Wer sein Haus nicht pflegt, muss auf Dauer deutlich mehr in die Sanierung der Schäden investieren, als für die laufende Instandhaltung nötig wäre. Deshalb raten Experten zur systematischen Pflege der immobilie. So wie die Wartung beim Auto lohnt sich das, schließlich wollen wir lange darin wohnen. Auch wer den Wiederverkauf eines Tages plant, zum Beispiel um die Familienimmobilie gegen eine seniorengerechte einzutauschen, der tut gut daran, die laufende Instandhaltung zu dokumentieren, Rechnungen für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen aufzuheben. Denn Kaufinteressenten und Nachfolger können daran den Erhaltungszustand ablesen. Oft genug aber sind ältere Bewohner mit der Größe der Immobilie überfordert, nötige Instandhaltungsmaßnahmen bleiben aus. Manchmal fehlen auch die finanziellen Mittel oder eine Immobilie steht länger leer. Das Ergebnis ist ein Sanierungsstau und die Bewohner oder auch Käufer stehen vor einem riesigen Aufgabenberg.
Tipp 1: Überblick verschaffen - Sachverständiger hält Ist-Zustand fest
Erst, wenn die Immobilie systematisch begutachtet wird, lassen sich sinnvolle Instandhaltungsarbeiten und bauphysikalisch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für die Zukunft definieren, die dann Schritt für Schritt umgesetzt werden. Das Problem: Viele Eigentümer vernachlässigen die regelmäßige Pflege und beginnen dann irgendwo mit der größeren Sanierung, manche bei der Fassade, andere bei der Heizung, wieder andere bei Fenstern oder Dach. Sie suchen Handwerker und lassen sich Angebote machen.
Weil sie dabei den Handwerkern auch die Lösungsvorschläge überlassen, kommen viele unterschiedliche Angebote heraus, die sich inhaltlich und finanziell nicht miteinander vergleichen lassen und von denen viele dem Gebäude eher schaden als nutzen. Außerdem muss bedacht werden, dass jede Maßnahme am Altbau bauphysikalische Konsequenzen nach nach sich zieht. Wir können nicht einfach ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) auf die Fassade kleben, ohne vorher genau zu berechnen, wie es aufgebaut sein muss. Wird das nicht oder falsch berechnet, besteht die große Gefahr, dass Eigentümer:innen sich Feuchte- und in der Folge Schimmelschäden ins Haus holen. Am Anfang steht deshalb immer die Analyse: Was für ein Haus haben wir, in welchem Zustand ist die Substanz, in welchem die Haustechnik? Welche Schäden hat das Objekt und was hat diese verursacht?
Tipp 2: Maßnahmen festlegen - Energieberatung hilft bei Sanierungsplanung
Wer seine Sanierung und Instandhaltung mit System angehen will, braucht sachverständige Unterstützung. Nur so kann er seinen ganz persönlichen Sanierungs- und Instandhaltungsplan entwickeln, Schäden vermeiden und den Wert der Immobilie erhalten. Halten sich die Eigentümer später an die mit Experten entwickelten Arbeitsschritte, ist ihre Immobilie stets in Ordnung und technisch auf der Höhe der Zeit. Beim Wiederverkauf macht sich das positiv bemerkbar. Ein guter Ausgangspunkt für die Sanierung ist deshalb eine Energieberatung. Ein Großteil der Kosten dafür wird sogar durch einen Zuschuss vom BAFA abgedeckt. Aus der Energieberatung ergeben sich je nach Haus unterschiedliche Sanierungsempfehlungen, die sinnvollerweise auch in einer bestimmten Reihenfolge erledigt werden sollten, damit durch die Sanierung keine Schäden entstehen. Zusammen mit dem Experten überlegen Eigentümer eine sinnvolle und ins Budget passende Reihenfolge und Zeit- und Kostenplanung. Festgehalten wird das ganze in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der bei der Förderung auch noch Bonuspunkte sichert.
Tipp 3: Kassensturz bringt Klarheit über Finanzen - Förderung entlastet Budget
Nicht immer kann ein Sanierungsstau auf einen Rutsch behoben werden, denn oft sind die finanziellen Mittel begrenzt. Umso wichtiger ist es für Eigentümer, sich rechtzeitig zum Thema Förderung zu informieren, denn Zuschüsse und günstige Förderkredite entlasten das Budget erheblich! Darüber hinaus bringt ein Kassensturz Überblick zu den finanziellen Mitteln: Wie viel haben wir auf der hohen Kante? Gibt es vielleicht einen Bausparvertrag, der eingesetzt werden kann?
Hier eine kleine Übersicht, welche Sanierungsmaßnahmen mit welchem Budget machbar sind:
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort