Die 50er-Jahre: Enger Grundriss, Probleme mit Schimmel
In der Nachkriegszeit musste es vor allem schnell gehen: Oft sind die Grundrisse beengt, die Bauweise ist sehr einfach. Auch mangelhafte Baumaterialien kommen zum Einsatz. Eine Ofenheizung ist noch die Regel, die Elektrik unzureichend. Schall- und Wärmedämmung spielen noch keine Rolle, beides wurde später entweder unzureichend nachgerüstet oder fehlt nach wie vor. Das schränkt den Wohnkomfort teils erheblich ein. Auch Wärmebrücken innerhalb der Konstruktion treten häufig auf. Die Folgen: ein zu hoher Energiebedarf und zu viel Feuchtigkeit, was zu Schimmel führen kann.
Sanierungstipps für die 50er Jahre: Bei einer Sanierung sollten die verarbeiteten Materialien und die Bausubstanz genau überprüft, bei Bedarf ersetzt und bauliche Mängel sorgfältig behoben werden. In den typischen Siedlungshäusern stehen besonders Feuchtigkeitsschäden, Dämmung, Fenster, Haustechnik und Dacheindeckung im Fokus. Weitere wichtige Punkte sind Heizung sowie Tritt- und Schallschutz. Um die Wohnfläche zu erweitern, bietet sich teilweise ein Anbau an.
Die 60er-Jahre: Mehr Wohnfläche, fehlende Dämmung
Für die Häuser aus den 60er-Jahren ist die unzureichende Wärme- und Schalldämmung charakteristisch. Dazu kommen Probleme mit mangelhaften, veralteten oder schadstoffbelasteten Baustoffen. Weitere Schwachstellen liegen in der Konstruktion und betreffen tragende Wände, Treppen, Brüstungen und Geländer. Die Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen aus diesem Jahrzehnt sind in der Regel technisch veraltet. Insgesamt ist die Qualität der Wohnbauten jedoch schon gut. Die Räume sind großzügiger geschnitten und bieten Fensterfronten.
Sanierungstipps für die 60er Jahre: Auf dem Sanierungsplan stehen eine Senkung des Energieverbrauchs durch Dach- und Fassadendämmung, Prüfen von Schäden an konstruktiven Bauteilen, Ersetzen der Wasser- und Entwässerungsleitungen, Erneuern der Heizung und der Fenster. Außerdem ist eine Badsanierung sinnvoll. Vorhandene Materialien sollten außerdem unbedingt auf Schadstoffe geprüft und Flachdächer neu abgedichtet werden.
Die 70er-Jahre: Erste Dämmung, viele Schadstoffe
Der Bauboom der 70er-Jahre brachte viele robuste Einfamilienhäuser hervor – meist aus Beton, Ziegel oder Kalksandstein. Die Elektro- und Sanitärinstallationen seit den 70er-Jahren sind aus heutiger Sicht teilweise noch zeitgemäß. Nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 wird erstmals gedämmt, allerdings entspricht diese Dämmung nicht mehr den heutigen Standards. Häufig gibt es Probleme mit Feuchtigkeit im Bodenbereich. Wenig komfortabel und klein sind oft auch die Bäder, in vielen Reihenhaussiedlungen gibt es im Bad kein Tageslicht. Die Zahl der verbauten Schadstoffe nimmt zu.
Sanierungstipps für die 70er Jahre: Bei dieser Baugeneration sollte bei der Sanierung besonders auf Schadstoffe wie Asbest und Holzschutzmittel sowie Feuchtigkeitsschäden geachtet werden. Häufig gibt es außerdem Schwachstellen und Wärmebrücken an Dach und Außenwänden, zum Beispiel durch Beton oder Glasbausteine, sowie undichte Flachdächer. Daher stehen auch hier oft Dach- und Fassadendämmung sowie die Erneuerung der Heizung an. Dagegen sind die damals häufig verbauten Mahagoniholzfenster bei guter Wartung und bereits verwendeter Zweifachverglasung oft noch nicht am Ende ihres Lebenszyklus. Ein Austausch ist daher nicht automatisch notwendig.
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Die 80er-Jahre: Ausgebautes Dachgeschoss, Schwachstelle Dachterrasse
Mit steigenden Anforderungen an die Wärmedämmung ersetzt das Warmdach mit seiner Dämmschicht in den 80er-Jahren häufiger das in den Jahrzehnten davor gängige Kaltdach. Ein Vorteil: Bislang als Stauraum oder Wäscheboden genutzte Dachgeschosse werden zur Wohnfläche und sind baulich entsprechend ausgestattet. Die häufiger auftretende Dachterrasse erweist sich allerdings oft als Schwachstelle bei starkem Regen sowie starker Sonneneinstrahlung. Weitere Schwachstellen sind bei dieser Gebäudegeneration häufig Erdgeschossaußenwände und Wohnungstrennwände, Fensterleibung und Rollladenkästen. Wichtig bleibt die Überprüfung von gesundheitsbelastenden Materialien, allen voran asbesthaltige Dachplatten oder Fassadenplatten, Mineralwolle mit zu geringer Faserlänge, gesundheitsschädliche Holzschutzmittel sowie formaldehydhaltige Spanplatten und andere Holzbaustoffe.
Sanierungstipps für die 80er Jahre: Eine genaue Prüfung lohnt sich bei den Warmdächern aus dieser Zeit, da sie häufig noch Baumängel aufweisen. Oft sind die Dampfsperren falsch verbaut oder verschlissen. Dadurch dringt Feuchtigkeit ein. Häuser aus den 1980er-Jahren sind aufgrund der Mängel bei Wärmeschutz und Luftdichtheit energetisch in immer noch fragwürdigem Zustand. Allerdings sind die eingesetzten Bauteile meist noch so gut in Schuss, dass eine Erneuerung aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn macht. Wo Einsparpotenzial liegt, kann ein Energieberater beurteilen.
Die 90er-Jahre: Fassadendämmung kommt, Dach auf Feuchteschäden prüfen
In den 90er Jahren rückt die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Blickpunkt – auch bei Bestandsimmobilien. Die Politik errichtet mit einer novellierten Wärmeschutzverordnung das Fundament für energiebewusste Baumaßnahmen: Das Energieeinsparen tritt in den Vordergrund – es werden immer mehr Passiv- und Niedrigenergiehäuser gebaut. Fassaden erhalten eine Dämmung, meist aus Polystyrol. Zunehmend werden Systeme eingebaut, die erneuerbare Energie nutzen.
Sanierungstipps für die 90er Jahre: Die Dämmung dieser Gebäude ist aus heutiger Sicht oft nicht mehr ausreichend. Die Baustoffe befinden sich aber noch mitten in ihrem Lebenszyklus, wenn sie ordentlich verbaut worden sind. Trotzdem sind auch hier mögliche Feuchtigkeitsschäden ein zentraler Prüfpunkt, vor allem am Dach. Auch die Heiztechnik dieser Baujahre ist inzwischen oft reif für ein Update.
--> Grundsätzlich gilt bei einer Sanierung für Häuser aller Baujahre: Zu Beginn ist eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan sinnvoll! Denn die richtige Reihenfolge der einzelnen Gewerke entscheidet mit über den Erfolg und den damit gewonnenen Wohnkomfort.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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