Dass unsere technische Infrastruktur ausfällt, kann viele Gründe haben. Es muss nicht erst zu Sabotage oder Cyberangriffen auf die IT-Systeme von Stromversorgern kommen. Stromleitungen können auch durch starke Schneefälle, Stürme, Hochwasser oder Unfälle beschädigt werden. In der Regel werden Stromausfälle in wenigen Stunden behoben. Aber was, wenn es in Notsituationen mit großflächigen Schäden einmal Tage dauert, bis der Strom wieder verfügbar ist? Dann fallen nicht nur Kühlschrank und Herd aus, auch Internet und Mobilfunk sind gestört. Und auch Heizungen funktionieren in der Regel nicht ohne Strom.
Mit diesen 3 Tipps können Eigentümer:innen vorsorgen:
1. Für Notstrom sorgen
Sowohl eine inselfähige Photovoltaik-Anlage als auch ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher können die wichtigsten Geräte in einem Haushalt bei einem Stromausfall mit Notstrom versorgen! Der erzeugte Strom aus einem Balkonkraftwerk reicht auch an bewölkten Tagen im Winter zumindest für das Laden des Handys und ein warmes Essen aus der Mikrowelle. Bei einem Stromausfall im Sommer kann unter anderem der Kühlschrank mit Solarstrom betrieben werden.
Privates Notstromaggregat: Ein mobiler Stromgenerator kann Energie bereitstellen, wenn die Versorgung über das Stromnetz unterbrochen ist. Bei der Anschaffung sollten Eigentümer auf Leistung, Tankinhalt und die ungefähre maximale Laufzeit achten. Achtung: Notstromaggregate dürfen niemals in den Wohnräumen genutzt werden, es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung! Außerdem gibt es gesetzliche Grenzen für die Aufbewahrung von Kraftstoff: So darf im Keller oder in der Garage maximal eine Menge von 20 Litern gelagert werden, während in der Wohnung selbst nur ein Liter erlaubt ist. Diese Begrenzungen schränken die mögliche Laufzeit des Notstromaggregats stark ein.
Eine andere Option könnte das bidirektionale Laden sein. Dabei wird Strom aus der Batterie eines Elektroautos wieder ins Hausnetz zurückgegeben. Doch das erfordert ein Automodell sowie eine Wallbox, die bidirektionales Laden unterstützen. Erkennbar ist das an der Kennzeichnung Vehicle-to-Home (V2H) - auch Power-to-Home genannt.
2. Kaminofen für ein warmes Zuhause
Wer einen Kamin oder Ofen hat, ist beim Heizen unabhängig vom Strom. In diesem Fall sollten die Bewohner:innen unbedingt einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz anlegen, wie auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt. Wer dann die Türen zum Wohnraum geschlossen hält, kann zumindest dort wohnliche Temperaturen genießen und zusätzlich das komplette Auskühlen des Hauses verhindern. Das moderate Heizen schützt zudem Leitungen und Bausubstanz.
Im Vorteil sind bei einem Ausfall der Heizung auch Eigentümer mit einem gut gedämmten Eigenheim. Dieses kühlt nämlich deutlich langsamer aus, als Häuser mit schlechter Dämmung.
3. Notbedienung für automatische Steuerungen nicht vergessen
Bei einem Stromausfall den ganzen Tag im Dunkeln sitzen, weil sich die automatischen Rollläden nicht mehr öffnen? Das muss nicht sein! Wer auf eine elektrische Steuerung seiner Rollläden setzt, sollte unbedingt darauf achten, dass auch eine Notbedienung möglich ist. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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