Ohne Schutzsystem kann sich durch einen Blitzeinschlag die enorme Energie im Haus unkontrolliert entladen – dadurch entsteht nicht nur Brandgefahr, auch die sensible Technik in Haus oder Wohnung kann Schaden nehmen. Gefährlich hohe Spannung entsteht auch, wenn sich ein Blitz in näherer Umgebung entlädt. Eine solche Überspannung verbreitet sich bis zu einem Umkreis von zwei Kilometern und kann ebenfalls die elektrische Anlage beschädigen. Deshalb empfehlen Experten einen fachgerecht installierten äußeren und inneren Blitzschutz, der die Energie kontrolliert in die Erde ableitet, Überspannungen ausgleicht und so im Ernstfall Leben rettet. Hausbesitzer sollten sich für die Planung und Installation an einen Blitzschutz- oder Elektrofachbetrieb wenden, der das Schutzsystem angepasst an die vorhandene Elektroinstallation einbauen kann.
Blitzableiter schützt bei direktem Einschlag
Der äußere Blitzschutz besteht aus insgesamt drei Komponenten – Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung – die nach dem Prinzip des faradayschen Käfigs den Blitz abfangen und auf ungefährliche Weise in den Erdboden leiten. Die Fangeinrichtung wird auf dem Hausdach installiert und dient im Ernstfall als Einschlagstelle. Von hier wird die Blitzenergie an die Ableitungen weitergegeben. Über diese und die Erdungsanlage, das kann ein Fundamenterder sein, gelangt der Blitzstrom kontrolliert in den Erdboden und wird dort verteilt. Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude somit vor Brand aufgrund eines direkten Blitzeinschlags.
Mehrstufiger Überspannungsschutz sichert elektrische Geräte im Haus
Immer mehr technische Geräte kommen im Alltag zum Einsatz. Neben dem teuren Kaffeevollautomaten gehören oft auch Flachbildfernseher, Spielekonsole, Soundsystem und Computer dazu. Damit bei einem Gewitter die sensible Technik nicht beschädigt wird und wichtige gespeicherte Dateien wie Verträge, oder auch die Urlaubsfotos und Lieblingsvideos verloren gehen, ist ein mehrstufiger Überspannungsschutz unabdingbar. Dieser besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, einem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter wird vom Fachmann direkt am elektrischen Hausanschlusskasten oder im Zählerschrank installiert. Bei Gewittern leitet er hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz wird vom Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert. Blitz- und Überspannungsableiter können auch in einem Kombi-Gerät miteinander verbunden sein. Schließlich schützt der Endgeräteschutz in Form von Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz oder als Überspannungsschutzstecker die angeschlossenen Geräte.
Nur die Kombination aus äußerem Blitzschutz und mehrstufigem Überspannungsschutz schützt die elektrischen Geräte wirksam vor direkten Blitzeinschlägen und gegen Überspannungen.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
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Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
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Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
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Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
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Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
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