Starke Winde sorgen nicht nicht nur für Dachschäden, sondern reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen und drücken Fenster ein. Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude sind auch umstürzende Bäume. Sie reißen mit, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume können Leitungen und Kanäle beschädigen, ebenso Wege, Terrassen und Außentreppen.
Dach steht bei Sturm besonders im Fokus
Als besonders gefährdet gelten Gebäude, die auf Anhöhen, Bergkuppen, freien Flächen oder an Hanglagen stehen. Der starke Wind entwickelt auf Dachflächen bereits ab Windstärke 7 eine Sogwirkung, die Dachziegel anheben können. Die Sogwirkung ist auf der windabgewandten Seite am stärksten. Verrutscht daraufhin ein Ziegel, ist die Angriffsfläche für den Wind erst recht geschaffen. Sind Dachziegel nicht mit Sturmklammern gesichert, was bei den meisten vor 2011 gebauten Dächern der Fall sein dürfte, kann hier nun erheblicher Schaden entstehen. Ältere Dächer sollten regelmäßig auf Schäden hin kontrolliert und instandgehalten werden. Die Verwendung von Sturmklammern ist seit 2011 bei Neubauten in allen vier Windzonen vorgeschrieben. Ihre Verteilung auf die Dachabschnitte wird nach Ermittlung der Windlasten und der daraus resultierenden notwendigen Sicherung des Daches (sog. Abhebewiderstand) berechnet.
Nach Sturmschäden zügig Reparaturen vornehmen
Nach einem Sturmschaden muss schnell gehandelt werden. Mit Benachrichtigung der Wohngebäudeversicherung und Beauftragung eines Dachdeckers sollte nicht gewartet werden. Denn in ein defektes Dach dringt schnell Regen ein. Auch kaputte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Die Nässe zerstört die Wärmedämmung und kann für Schimmelbildung sorgen. Zudem stellen herabfallende Dachziegel ein erhebliches Risiko dar. Eigentümer haften für sämtliche vom Dach ausgehenden Gefahren.
Auch auf versteckte Schäden achten
Während die sichtbaren Schäden schnell behoben werden können, haben manche Eigentümer andere Probleme noch gar nicht entdeckt, wie zum Beispiel einen Baum, den der Sturm gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht. Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Schäden verursachen. Doch dann wird es schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Deshalb sollten Sie Haus und Grundstück unbedingt auf Sturmschäden checken!
Checkliste: Sturmschäden am Haus
In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
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