1. Einen unabhängigen Sachverständigen suchen
Bei größeren Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel ist es ratsam, zunächst unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Diese finden ohne wirtschaftliches Eigeninteresse die Ursache heraus und zeigen auf, wie der aktuelle Schaden behoben und ein Wiederauftreten in Zukunft vermieden werden kann. Bei der Auswahl der Sachverständigen sollte darauf geachtet werden, dass sie die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringen.
Auf Nummer sicher gehen Eigentümer:innen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer gelistet sind oder beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. erfragt werden können. Eine weitere gute Anlaufstelle ist das Netzwerk Schimmelpilzberatung mit mehreren Standorten in Deutschland. Auch wenn Sachverständige erst einmal Geld kosten, lassen sich so viel Ärger und unnötige Kosten aufgrund unsachgemäßer Maßnahmen sparen.
2. Ausschließlich qualifizierte Fachfirmen beauftragen
Um Feuchtigkeit und Schimmel fachgerecht zu beseitigen, bedarf es besonderer Qualifikationen und viel Erfahrung. Ansprechpartner für die Sanierung von Schimmelschäden sind zum Beispiel die Sanierungsfachkräfte vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), die ihre Sachkunde nachweisen und sich ständig weiterbilden müssen. Auch der Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) sowie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vermittlung von Fachfirmen weiter. Die richtige Fachfirma ist wichtig, denn falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen können zu noch größeren Schäden führen. Wer vorher einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen hat, kann diesen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen noch einmal zur Kontrolle kommen lassen.
3. Wichtige Fragen vor Auftragsvergabe stellen!
4. Konkrete Angebote einholen
Eigentümer:innen sollten sich vor der Sanierung genau über die einzelnen Arbeitsschritte der Sanierung informieren lasse. Auch Schutzmaßnahmen für die Bewohner sollten Thema im Vorfeld sein. Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, ein weiteres Angebot einzuholen. Die Angebote sollten nicht allgemein gehalten sein, sondern sich konkret auf den Fall beziehen und eine verbindliche Kalkulation enthalten.
5. Fachfirmen aus der Region bevorzugen
Entsprechende Qualifikation vorausgesetzt ist es immer gut, Ansprechpartner:innen in der Nähe zu haben! Bei auftretenden Schwierigkeiten können die Expert:innen schnell vor Ort sein. Am besten fragen Eigentümer auch nach Referenzkunden aus der Umgebung. Auch Freunde, Bekannte und Nachbarn können sicher Unternehmen empfehlen! Gute Fachleute sprechen sich herum.
6. Gefährdungen während der Sanierung ausschließen
Vor dem Beginn der Sanierung ist es wichtig, wie die Bewohner und auch die betroffenen Räume während der Sanierungsarbeiten vor den freiwerdenden Schimmelsporen und Staub geschützt werden können. Eventuell dürfen manche Räume während der Sanierung nicht benutzt werden, Möbel oder Gegenstände müssen entfernt werden. Eigentümer und Bewohner sollten sich über die eventuellen Risiken der verwendeten Chemikalien, Farben oder Baustoffe aufklären lassen.
7. Endkontrolle sowie Reinigung vereinbaren
Die vor der Sanierung festgelegten Einzelschritte sollten regelmäßig auf eine erfolgreiche Durchführung protokolliert werden. Gibt das Unternehmen eine Garantieleistung? Wichtig ist hierbei, dass sich die Gewährleistung nicht nur auf die verwendeten Produkte, sondern auch auf die Ausführung der Arbeiten bezieht. Eigentümer sollten sich erkundigen, ob das Unternehmen nach der erfolgreichen Sanierung auch eine sogenannte Feinreinigung der betroffenen Räume durchführt.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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