Der "Sanierungssprint" ist ein Konzept für Ein- und Zweifamilienhäuser, die Sanierung erfolgt nach einem festen Ablaufplan innerhalb von 22 Tagen. Der innovative Ansatz zielt darauf ab, die Produktivität der Arbeiten auf der Baustelle zu erhöhen und die Sanierungsdauer zu verkürzen. Möglich wird das durch eine Optimierung der Planungs- und Bauprozesse sowie Standardisierung und Routine. Der Bauingenieur Ronald Meyer hat das Konzept entwickelt.
Kurz gesagt ist ein Sanierungssprint eine energetische Sanierung in maximal 22 Werktagen mit standardisiertem Verfahren und zu einem festen Preis.
In der Praxis bedeutet das: Alle Handwerker:innen arbeiten parallel auf der Baustelle, damit die Sanierungsarbeiten innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sind. Mit Hilfe von Methoden der Zeit- und Prozessoptimierung und einem stundengenauen Bauzeitenplan können alle Gewerke zeitgleich auf der Baustelle tätig sein.
Vorteil für die Bauherren: Auch wenn die Sanierungswochen anstrengend sind - mit einem Sanierungssprint können Eigentümer deutlich besser planen und den Baustress schon nach kurzer Zeit hinter sich lassen.
Vorteil für die Handwerksbetriebe: Für Handwerker bietet ein Sanierungssprint die Möglichkeit, mehr Baustellen bei gleichen Ressourcen umsetzen zu können. So kann das Konzept auch den Fachkräftemangel etwas entschärfen. Dass alle Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle sind, verkürzt zudem die Entscheidungswege und verbessert den Informationsfluss.
Musterbaustelle Hamburg:
In nur 22 Werktagen wurde in Hamburg Duvenstedt eine Doppelhaushälfte von 1963 zum Effizienzhaus 70 EE energetisch saniert: Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage wurden installiert, Dämmung an Dach und Fassade angebracht und die Fenster ausgetauscht. In der kurzen Bauzeit wurde außerdem die komplette Haustechnik modernisiert, drei neue Bäder eingebaut und neuer Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen. Beteiliggt waren mehr als 60 Handwerker:innen.
Musterbaustelle in Esslingen-Berkheim / Baden-Württemberg
Vom 31. März bis 30. April 2025 wurde aus einem Altbau aus den sechziger Jahren ein Effizienzhaus 55. Die Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1966 verfügt über eine Wohnfläche von 115 Quadratmetern. Bislang lag der rechnerische Energiebedarf bei 364 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Geheizt wurde mit Öl, eine Dämmung existierte nicht.
Diese Maßnahmen wurden umgesetzt:
Nach der Sanierung soll der Energieverbrauch des ehemaligen "Worst Performing Buildings" bei nur noch 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegen – elf Prozent des vorherigen Verbrauchs. Als Worst Performing Building bezeichnet man Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören. Für die Sanierung eines solchen Gebäudes hin zu einem Effizienzhaus erhalten Eigentümer:innen einen Extra-Zuschuss von zehn Prozent von der KfW.
Interessierte Hauseigentümer und Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg finden hier Informationen und Ansprechpartner / Sanierungschoaches.
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In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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