Starke Winde sorgen nicht nicht nur für Dachschäden, sondern reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen und drücken Fenster ein. Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude sind auch umstürzende Bäume. Sie reißen mit, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume können Leitungen und Kanäle beschädigen, ebenso Wege, Terrassen und Außentreppen.
Dach steht bei Sturm besonders im Fokus
Als besonders gefährdet gelten Gebäude, die auf Anhöhen, Bergkuppen, freien Flächen oder an Hanglagen stehen. Der starke Wind entwickelt auf Dachflächen bereits ab Windstärke 7 eine Sogwirkung, die Dachziegel anheben können. Die Sogwirkung ist auf der windabgewandten Seite am stärksten. Verrutscht daraufhin ein Ziegel, ist die Angriffsfläche für den Wind erst recht geschaffen. Sind Dachziegel nicht mit Sturmklammern gesichert, was bei den meisten vor 2011 gebauten Dächern der Fall sein dürfte, kann hier nun erheblicher Schaden entstehen. Ältere Dächer sollten regelmäßig auf Schäden hin kontrolliert und instandgehalten werden. Die Verwendung von Sturmklammern ist seit 2011 bei Neubauten in allen vier Windzonen vorgeschrieben. Ihre Verteilung auf die Dachabschnitte wird nach Ermittlung der Windlasten und der daraus resultierenden notwendigen Sicherung des Daches (sog. Abhebewiderstand) berechnet.
Nach Sturmschäden zügig Reparaturen vornehmen
Nach einem Sturmschaden muss schnell gehandelt werden. Mit Benachrichtigung der Wohngebäudeversicherung und Beauftragung eines Dachdeckers sollte nicht gewartet werden. Denn in ein defektes Dach dringt schnell Regen ein. Auch kaputte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Die Nässe zerstört die Wärmedämmung und kann für Schimmelbildung sorgen. Zudem stellen herabfallende Dachziegel ein erhebliches Risiko dar. Eigentümer haften für sämtliche vom Dach ausgehenden Gefahren.
Auch auf versteckte Schäden achten
Während die sichtbaren Schäden schnell behoben werden können, haben manche Eigentümer andere Probleme noch gar nicht entdeckt, wie zum Beispiel einen Baum, den der Sturm gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht. Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Schäden verursachen. Doch dann wird es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Deshalb sollten Sie Haus und Grundstück unbedingt auf Sturmschäden checken!
Checkliste: Sturmschäden am Haus
In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. ...
Antwort lesen »Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird von der KfW gefördert. Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Anlage in Eigenregie installieren, bekommen Sie eine Förderung für die Solaranlage. Wichtig ist, dass die gewählte Anlage ...
Antwort lesen »Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Die KfW-Förderung 261 kommt für Privatleute und Unternehmen gleichermaßen infrage. Sie ist allerdings nicht übertragbar. Da auch ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort