1. Suchen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen
Bei größeren Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel ist es ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser findet ohne wirtschaftliches Eigeninteresse die Ursache heraus und zeigt auf, wie der aktuelle Schaden behoben und ein Wiederauftreten in Zukunft vermieden werden kann. Bei der Auswahl des Sachverständigen sollte darauf geachtet werden, dass er die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringt. Auf Nummer sicher geht man mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer gelistet sind oder beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. erfragt werden können. Auch wenn der Sachverständige erst einmal Geld kostet, kann er viel Ärger und eventuelle Kosten aufgrund unsachgemäßer Maßnahmen sparen.
2. Beauftragen Sie ausschließlich qualifizierte Fachfirmen
Um Feuchtigkeit und Schimmel fachgerecht zu beseitigen, bedarf es einer besonderen Qualifikation und viel Erfahrung. Ansprechpartner für die Sanierung von Schimmelschäden sind zum Beispiel die Sanierungsfachkräfte vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), die ihre Sachkunde nachweisen und sich ständig weiterbilden müssen. Auch der Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) sowie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vermittlung von Fachfirmen weiter. Die richtige Fachfirma ist wichtig, denn falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen können zu noch größeren Schäden führen. Wer vorher einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen hat, kann diesen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen noch einmal zur Kontrolle kommen lassen.
3. Fragen, die Sie vor Auftragsvergabe stellen sollten
Erkundigen Sie sich bei dem Unternehmen nach den eingesetzten Methoden und den Qualifizierungen der Mitarbeiter. Machen diese regelmäßig Fortbildungen, wurden schon viele Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel behoben? Fragen Sie nach Zeugnissen und Referenzen. Erkundigen Sie sich, ob nach dem Sanierungs-Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmel in Innenräumen vorgegangen wird. Misstrauen Sie Methoden, die im Ausland patentiert sind und sensationelle Wirkung versprechen.
4. Holen Sie konkrete Angebote ein
Lassen Sie sich vor der Sanierung genau über die einzelnen Arbeitsschritte der Sanierung informieren. Auch Schutzmaßnahmen für die Bewohner sollten Thema im Vorfeld sein. Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, ein weiteres Angebot einzuholen. Die Angebote sollten nicht allgemein gehalten sein, sondern sich konkret auf den Fall beziehen und eine verbindliche Kalkulation enthalten.
5. Bevorzugen Sie Fachfirmen aus der Region
Entsprechende Qualifikation vorausgesetzt ist es immer gut, einen Ansprechpartner in der Nähe zu haben. Bei auftretenden Schwierigkeiten können die Experten schnell vor Ort sein. Fragen Sie nach Referenzkunden aus der Umgebung. Gute Fachfirmen werden Ihnen sicher gerne entsprechende Kontakte zu ehemaligen Kunden herstellen. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach dem Unternehmen. Gute Fachleute sprechen sich herum.
6. Gefährdungen während der Sanierung ausschließen
Vor dem Beginn der Sanierung ist es wichtig, wie die Bewohner und auch die betroffenen Räume während der Sanierungsarbeiten vor den freiwerdenden Schimmelsporen und Staub geschützt werden können. Eventuell dürfen manche Räume während der Sanierung nicht benutzt werden, Möbel oder Gegenstände müssen entfernt werden. Lassen Sie sich über die eventuellen Risiken der verwendeten Chemikalien, Farben oder Baustoffe aufklären.
7. Endkontrolle sowie Reinigung vereinbaren
Die vor der Sanierung festgelegten Einzelschritte sollten regelmäßig auf eine erfolgreiche Durchführung protokolliert werden. Gibt das Unternehmen eine Garantieleistung? Wichtig ist hierbei, dass sich die Gewährleistung nicht nur auf die verwendeten Produkte, sondern auch auf die Ausführung der Arbeiten bezieht. Erkundigen Sie sich, ob das Unternehmen nach der erfolgreichen Sanierung eine Grundreinigung der betroffenen Räume durchführt.
Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
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Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir leider keinen individuellen Förderberatungen an. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem ...
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Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne leider nicht beurteilen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert ein einfacher Test: ...
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