Der "Sanierungssprint" ist ein Konzept für Ein- und Zweifamilienhäuser, die Sanierung erfolgt nach einem festen Ablaufplan innerhalb von 22 Tagen. Der innovative Ansatz zielt darauf ab, die Produktivität der Arbeiten auf der Baustelle zu erhöhen und die Sanierungsdauer zu verkürzen. Möglich wird das durch eine Optimierung der Planungs- und Bauprozesse sowie Standardisierung und Routine. Der Bauingenieur Ronald Meyer hat das Konzept entwickelt.
Kurz gesagt ist ein Sanierungssprint eine energetische Sanierung in maximal 22 Werktagen mit standardisiertem Verfahren und zu einem festen Preis.
In der Praxis bedeutet das: Alle Handwerker:innen arbeiten parallel auf der Baustelle, damit die Sanierungsarbeiten innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sind. Mit Hilfe von Methoden der Zeit- und Prozessoptimierung und einem stundengenauen Bauzeitenplan können alle Gewerke zeitgleich auf der Baustelle tätig sein.
Vorteil für die Bauherren: Auch wenn die Sanierungswochen anstrengend sind - mit einem Sanierungssprint können Eigentümer deutlich besser planen und den Baustress schon nach kurzer Zeit hinter sich lassen.
Vorteil für die Handwerksbetriebe: Für Handwerker bietet ein Sanierungssprint die Möglichkeit, mehr Baustellen bei gleichen Ressourcen umsetzen zu können. So kann das Konzept auch den Fachkräftemangel etwas entschärfen. Dass alle Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle sind, verkürzt zudem die Entscheidungswege und verbessert den Informationsfluss.
Musterbaustelle Hamburg:
In nur 22 Werktagen wurde in Hamburg Duvenstedt eine Doppelhaushälfte von 1963 zum Effizienzhaus 70 EE energetisch saniert: Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage wurden installiert, Dämmung an Dach und Fassade angebracht und die Fenster ausgetauscht. In der kurzen Bauzeit wurde außerdem die komplette Haustechnik modernisiert, drei neue Bäder eingebaut und neuer Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen. Beteiliggt waren mehr als 60 Handwerker:innen.
Musterbaustelle in Esslingen-Berkheim / Baden-Württemberg
Vom 31. März bis 30. April 2025 wurde aus einem Altbau aus den sechziger Jahren ein Effizienzhaus 55. Die Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1966 verfügt über eine Wohnfläche von 115 Quadratmetern. Bislang lag der rechnerische Energiebedarf bei 364 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Geheizt wurde mit Öl, eine Dämmung existierte nicht.
Diese Maßnahmen wurden umgesetzt:
Nach der Sanierung soll der Energieverbrauch des ehemaligen "Worst Performing Buildings" bei nur noch 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegen – elf Prozent des vorherigen Verbrauchs. Als Worst Performing Building bezeichnet man Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören. Für die Sanierung eines solchen Gebäudes hin zu einem Effizienzhaus erhalten Eigentümer:innen einen Extra-Zuschuss von zehn Prozent von der KfW.
Interessierte Hauseigentümer und Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg finden hier Informationen und Ansprechpartner / Sanierungschoaches.
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Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
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