1. Suchen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen
Bei größeren Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel ist es ratsam, zunächst unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Diese finden ohne wirtschaftliches Eigeninteresse die Ursache heraus und zeigen auf, wie der aktuelle Schaden behoben und ein Wiederauftreten in Zukunft vermieden werden kann. Bei der Auswahl der Sachverständigen sollte darauf geachtet werden, dass sie die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringen. Auf Nummer sicher geht man mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer gelistet sind oder beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. erfragt werden können. Eine weitere gute Anlaufstelle ist das Netzwerk Schimmelpilzberatung mit mehreren Standorten in Deutschland. Auch wenn Sachverständige erst einmal Geld kosten, können so viel Ärger und unnötige Kosten aufgrund unsachgemäßer Maßnahmen gespart werden.
2. Beauftragen Sie ausschließlich qualifizierte Fachfirmen
Um Feuchtigkeit und Schimmel fachgerecht zu beseitigen, bedarf es einer besonderen Qualifikation und viel Erfahrung. Ansprechpartner für die Sanierung von Schimmelschäden sind zum Beispiel die Sanierungsfachkräfte vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), die ihre Sachkunde nachweisen und sich ständig weiterbilden müssen. Auch der Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) sowie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vermittlung von Fachfirmen weiter. Die richtige Fachfirma ist wichtig, denn falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen können zu noch größeren Schäden führen. Wer vorher einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen hat, kann diesen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen noch einmal zur Kontrolle kommen lassen.
3. Fragen, die Sie vor Auftragsvergabe stellen sollten
Erkundigen Sie sich bei dem Unternehmen nach den eingesetzten Methoden und den Qualifizierungen der Mitarbeiter. Machen diese regelmäßig Fortbildungen, wurden schon viele Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel behoben? Fragen Sie nach Zeugnissen und Referenzen. Erkundigen Sie sich, ob nach dem Sanierungs-Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmel in Innenräumen vorgegangen wird. Misstrauen Sie Methoden, die im Ausland patentiert sind und sensationelle Wirkung versprechen.
4. Holen Sie konkrete Angebote ein
Lassen Sie sich vor der Sanierung genau über die einzelnen Arbeitsschritte der Sanierung informieren. Auch Schutzmaßnahmen für die Bewohner sollten Thema im Vorfeld sein. Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, ein weiteres Angebot einzuholen. Die Angebote sollten nicht allgemein gehalten sein, sondern sich konkret auf den Fall beziehen und eine verbindliche Kalkulation enthalten.
5. Bevorzugen Sie Fachfirmen aus der Region
Entsprechende Qualifikation vorausgesetzt ist es immer gut, einen Ansprechpartner in der Nähe zu haben. Bei auftretenden Schwierigkeiten können die Experten schnell vor Ort sein. Fragen Sie nach Referenzkunden aus der Umgebung. Gute Fachfirmen werden Ihnen sicher gerne entsprechende Kontakte zu ehemaligen Kunden herstellen. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach dem Unternehmen. Gute Fachleute sprechen sich herum.
6. Gefährdungen während der Sanierung ausschließen
Vor dem Beginn der Sanierung ist es wichtig, wie die Bewohner und auch die betroffenen Räume während der Sanierungsarbeiten vor den freiwerdenden Schimmelsporen und Staub geschützt werden können. Eventuell dürfen manche Räume während der Sanierung nicht benutzt werden, Möbel oder Gegenstände müssen entfernt werden. Lassen Sie sich über die eventuellen Risiken der verwendeten Chemikalien, Farben oder Baustoffe aufklären.
7. Endkontrolle sowie Reinigung vereinbaren
Die vor der Sanierung festgelegten Einzelschritte sollten regelmäßig auf eine erfolgreiche Durchführung protokolliert werden. Gibt das Unternehmen eine Garantieleistung? Wichtig ist hierbei, dass sich die Gewährleistung nicht nur auf die verwendeten Produkte, sondern auch auf die Ausführung der Arbeiten bezieht. Erkundigen Sie sich, ob das Unternehmen nach der erfolgreichen Sanierung eine Grundreinigung der betroffenen Räume durchführt.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort