Besonders auf dem Dach richten Stürme oftmals große Schäden an. Dachziegel lösen sich und schlagen weitere Ziegel kaputt. Äste von Bäumen halten dem Sturm nicht Stand, brechen ab und durchschlagen die Dacheindeckung, schädigen die Fassade oder die Regenrinne. Das Dach, das ja zuverlässig vor Witterungseinflüssen schützen soll, ist damit schwer geschädigt und kann seine Schutzfunktion nicht mehr ausfüllen. Der Regen dringt in die Dachkonstruktion ein. Zusätzlicher Schaden: Ist die Dachdämmung erst einmal nass, verliert sie ihre Dämmwirkung und es droht Schimmel. Erste Hilfe in einem solchen Fall: Kann ein Fachbetrieb nicht sofort zur Stelle sein, sollte der Schaden mit einer Folie abgedeckt werden, so dass das Dach wieder vor Regen geschützt ist.
Nahegelegene große Bäume können aber nicht nur das Dach beschädigen, sie sind ebenfalls eine Gefahr für die Fassade, für Regenrinnen und für Antennen sowie Solaranlagen. Auch hier können herumfliegende Äste großen Schaden anrichten, der fachgerecht repariert werden muss.
Eigentümer bei Sturmschäden in der Haftung
Grundsätzlich sind Eigentümer:innen verpflichtet, ihr Haus so in Schuss zu halten, dass niemand zu Schaden kommt. Die Haftung kommt besonders bei Sturmschäden zum Tragen. Lose Ziegel auf dem Dach, instabile Bäume oder abgebrochene Äste müssen repariert und beseitigt werden. Bis ein Fachbetrieb zur Reparatur kommen kann, sollten gefährliche Stellen gesichert werden, damit niemand gefährdet wird. Flatterbänder oder Absperrungen zeigen die Gefährdung durch das beschädigte Dach oder den in Mitleidenschaft gezogenen Baum an und die gefährliche Stelle kann umgangen werden.
Auch wenn der Sturm auf den ersten Blick keine Sturmschäden verursacht hat, sind Eigentümer dazu verpflichtet, Haus, Dach, Bäume oder andere in Frage kommenden Teile zu inspizieren. Denn nicht alle Sturmschäden sind gleich offensichtlich. Ein verschobener Dachziegel ist unter Umständen erst gar nicht auszumachen und wird dann bei näherem Hinsehen entdeckt. Auch ein angeknackster Ast oder eine beschädigte Antenne fällt unter Umständen nicht sofort auf. --> Mit unserer Checkliste Sturmschäden haben Sie alle zu prüfenden Stellen an Haus und Grundstück übersichtlich beisammen.
Wichtig zu wissen: Neben den oberirdischen Schäden kann ein entwurzelter Baum auch Strom- und Gasleitungen oder Wasserleitungen beschädigen.
Wasser im Keller kann zu Schimmel führen
Ist bei dem Unwetter der Keller voll Wasser gelaufen, ist schnelles Handeln angesagt. Erstes Gebot: alles Nasse umgehend rausräumen. Nasse Teppiche, Kartons, Kleider etc. sollten gleich an einen anderen Ort zum Trocknen gebracht werden. Besonders brisant ist die Situation für Keller mit Estrichboden, denn hier kann das Wasser unter den Estrich fließen. Schimmel ist damit fast schon vorprogrammiert. Je schneller das Wasser entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr, dass sich das Wasser unter dem Estrich ausbreitet. Im schlimmsten Fall müsste dieser dann aufgestemmt und erneuert werden.
Sind solche größeren Sturmschäden aufgetreten, sollten sich Eigentümer:innen vor einer Sanierungsmaßnahme von einem unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Er kann am besten beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie die Sturmschäden möglichst rasch behoben werden können.
Weiterlesen: Unwetterschäden richtig der Versicherung melden
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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