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19.07.2019

Unwetterschäden: Nur noch im Notfall staatliche Finanzhilfe

Eigentümer müssen sich um Versicherungsschutz kümmmern

Schäden am Haus durch Starkregen, Hochwasser oder Sturm können richtig teuer werden - auf staatliche Hilfe können Eigentümer:innen aber künftig nicht mehr setzen. Finanzielle Hilfe soll nur noch in Härtefällen gewährt werden, zum Beispiel dann, wenn sich die Eigentümer erfolglos um eine Versicherung bemüht haben. Das heißt: Unbedingt um eine Elementarversicherung kümmern!

Grafik Unwetterschäden 2018
Bilanz der Unwetterschäden 2018 - stark steigende Sachschäden. Auf staatliche Hilfen können Hausbesitzer künftig nicht mehr bauen, sie sollten sich rechtzeitig versichernFoto: GDV

Schäden durch Naturgewalten etwa durch Hochwasser, Starkregen, Stürme oder auch Druck von Schneelasten haben stark zugenommen. Bisher konnten sich betroffene Eigentümer:innen darauf verlassen, dass ihnen für die Beseitigung der Schäden staatliche Soforthilfen gewährt werden. Das wird künftig nicht mehr so sein! Zuletzt hat Bayern beschlossen, keine Finanzhilfen mehr an Hochwasseropfer zu zahlen, seit Anfang Juli 2019 soll es Ausnahmen nur noch in Härtefällen geben. Damit ist das Bundesland nicht allein, in vielen anderen Regionen gibt es vergleichbare Regelungen. Dem geht ein schon 2017 gefasster Beschluss der Ministerpräsidenten voraus: Darin verständigten sie sich darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Damit reagiert die Politik auf steigende Ausgaben für Nothilfen nach Hochwasser und Starkregen.

Mit Elementarversicherung selbst vorsorgen - Unwetter-Gefahr wird oft unterschätzt
Das Risiko von Naturkatastrophen steigt, eine Versicherung ist längst nicht mehr nur in Hochwassergebieten wichtig. Viele Eigentümer sind allerdings derzeit noch sorglos: Bundesweit haben derzeit erst vier von zehn Gebäuden eine sogenannte Elementarversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Mit einer solchen Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck absichern. Die Naturgefahren- oder Elementarschadenversicherung trägt zum Beispiel die Kosten für das Abpumpen und die Trockenlegung sowie – falls nötig – auch für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses. In Deutschland sind nahezu alle Gebäude gegen Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen versicherbar. Eigentümer.innen, die sich versichern können, dies aber nicht tun, können im Schadensfall nach Unwettern keine Hilfe vom Staat mehr erwarten. Eigentümer sollte deshalb unbedingt ihre Versicherungspolicen überprüfen und den Schutz ihres Hauses gegebenenfalls anpassen.

Wichtig zu wissen: Müssen Unwetterschäden beseitigt werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de/ GDV
 
 

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