachgeschoss, Schwachstelle Dachterrasse
Mit steigenden Anforderungen an die Wärmedämmung ersetzt das Warmdach mit seiner Dämmschicht in den 80er-Jahren häufiger das in den Jahrzehnten davor gängige Kaltdach. Ein Vorteil: Bislang als Stauraum oder Wäscheboden genutzte Dachgeschosse werden zur Wohnfläche und sind baulich entsprechend ausgestattet. Die häufiger auftretende Dachterrasse erweist sich allerdings oft als Schwachstelle bei starkem Regen sowie starker Sonneneinstrahlung. Weitere Schwachstellen sind bei dieser Gebäudegeneration häufig Erdgeschossaußenwände und Wohnungstrennwände, Fensterleibung und Rollladenkästen. Wichtig bleibt die Überprüfung von gesundheitsbelastenden Materialien, allen voran asbesthaltige Dachplatten oder Fassadenplatten, Mineralwolle mit zu geringer Faserlänge, gesundheitsschädliche Holzschutzmittel sowie formaldehydhaltige Spanplatten und andere Holzbaustoffe.
Sanierungstipps für die 80er Jahre: Eine genaue Prüfung lohnt sich bei den Warmdächern aus dieser Zeit, da sie häufig noch Baumängel aufweisen. Oft sind die Dampfsperren falsch verbaut oder verschlissen. Dadurch dringt Feuchtigkeit ein. Häuser aus den 1980er-Jahren sind aufgrund der Mängel bei Wärmeschutz und Luftdichtheit energetisch in immer noch fragwürdigem Zustand. Allerdings sind die eingesetzten Bauteile meist noch so gut in Schuss, dass eine Erneuerung aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn macht. Wo Einsparpotenzial liegt, kann ein Energieberater beurteilen.
Die 90er-Jahre: Fassadendämmung kommt, Dach auf Feuchteschäden prüfen
In den 90er Jahren rückt die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Blickpunkt – auch bei Bestandsimmobilien. Die Politik errichtet mit einer novellierten Wärmeschutzverordnung das Fundament für energiebewusste Baumaßnahmen: Das Energieeinsparen tritt in den Vordergrund – es werden immer mehr Passiv- und Niedrigenergiehäuser gebaut. Fassaden erhalten eine Dämmung, meist aus Polystyrol. Zunehmend werden Systeme eingebaut, die erneuerbare Energie nutzen.
Sanierungstipps für die 90er Jahre: Die Dämmung dieser Gebäude ist aus heutiger Sicht oft nicht mehr ausreichend. Die Baustoffe befinden sich aber noch mitten in ihrem Lebenszyklus, wenn sie ordentlich verbaut worden sind. Trotzdem sind auch hier mögliche Feuchtigkeitsschäden ein zentraler Prüfpunkt, vor allem am Dach.
Grundsätzlich gilt bei einer Sanierung für Häuser aller Baujahre: Zu Beginn ist eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan sinnvoll! Denn die richtige Reihenfolge der einzelnen Gewerke entscheidet mit über den Erfolg und den damit gewonnenen Wohnkomfort.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
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