Starke Winde sorgen nicht nicht nur für Dachschäden, sondern reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen und drücken Fenster ein. Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude sind auch umstürzende Bäume. Sie reißen mit, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume können Leitungen und Kanäle beschädigen, ebenso Wege, Terrassen und Außentreppen.
Dach steht bei Sturm besonders im Fokus
Als besonders gefährdet gelten Gebäude, die auf Anhöhen, Bergkuppen, freien Flächen oder an Hanglagen stehen. Der starke Wind entwickelt auf Dachflächen bereits ab Windstärke 7 eine Sogwirkung, die Dachziegel anheben können. Die Sogwirkung ist auf der windabgewandten Seite am stärksten. Verrutscht daraufhin ein Ziegel, ist die Angriffsfläche für den Wind erst recht geschaffen. Sind Dachziegel nicht mit Sturmklammern gesichert, was bei den meisten vor 2011 gebauten Dächern der Fall sein dürfte, kann hier nun erheblicher Schaden entstehen. Ältere Dächer sollten regelmäßig auf Schäden hin kontrolliert und instandgehalten werden. Die Verwendung von Sturmklammern ist seit 2011 bei Neubauten in allen vier Windzonen vorgeschrieben. Ihre Verteilung auf die Dachabschnitte wird nach Ermittlung der Windlasten und der daraus resultierenden notwendigen Sicherung des Daches (sog. Abhebewiderstand) berechnet.
Nach Sturmschäden zügig Reparaturen vornehmen
Nach einem Sturmschaden muss schnell gehandelt werden. Mit Benachrichtigung der Wohngebäudeversicherung und Beauftragung eines Dachdeckers sollte nicht gewartet werden. Denn in ein defektes Dach dringt schnell Regen ein. Auch kaputte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Die Nässe zerstört die Wärmedämmung und kann für Schimmelbildung sorgen. Zudem stellen herabfallende Dachziegel ein erhebliches Risiko dar. Eigentümer haften für sämtliche vom Dach ausgehenden Gefahren.
Auch auf versteckte Schäden achten
Während die sichtbaren Schäden schnell behoben werden können, haben manche Eigentümer andere Probleme noch gar nicht entdeckt, wie zum Beispiel einen Baum, den der Sturm gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht. Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Schäden verursachen. Doch dann wird es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Deshalb sollten Sie Haus und Grundstück unbedingt auf Sturmschäden checken!
Checkliste: Sturmschäden am Haus
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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