Starke Winde sorgen nicht nicht nur für Dachschäden, sondern reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen und drücken Fenster ein. Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude sind auch umstürzende Bäume. Sie reißen mit, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume können Leitungen und Kanäle beschädigen, ebenso Wege, Terrassen und Außentreppen.
Dach steht bei Sturm besonders im Fokus
Als besonders gefährdet gelten Gebäude, die auf Anhöhen, Bergkuppen, freien Flächen oder an Hanglagen stehen. Der starke Wind entwickelt auf Dachflächen bereits ab Windstärke 7 eine Sogwirkung, die Dachziegel anheben können. Die Sogwirkung ist auf der windabgewandten Seite am stärksten. Verrutscht daraufhin ein Ziegel, ist die Angriffsfläche für den Wind erst recht geschaffen. Sind Dachziegel nicht mit Sturmklammern gesichert, was bei den meisten vor 2011 gebauten Dächern der Fall sein dürfte, kann hier nun erheblicher Schaden entstehen. Ältere Dächer sollten regelmäßig auf Schäden hin kontrolliert und instandgehalten werden. Die Verwendung von Sturmklammern ist seit 2011 bei Neubauten in allen vier Windzonen vorgeschrieben. Ihre Verteilung auf die Dachabschnitte wird nach Ermittlung der Windlasten und der daraus resultierenden notwendigen Sicherung des Daches (sog. Abhebewiderstand) berechnet.
Nach Sturmschäden zügig Reparaturen vornehmen
Nach einem Sturmschaden muss schnell gehandelt werden. Mit Benachrichtigung der Wohngebäudeversicherung und Beauftragung eines Dachdeckers sollte nicht gewartet werden. Denn in ein defektes Dach dringt schnell Regen ein. Auch kaputte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Die Nässe zerstört die Wärmedämmung und kann für Schimmelbildung sorgen. Zudem stellen herabfallende Dachziegel ein erhebliches Risiko dar. Eigentümer haften für sämtliche vom Dach ausgehenden Gefahren.
Auch auf versteckte Schäden achten
Während die sichtbaren Schäden schnell behoben werden können, haben manche Eigentümer andere Probleme noch gar nicht entdeckt, wie zum Beispiel einen Baum, den der Sturm gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht. Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Schäden verursachen. Doch dann wird es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Deshalb sollten Sie Haus und Grundstück unbedingt auf Sturmschäden checken!
Checkliste: Sturmschäden am Haus
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am ...
Antwort lesen »Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. ...
Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort