Dass unsere technische Infrastruktur ausfällt, kann viele Gründe haben. Es muss nicht erst zu Sabotage oder Cyberangriffen auf die IT-Systeme von Stromversorgern kommen. Stromleitungen können auch durch starke Schneefälle, Stürme, Hochwasser oder Unfälle beschädigt werden. In der Regel werden Stromausfälle in wenigen Stunden behoben. Aber was, wenn es in Notsituationen mit großflächigen Schäden einmal Tage dauert, bis der Strom wieder verfügbar ist? Dann fallen nicht nur Kühlschrank und Herd aus, auch Internet und Mobilfunk sind gestört. Und auch Heizungen funktionieren in der Regel nicht ohne Strom.
Mit diesen 3 Tipps können Eigentümer:innen vorsorgen:
1. Für Notstrom sorgen
Sowohl eine inselfähige Photovoltaik-Anlage als auch ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher können die wichtigsten Geräte in einem Haushalt bei einem Stromausfall mit Notstrom versorgen! Der erzeugte Strom aus einem Balkonkraftwerk reicht auch an bewölkten Tagen im Winter zumindest für das Laden des Handys und ein warmes Essen aus der Mikrowelle. Bei einem Stromausfall im Sommer kann unter anderem der Kühlschrank mit Solarstrom betrieben werden.
Privates Notstromaggregat: Ein mobiler Stromgenerator kann Energie bereitstellen, wenn die Versorgung über das Stromnetz unterbrochen ist. Bei der Anschaffung sollten Eigentümer auf Leistung, Tankinhalt und die ungefähre maximale Laufzeit achten. Achtung: Notstromaggregate dürfen niemals in den Wohnräumen genutzt werden, es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung! Außerdem gibt es gesetzliche Grenzen für die Aufbewahrung von Kraftstoff: So darf im Keller oder in der Garage maximal eine Menge von 20 Litern gelagert werden, während in der Wohnung selbst nur ein Liter erlaubt ist. Diese Begrenzungen schränken die mögliche Laufzeit des Notstromaggregats stark ein.
Eine andere Option könnte das bidirektionale Laden sein. Dabei wird Strom aus der Batterie eines Elektroautos wieder ins Hausnetz zurückgegeben. Doch das erfordert ein Automodell sowie eine Wallbox, die bidirektionales Laden unterstützen. Erkennbar ist das an der Kennzeichnung Vehicle-to-Home (V2H) - auch Power-to-Home genannt.
2. Kaminofen für ein warmes Zuhause
Wer einen Kamin oder Ofen hat, ist beim Heizen unabhängig vom Strom. In diesem Fall sollten die Bewohner:innen unbedingt einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz anlegen, wie auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt. Wer dann die Türen zum Wohnraum geschlossen hält, kann zumindest dort wohnliche Temperaturen genießen und zusätzlich das komplette Auskühlen des Hauses verhindern. Das moderate Heizen schützt zudem Leitungen und Bausubstanz.
Im Vorteil sind bei einem Ausfall der Heizung auch Eigentümer mit einem gut gedämmten Eigenheim. Dieses kühlt nämlich deutlich langsamer aus, als Häuser mit schlechter Dämmung.
3. Notbedienung für automatische Steuerungen nicht vergessen
Bei einem Stromausfall den ganzen Tag im Dunkeln sitzen, weil sich die automatischen Rollläden nicht mehr öffnen? Das muss nicht sein! Wer auf eine elektrische Steuerung seiner Rollläden setzt, sollte unbedingt darauf achten, dass auch eine Notbedienung möglich ist. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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