Studien und Umfragen haben in der letzten Zeit gezeigt, dass viele Menschen die Kosten für Wärmepumpe, Solaranlage und Speicher überschätzen und auf der anderen Seite unterschätzen, wie schnell sich Energielösungen finanziell rechnen. Zudem wissen viele Eigentümer:innen noch nicht gut Bescheid über neue Energielösungen wie Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher. Die Studienergebnisse zur Wirtschaftlichkeit sind ein Hoffnungsschimmer für kostengeplagte Eigentümer und auch ein Zeichen, sich unbedingt mit diesen Techniken auseinanderzusetzen.
Wer sein Haus von fossilen Energieträgern auf eine nachhaltige Energiezukunft umstellt, muss entsprechende Anfangsinvestitionen tätigen – die Studie unterstreicht, wie wichtig die Nutzung der Förderung für eine zügige finanzielle Rentabilität ist! Untersucht wurde der Einsatz von Wärmepumpe, Wärmepume + Photovoltaik sowie Wärmepumpe + Photovoltaik + Batteriespeicher in Häusern verschiedener Baujahre sowie für eine Haushaltsgröße von jeweils 2 und 4 Personen. Vergleichen wurden die Kosten für Kauf und Betrieb dann mit einer Gasheizung. Um unterschiedliche Verbrauchsprofile und Wetterdaten abzubilden, wurden exemplarisch die Orte München und Essen herausgegriffen.
Energiekosten mit neuer Technik lassen Gasheizung alt aussehen
In der Studie wurde für verschiedene Konstellationen untersucht, nach welcher Zeit die Kosten für Kauf und Betrieb von modernen Energielösungen im Vergleich zu einer neuen Gasheizung niedriger liegen („Break-even“). Außerdem machen die Ergebnisse auch die Einsparungen bei den Betriebskosten konkret: So lässt sich die jährliche Energierechnung für Strom und Wärme in einem beispielhaften unsanierten Reihenhaus von 1990 durch Wärmepumpe, Solaranlage und Batteriespeicher im Vergleich zur Gasheizung von durchschnittlich 2.870 auf 904 Euro im Jahr 2024 reduzieren (minus 69 Prozent). In einem Einfamilienhaus von 2005 sinken die Kosten von durchschnittlich 2.947 auf 815 Euro jährlich – das entspricht einer Reduktion um 72 Prozent. Ein Home Energy Management System (HEMS) bietet weiteres Einsparpotenzial und kann den Zeitpunkt des Break-even bis zu ein Jahr vorziehen. Im Schnitt dauert es 11 bis 14 Jahre, bis sich das Duo aus Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage in den verschiedenen Haustypen rentiert.
Auch kleine Maßnahmen wie Balkonkraftwerke haben Sparpotenzial
Natürlich findet die Energiewende überall statt – in Haus, Wohnung und auf der Straße. Deshalb wurde über den Fokus Eigenheim hinaus analysiert, wie schnell sich auch kleinere Investitionen in den Klimaschutz lohnen.
Alle Ergebnisse, wann sich Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher für ein Einfamilienhaus von 1980, ein Reihenhaus von 1990 und sowie ein Einfamilienhaus von 2005 rentieren, finden Sie in der gemeinsamen Studie von E.ON und der RWTH Aachen zur finanziellen Rentabilität von Energielösungen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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