Was viele vergessen: Als erstes sollte aus Sicherheitsgründen immer der Strom abgestellt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern! Außerdem ist eine sorgfältige Dokumentation der Schäden unumgänglich – direkt nach Schadenseintritt sollte daher eine lückenlose Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Oftmals ist es auch sinnvoll, beschädigte Dinge als Schadensnachweis zu verwahren und Fotos zu machen. Ist das Wasser einmal im Keller, sollte man in jedem Fall die richtige Reihenfolge der wichtigsten Punkte einhalten – diese Checkliste hilft dabei.
1. Strom abstellen
Steht der Keller unter Wasser, sind oft auch Zählerschrank und elektrische Anlage überflutet. Hier besteht Lebensgefahr, wenn der Strom nicht abgestellt wird!
2. Dokumentation für die Versicherung
Schäden fotografieren, Liste beschädigter Gegenstände erstellen, erreichten Wasserstand markieren
3. Gefahrenquellen erkennen und beseitigen
Selbstschutz, zum Beispiel mit richtiger Kleidung und Gummistiefeln (insbesondere bei Fäkalien im Wasser). Bei ausgelaufenen Schadstoffen (z.B. Öl, Farben) Feuerwehr verständigen, nicht rauchen
4. Aufräumen und Wasser im Keller auspumpen
Nach Absprache mit der Versicherung kann der Keller per Tauchpumpe (i.d.R. im Baumarkt leihbar) freigepumpt werden, ggf. durch Unterstützung der Feuerwehr
5. Elektrische Anlage sichern
Elektroinstallationen vor Wiederinbetriebnahme vom Fachbetrieb prüfen lassen
6. Keller möglichst schnell trocknen, Schimmelbefall vorbeugen
Nach dem Leerpumpen lüften, Entfeuchter aufstellen, bei Bedarf Wasserschäden sanieren. Besonders im Sommer sollte der Keller schnell getrocknet werden, um Schimmel zu vermeiden. Das ist keine Aufgabe für Heimwerker, sondern für einen regionalen Fachbetrieb.
7. Durchfeuchtete Dämmung trocknen
Falls eine vorhandene Dämmung im Keller feucht wurde, fachgerecht trocknen lassen. Informationen zum Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser/Überflutung
8. Bauliche Vorkehrungen gegen Wasser im Keller treffen
Damit es gar nicht erst zu dem Fall "Wasser im Keller" kommt oder bei einer Sanierung nach dem Schadensfall, lohnt es sich den Keller mit baulichen Vorkehrungen sicher gegen Überflutungen zu machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Lichtschächte, wasserdichte Kellerfenster und Rückstausicherungen.
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In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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