1. Suchen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen
Bei größeren Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel ist es ratsam, zunächst unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Diese finden ohne wirtschaftliches Eigeninteresse die Ursache heraus und zeigen auf, wie der aktuelle Schaden behoben und ein Wiederauftreten in Zukunft vermieden werden kann. Bei der Auswahl der Sachverständigen sollte darauf geachtet werden, dass sie die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringen. Auf Nummer sicher geht man mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer gelistet sind oder beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. erfragt werden können. Eine weitere gute Anlaufstelle ist das Netzwerk Schimmelpilzberatung mit mehreren Standorten in Deutschland. Auch wenn Sachverständige erst einmal Geld kosten, können so viel Ärger und unnötige Kosten aufgrund unsachgemäßer Maßnahmen gespart werden.
2. Beauftragen Sie ausschließlich qualifizierte Fachfirmen
Um Feuchtigkeit und Schimmel fachgerecht zu beseitigen, bedarf es einer besonderen Qualifikation und viel Erfahrung. Ansprechpartner für die Sanierung von Schimmelschäden sind zum Beispiel die Sanierungsfachkräfte vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), die ihre Sachkunde nachweisen und sich ständig weiterbilden müssen. Auch der Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) sowie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vermittlung von Fachfirmen weiter. Die richtige Fachfirma ist wichtig, denn falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen können zu noch größeren Schäden führen. Wer vorher einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen hat, kann diesen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen noch einmal zur Kontrolle kommen lassen.
3. Fragen, die Sie vor Auftragsvergabe stellen sollten
Erkundigen Sie sich bei dem Unternehmen nach den eingesetzten Methoden und den Qualifizierungen der Mitarbeiter. Machen diese regelmäßig Fortbildungen, wurden schon viele Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel behoben? Fragen Sie nach Zeugnissen und Referenzen. Erkundigen Sie sich, ob nach dem Sanierungs-Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmel in Innenräumen vorgegangen wird. Misstrauen Sie Methoden, die im Ausland patentiert sind und sensationelle Wirkung versprechen.
4. Holen Sie konkrete Angebote ein
Lassen Sie sich vor der Sanierung genau über die einzelnen Arbeitsschritte der Sanierung informieren. Auch Schutzmaßnahmen für die Bewohner sollten Thema im Vorfeld sein. Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, ein weiteres Angebot einzuholen. Die Angebote sollten nicht allgemein gehalten sein, sondern sich konkret auf den Fall beziehen und eine verbindliche Kalkulation enthalten.
5. Bevorzugen Sie Fachfirmen aus der Region
Entsprechende Qualifikation vorausgesetzt ist es immer gut, einen Ansprechpartner in der Nähe zu haben. Bei auftretenden Schwierigkeiten können die Experten schnell vor Ort sein. Fragen Sie nach Referenzkunden aus der Umgebung. Gute Fachfirmen werden Ihnen sicher gerne entsprechende Kontakte zu ehemaligen Kunden herstellen. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach dem Unternehmen. Gute Fachleute sprechen sich herum.
6. Gefährdungen während der Sanierung ausschließen
Vor dem Beginn der Sanierung ist es wichtig, wie die Bewohner und auch die betroffenen Räume während der Sanierungsarbeiten vor den freiwerdenden Schimmelsporen und Staub geschützt werden können. Eventuell dürfen manche Räume während der Sanierung nicht benutzt werden, Möbel oder Gegenstände müssen entfernt werden. Lassen Sie sich über die eventuellen Risiken der verwendeten Chemikalien, Farben oder Baustoffe aufklären.
7. Endkontrolle sowie Reinigung vereinbaren
Die vor der Sanierung festgelegten Einzelschritte sollten regelmäßig auf eine erfolgreiche Durchführung protokolliert werden. Gibt das Unternehmen eine Garantieleistung? Wichtig ist hierbei, dass sich die Gewährleistung nicht nur auf die verwendeten Produkte, sondern auch auf die Ausführung der Arbeiten bezieht. Erkundigen Sie sich, ob das Unternehmen nach der erfolgreichen Sanierung eine Grundreinigung der betroffenen Räume durchführt.
Entsteht allein im neu ausgebauten Dachgeschoss eine neue Wohneinheit, kommt die Sanierungsförderung leider nicht infrage. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Die untere Dampfbremse schützt davor, dass feuchtwarme Luft aus dem unteren Geschoss in die Konstruktion und den Dachboden eindringt. Die ...
Antwort lesen »Als im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind beide berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Denken Sie aber daran, dass es den Einkommens- ...
Antwort lesen »Seit 2024 liegt das Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung bei 300 Euro (brutto). Der Betrag ist dabei jeweils ...
Antwort lesen »Den Klimageschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung bekommen Sie nur als selbst nutzender Eigentümer. Voraussetzung ist dabei, dass Sie ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung vom BAFA kommt es in aller Regel nicht auf das zu versteuernde Einkommen an. Das ist nur relevant, wenn es um die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wir bitten Sie, dazu mit Ihrem Fördergeber zu sprechen, um die Änderung auch diesem mitzuteilen. Wichtig ist, dass Sie ...
Antwort lesen »Die Ausmauerung einer Heizköpernische mit einem gut wärmedämmenden Baustoff ist möglich und sinnvoll. Statt Porenbetonsteinen würde ich ...
Antwort lesen »Die BzA-ID ist eine Bestätigung zum Antrag, die Sie vor der Beantragung der Heizungsförderung von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Generell ist die erneute Beantragung nach einer Stornierung immer erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten möglich. In diesem Jahr gibt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Ölheizung sogar weiter betreiben und bekommen dennoch die Förderung für eine neue Pelletheizung ohne den ...
Antwort lesen »Der Scheibentausch ist generell über die BEG-Förderung für neue Fenster sowie den Steuerbonus nach § 35c förderbar. Voraussetzung ist in ...
Antwort lesen »Wenn Sie Aufträge und Kosten eindeutig trennen, ist das möglich. Die KfW hat in früheren Richtlinien aufgeführte Kombinationsverbote ...
Antwort lesen »Sie können den Handwerker nach Auftragsvergabe wechseln. Für die Beantragung von Fördermitteln für die Wärmepumpe benötigen Sie seit ...
Antwort lesen »Die Dämmung der Kellerwände lohnt sich, wenn der Keller selbst beheizt ist. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir die Dämmung der ...
Antwort lesen Ȇber die Aufgabe der Teerpappe kann ich nur spekulieren, da eine solche Konstruktion mit vertikal verlegter Teerpappe seit einigen ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort