Bei der Untersuchung und Bewertung von Schimmelbefall in Wohnräumen müssen neben bautechnischen, -physikalischen und -chemischen Fragen auch bau- und mikrobiologische Gesichtspunkte berücksichtigt beachtet werden. Daneben spielen gesundheitliche Aspekte eine Rolle.
Damit neben dem sichtbaren Befall auch versteckter Schimmelbefall aufgespürt werden kann, muss ein ganzer Strauß aus komplexen Diagnoseverfahren zum Einsatz kommen. Die alleinige Messung der Luftfeuchtigkeit und die Erfassung der Größe des Schimmelbefalls ist dafür nicht ausreichend.
Messungen für Schimmeldiagnose gründlich vorbereiten
Tritt Schimmel in Wohnräumen auf, sind längst nicht nur die Bewohner:innen involviert. Oft sind auch Eigentümer, Vermieter, Sachverständige, Versicherungen und Gerichte an der Untersuchung beteiligt. Die Analyse und Diagnose von Schimmelbefall sollte deshalb objektiv, sachlich, fachkompetent und ganzheitlich ausgeführt werden, die Ergebnisse sollten jederzeit nachvollziehbar und verständlich sein. Im Vorfeld muss geklärt werden, ob bauphysikalische Untersuchungen ausreichen oder auch mikrobiologische Untersuchungen notwendig werden.
--> Wichtig zu wissen: Am besten werden alle Ergebnisse der Begehung sowie die Messergebnisse in einem standardisierten Protokoll festgehalten, inklusive fotografischer Dokumentation. Für eine Untersuchung im Labor sollten alle Daten festgehalten werden, um die Proben eindeutig zuordnen und charakterisieren zu können.
Ebenso sollte geklärt werden, welche Messgeräte und Diagnoseverfahren zum Einsatz kommen, ob diese allgemein und im Rahmen eines möglichen Rechtsstreites vor Gericht anerkannt sind. Wenn einmalige Messungen durchgeführt werden, müssen die Messpunkte und Probeentnahmen sorgfältig ausgewählt werden, da mögliche Folgeuntersuchungen unter gleichen Bedingungen nicht mehr möglich sind.
Werden neben bauphysikalischen Untersuchungen auch raumklimatische Messungen und/oder eine mikrobiologische Diagnostik notwendig, müssen die Ziele plausibel und praxisgerecht formuliert und ökonomisch vertretbar sein. Sie sollten in Anwesenheit des Eigentümer:innen und Bewohner:innen durchgesprochen werden. Das vermeidet Ärger und Missverständnisse und schafft Transparenz in Bezug auf Zeit, Kosten und Inhalt der nachfolgenden Untersuchungen.
Bauphysikalische und bautechnische Untersuchungen
Zu den bauphysikalischen Untersuchungen gehören in erster Linie
Mikrobiologische Untersuchungen
Mikrobiologische Untersuchungen dienen dem Nachweis von Schimmelpilzen und deren Stoffwechselprodukten. Neben der Schimmelpilzart wird die Gesamtzahl von kultivierbaren Schimmelpilzen bestimmt. Diese Untersuchungen ergänzen Praxisbefunde wie die Größe der befallenen Fläche und die subjektive Erfassung des Geruchs. Mikrobielle Untersuchungen werden entweder durch eine direkte mikroskopische Betrachtung eines Klebefilmabriss-Präparates, eine Kultivierung einer suspendierten und/oder eine direkte mikroskopische Betrachtung einer Materialprobe durchgeführt.
Anders verhält es sich bei einem versteckten oder nicht sichtbaren Schimmelbefall. In diesen Fällen können entweder Messungen der Schimmelpilze in der Raumluft vorgenommen oder Materialproben analysiert werden. Des Weiteren sind Messungen der MVOC (~ gasförmige mikrobielle Verbindungen) in der Raumluft möglich.
Mikrobiologische Untersuchungen können auch nach einer Schimmelsanierung durchgeführt werden. Diese "Erfolgskontrolle" zeigt objektiv, ob eine Sanierung erfolgreich war und den mikrobiellen Schimmelbefall nachhaltig beseitigt hat.
Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Nicht von jedem Schimmelpilz muss automatisch eine allergische, toxische oder sonstige gesundheitsgefährdende Gefahr ausgehen. Ausschlaggebend ist darüber hinaus auch Konstitution der Bewohner:innen und die Frage, ob diese ggf. zu einer der so genannten Risikogruppen (z. B. Kinder, Allergiker, Autoimmunerkrankungen) gehören. Da aus Studien allerdings bekannt ist, dass mit Feuchteschäden und Schimmelwachstum im Innenraum auch gesundheitliche Beeinträchtigungen einhergehen können, wird Schimmelbefall in Wohnräumen allgemein als hygienisches Problem angesehen und sollte fachgerecht beseitigt werden.
Bei der Beurteilung des Schimmelbefalls werden neben der Fläche des Schadens auch die Tiefe und Art des Befalls berücksichtigt. Für eine Gesamtbewertung sollten darüber hinaus neben dem sichtbaren auch der Befall in tieferen Schichten und verdeckter Befall beurteilt werden. Bei der Bewertung helfen die Tabellen in Kapitel 5 des Schimmel-Leitfades des Umweltbundesamtes.
Weiterlesen:
Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort