Um holzzerstörende Schädlinge zu entdecken, braucht es ein geschultes Auge: Kleine Pilzgeflechte, feine Bohrlöcher in den Balken oder frisches Holzmehl offenbaren den Befall. Am Schadensbild lässt sich auch erkennen, welcher Holzschädling sich am Bau eingenistet hat und ob, wie und mit welchem Aufwand er beseitigt werden kann.
Zu den typischen Pilzen, die verbautes Holz befallen, gehören der so genannte Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm, der Weiße Porenschwamm und die selteneren, so genannten Blättlinge. Alle Pilze fühlen sich, ähnlich wie der Mensch, bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius wohl. Entscheidend für den Befall ist allerdings eine relativ hohe Holzfeuchte. Diese hängt von der Luftfeuchtigkeit ab: Ist die Luft in einem Raum lange feucht, dann wird auch das Holz dort feucht.
Echter Hausschwamm
Besonders gefährlich ist der Echte Hausschwamm. Der Pilz entwickelt sich unter günstigen Bedingungen recht schnell und richtet in kürzester Zeit erhebliche Schäden an. Die Sporen des Echten Hausschwammes siedeln sich auf dem Holz an, wo er die Nährstoffgrundlage für seine Weiterentwicklung über die Myzelien bis hin zum Fruchtkörper findet. Die Myzelstränge wachsen auch auf anderen porösen Baustoffen wie Mauerwerk, Faserplatten, Schilfdämmstoffen, Papier, Textilien und anderen zellulosehaltigen Materialien. Dabei transportieren sie Feuchtigkeit. Wenn sie wieder auf Holz treffen, sind sie in der Lage, das Holz mit ihrer Eigenfeuchte zu befeuchten, um es dann wieder zu zerstören.
Der Echte Hausschwamm mag keine Zugluft, deshalb bevorzugt er versteckte Hohlräume - hinter Möbeln, Wandverkleidungen und Fußleisten sowie in Treppenstufen und an Balkenköpfen. Ist ein Haus befallen, muss es gründlich untersucht werden, damit nicht nur einen Bruchteil des Übels saniert wird und der Pilz an anderer Stelle unentdeckt weiterwuchert.
Braunfäule / Brauner Kellerschwamm
Die so genannte Braunfäule ist auch für den Laien erkennbar an der dunkelbraunen Verfärbung und der würfelartigen Zersetzung des Holzes. Der Braune Kellerschwamm ist ein Braunfäulepilz. Wie sein Name verrät, ist er in Kellern, aber auch in Dachstöcken und Holzböden zu finden. Nadel und Laubholz befällt er gleichermaßen, genau wie der Hausschwamm. Im Gegensatz zum Hausschwamm mag es der Kellerschwamm aber nass. Schlecht abgelagertes Holz, aber auch Feuchtschäden an Dächern und Leitungen begünstigen die Entstehung des Kellerschwamms.
Holzzerstörende Insekten: Hausbockkäfer, Nagekäfer und Splintholzkäfer
Neben den holzzerstörenden Pilzen machen vor allem so genannte holzzerstörende Insekten vielen Besitzern alter Häuser zu schaffen. Häufige Plagegeister sind vor allem die Larven des Hausbockkäfers, des Gemeinen Nagekäfers und des Braunen Splintholzkäfers. Die Käfer legen ihre Eier im Holz ab und die Larven entwickeln sich über mehrere Jahre im Holz. Dabei fressen sie Gänge ins Holz. Nach und nach pulverisieren sie so im wahrsten Sinne des Wortes das Holz.
Holzkonstruktionen regelmäßig kontrollieren
Damit es nicht so weit kommt, ist vorbeugender Holzschutz ebenso wichtig wie die Pflege und regelmäßige Kontrolle der bestehenden Holzkonstruktion. Hausen die Insekten erst einmal im Haus, dann können sie meistens, und sofern sie rechtzeitig erkannt werden, bekämpft werden – chemisch, durch Heißluft oder durch Mikrowellen. Aber das ist zeitaufwändig, teuer und nicht immer erfolgreich.
--> Wichtig für Hauskäufer:innen: Wer sich für ein altes Gebäude interessiert, sollte unbedingt vor dem Kauf alle neuralgischen Punkte von einem Bausachverständigen prüfen lassen. Ist das Haus von Holzschädlingen befallen, werden am besten immer erst die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten abgeklärt.
Was kostet eine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort