Besonders auf dem Dach richten Stürme oftmals große Schäden an. Dachziegel lösen sich und schlagen weitere Ziegel kaputt. Äste von Bäumen halten dem Sturm nicht Stand, brechen ab und durchschlagen die Dacheindeckung, schädigen die Fassade oder die Regenrinne. Das Dach, das ja zuverlässig vor Witterungseinflüssen schützen soll, ist damit schwer geschädigt und kann seine Schutzfunktion nicht mehr ausfüllen. Der Regen dringt in die Dachkonstruktion ein. Zusätzlicher Schaden: Ist die Dachdämmung erst einmal nass, verliert sie ihre Dämmwirkung und es droht Schimmel. Erste Hilfe in einem solchen Fall: Kann ein Fachbetrieb nicht sofort zur Stelle sein, sollte der Schaden mit einer Folie abgedeckt werden, so dass das Dach wieder vor Regen geschützt ist.
Nahegelegene große Bäume können aber nicht nur das Dach beschädigen, sie sind ebenfalls eine Gefahr für die Fassade, für Regenrinnen und für Antennen sowie Solaranlagen. Auch hier können herumfliegende Äste großen Schaden anrichten, der fachgerecht repariert werden muss.
Eigentümer bei Sturmschäden in der Haftung
Grundsätzlich sind Eigentümer:innen verpflichtet, ihr Haus so in Schuss zu halten, dass niemand zu Schaden kommt. Die Haftung kommt besonders bei Sturmschäden zum Tragen. Lose Ziegel auf dem Dach, instabile Bäume oder abgebrochene Äste müssen repariert und beseitigt werden. Bis ein Fachbetrieb zur Reparatur kommen kann, sollten gefährliche Stellen gesichert werden, damit niemand gefährdet wird. Flatterbänder oder Absperrungen zeigen die Gefährdung durch das beschädigte Dach oder den in Mitleidenschaft gezogenen Baum an und die gefährliche Stelle kann umgangen werden.
Auch wenn der Sturm auf den ersten Blick keine Sturmschäden verursacht hat, sind Eigentümer dazu verpflichtet, Haus, Dach, Bäume oder andere in Frage kommenden Teile zu inspizieren. Denn nicht alle Sturmschäden sind gleich offensichtlich. Ein verschobener Dachziegel ist unter Umständen erst gar nicht auszumachen und wird dann bei näherem Hinsehen entdeckt. Auch ein angeknackster Ast oder eine beschädigte Antenne fällt unter Umständen nicht sofort auf. --> Mit unserer Checkliste Sturmschäden haben Sie alle zu prüfenden Stellen an Haus und Grundstück übersichtlich beisammen.
Wichtig zu wissen: Neben den oberirdischen Schäden kann ein entwurzelter Baum auch Strom- und Gasleitungen oder Wasserleitungen beschädigen.
Wasser im Keller kann zu Schimmel führen
Ist bei dem Unwetter der Keller voll Wasser gelaufen, ist schnelles Handeln angesagt. Erstes Gebot: alles Nasse umgehend rausräumen. Nasse Teppiche, Kartons, Kleider etc. sollten gleich an einen anderen Ort zum Trocknen gebracht werden. Besonders brisant ist die Situation für Keller mit Estrichboden, denn hier kann das Wasser unter den Estrich fließen. Schimmel ist damit fast schon vorprogrammiert. Je schneller das Wasser entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr, dass sich das Wasser unter dem Estrich ausbreitet. Im schlimmsten Fall müsste dieser dann aufgestemmt und erneuert werden.
Sind solche größeren Sturmschäden aufgetreten, sollten sich Eigentümer:innen vor einer Sanierungsmaßnahme von einem unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Er kann am besten beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie die Sturmschäden möglichst rasch behoben werden können.
Weiterlesen: Unwetterschäden richtig der Versicherung melden
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
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