Was viele vergessen: Als erstes sollte aus Sicherheitsgründen immer der Strom abgestellt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern! Außerdem ist eine sorgfältige Dokumentation der Schäden unumgänglich – direkt nach Schadenseintritt sollte daher eine lückenlose Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Oftmals ist es auch sinnvoll, beschädigte Dinge als Schadensnachweis zu verwahren und Fotos zu machen. Ist das Wasser einmal im Keller, sollte man in jedem Fall die richtige Reihenfolge der wichtigsten Punkte einhalten – diese Checkliste hilft dabei.
1. Strom abstellen
Steht der Keller unter Wasser, sind oft auch Zählerschrank und elektrische Anlage überflutet. Hier besteht Lebensgefahr, wenn der Strom nicht abgestellt wird!
2. Dokumentation für die Versicherung
Schäden fotografieren, Liste beschädigter Gegenstände erstellen, erreichten Wasserstand markieren
3. Gefahrenquellen erkennen und beseitigen
Selbstschutz, zum Beispiel mit richtiger Kleidung und Gummistiefeln (insbesondere bei Fäkalien im Wasser). Bei ausgelaufenen Schadstoffen (z.B. Öl, Farben) Feuerwehr verständigen, nicht rauchen
4. Aufräumen und Wasser im Keller auspumpen
Nach Absprache mit der Versicherung kann der Keller per Tauchpumpe (i.d.R. im Baumarkt leihbar) freigepumpt werden, ggf. durch Unterstützung der Feuerwehr
5. Elektrische Anlage sichern
Elektroinstallationen vor Wiederinbetriebnahme vom Fachbetrieb prüfen lassen
6. Keller möglichst schnell trocknen, Schimmelbefall vorbeugen
Nach dem Leerpumpen lüften, Entfeuchter aufstellen, bei Bedarf Wasserschäden sanieren. Besonders im Sommer sollte der Keller schnell getrocknet werden, um Schimmel zu vermeiden. Das ist keine Aufgabe für Heimwerker, sondern für einen regionalen Fachbetrieb.
7. Durchfeuchtete Dämmung trocknen
Falls eine vorhandene Dämmung im Keller feucht wurde, fachgerecht trocknen lassen. Informationen zum Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser/Überflutung
8. Bauliche Vorkehrungen gegen Wasser im Keller treffen
Damit es gar nicht erst zu dem Fall "Wasser im Keller" kommt oder bei einer Sanierung nach dem Schadensfall, lohnt es sich den Keller mit baulichen Vorkehrungen sicher gegen Überflutungen zu machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Lichtschächte, wasserdichte Kellerfenster und Rückstausicherungen.
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Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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