Irrtum 1: Im Sommer gibt es keinen Schimmel
Leider falsch. Schimmelsporen sind das ganze Jahr überall zu finden – in der Luft, im Wald und in der Wohnung. Die Bedingungen in der Wohnung sind zwar in den kalten Monaten oft günstiger für den Pilz, aber auch im Sommer kann es zu Schimmelbefall kommen. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser transportiert sie. Kühlt die Luft ab oder trifft sie auf eine kalte Oberfläche, kondensiert das Wasser unter bestimmten Bedingungen. Das passiert im Winter öfter, gerade wenn man zu wenig lüftet oder heizt.
Aber auch der Sommer hat seine Tücken: Die warme Außenluft transportiert mehr Wasser als die kalte Winterluft. Wenn diese in einen kühlen Raum wie zum Beispiel im Untergeschoss oder Keller zieht, kann es sein, dass die Feuchtigkeit dort kondensiert und Schimmel wächst. Besonders Souterrainwohnungen sind anfällig für Feuchteschäden. Also Fenster von kühlen Räumen an heißen Tagen geschlossen halten und nur in den kühlen Stunden zwischen Abend und Morgen lüften – auch bei Regen. Generell gilt: Luftfeuchtigkeit in Innenräumen ganzjährig unter 60 Prozent halten.
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--> Keller im Sommer richtig lüften gegen Schimmel
Irrtum 2: Schimmel entsteht nur durch falsches Lüften
Stimmt nicht! Schimmel in der Wohnung wächst da, wo die Pilzsporen einen passenden Nährboden und genug Feuchtigkeit vorfinden. Diese Feuchtigkeit kann aber mehrere Ursachen haben. Einerseits kommt es auf die Bewohner an, weil sie atmen und schwitzen, durch Duschen, Kochen, Wäschetrocknen oder weil viele Pflanzen in der Wohnung die Feuchtigkeit im Raum erhöhen. Richtiges Heizen und Lüften ist ungemein wichtig, um Schimmelbefall vorzubeugen.
Bei alten oder schlecht gedämmten Gebäuden genügt normales Heizen und Lüften aber manchmal nicht – und übermäßiges Heizen ist so wenig zumutbar, wie den ganzen Tag das Fenster geöffnet zu halten. Andererseits können aber Neubaufeuchte, Bauschäden oder undichte Wasserleitungen, Sturmschäden oder Hochwasser die Ursache für Schimmelschäden sein. Dann lässt sich das Problem mit Lüften und Heizen nicht beseitigen. Dann müssen Fachleute ran - um die Ursache zu beseitigen, von Schimmel befallene Materialien zu entfernen und die Bauteile zu trocknen.
Irrtum 3: Das sind doch nur Stockflecken
Falsch! Ob es erste Anzeichen von Schimmelbefall sind oder „nur“ Stockflecken, können Laien mit bloßem Auge gar nicht feststellen. Aber in beiden Fällen sollte man keine Zeit verlieren. Jeder Schimmelbelag fängt mal klein an: Wenn Schimmelsporen einen Nährboden und ausreichend Feuchtigkeit zur Verfügung haben, können Pilze wachsen. Das beginnt zuerst in und an einem Material, dann sieht man kleine Flecken und Verfärbungen. Dies sind erste Anzeichen des sogenannten „Fruchtkörpers“. Die Flecken gehen nicht von selbst wieder weg – ganz im Gegenteil: Bleibt es feucht, wird der Schaden größer, es kommen weitere Mikroorganismen (Bakterien, Milben etc.) dazu und der Schimmel wächst weiter. Solange nur kleine Flecken auf der Oberfläche auftauchen, lassen sie sich oft noch eigenständig schnell entfernen. Und Stockflecken? Sind nichts anderes als feuchte Stellen an Decken oder Wänden, auf denen rasch Schimmel wachsen kann und um die man sich auch schnellstmöglich kümmern sollte.
Irrtum 4: Gegen Schimmel hilft Essig
Besser nicht! Essig scheint zwar die Allzweckwaffe im Schrank der Hausmittelchen zu sein, aber bei Schimmel sollte man die Finger davon lassen. Auf mineralischen Putzoberflächen wird die Säure des Essigs meist neutralisiert und wird zu Wasser, also zu mehr Futter für den Schimmelpilz. Bei oberflächlichem Befall bis zu einem halben Quadratmeter – das entspricht ungefähr der Front einer Waschmaschine – hilft auf glatten Oberflächen der normale Haushaltsreiniger. Für poröse Oberflächen wie Putz oder Tapeten empfiehlt sich eine 70-80-prozentige Alkohollösung (z.B. verdünnter Brennspiritus), da diese schneller trocknet. Aber Vorsicht: Die hochprozentige Lösung und ihre Dämpfe sind entzündlich. Deswegen gut lüften und Zündquellen fernhalten. Bei der Beseitigung von Schimmel sollten unbedingt Handschuhe, Schutzbrille und ein Mundschutz getragen werden. Ebenso sollten nur gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen wie Asthma die Beseitigung selbst durchführen.
Wenn der Schimmelschaden schon älter, größer als ein halber Quadratmeter oder bereits tiefer in den Putz oder andere Materialien eingedrungen ist, helfen weder Hausmittel noch Schimmelbekämpfungsmittel aus Baumarkt, Baufachhandel oder Drogerie. Größere Schäden müssen durch Fachleute beseitigt werden, sonst bleiben Pilzbestandteile bestehen und können später wieder wachsen. Auch abgetötete Schimmelbestandteile belasten die Raumluft. Generell sollte zum Schutz der eigenen Gesundheit auf Schimmelbekämpfungsmittel mit Chlor oder anderen umweltbelastenden Wirkstoffen verzichtet werden.
--> Schimmel entfernen: Die Mittel und Tipps helfen wirklich
Irrtum 5: Schwarzer Schimmel ist besonders gefährlich
Falsch! Jede Art von Schimmel kann die Gesundheit beinträchtigen. Das ist nicht zwangsweise bei jeder Person so, die Schimmel ausgesetzt ist. Studien zeigen aber, dass Schimmel in Wohnungen auf Dauer die Gesundheit schädigen und zum Beispiel Atemwegserkrankungen oder Allergien auslösen kann. Das gesundheitliche Risiko ist neben der Größe des Schadens immer auch vom gesundheitlichen Zustand der Betroffenen abhängig. Menschen mit Atemwegserkrankungen wie Asthma sind besonders gefährdet, ebenso Menschen mit geschwächtem Immunsystem, bei denen es sogar zu einer Pilzinfektion kommen kann. Ob gesund oder vorerkrankt, alt oder jung: Schimmel ist immer eine Belastung, die beseitigt werden muss – egal welche Farbe er hat.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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