Um holzzerstörende Schädlinge zu entdecken, braucht es ein geschultes Auge: Kleine Pilzgeflechte, feine Bohrlöcher in den Balken oder frisches Holzmehl offenbaren den Befall. Am Schadensbild lässt sich auch erkennen, welcher Holzschädling sich am Bau eingenistet hat und ob, wie und mit welchem Aufwand er beseitigt werden kann.
Zu den typischen Pilzen, die verbautes Holz befallen, gehören der so genannte Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm, der Weiße Porenschwamm und die selteneren, so genannten Blättlinge. Alle Pilze fühlen sich, ähnlich wie der Mensch, bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius wohl. Entscheidend für den Befall ist allerdings eine relativ hohe Holzfeuchte. Diese hängt von der Luftfeuchtigkeit ab: Ist die Luft in einem Raum lange feucht, dann wird auch das Holz dort feucht.
Echter Hausschwamm
Besonders gefährlich ist der Echte Hausschwamm. Der Pilz entwickelt sich unter günstigen Bedingungen recht schnell und richtet in kürzester Zeit erhebliche Schäden an. Die Sporen des Echten Hausschwammes siedeln sich auf dem Holz an, wo er die Nährstoffgrundlage für seine Weiterentwicklung über die Myzelien bis hin zum Fruchtkörper findet. Die Myzelstränge wachsen auch auf anderen porösen Baustoffen wie Mauerwerk, Faserplatten, Schilfdämmstoffen, Papier, Textilien und anderen zellulosehaltigen Materialien. Dabei transportieren sie Feuchtigkeit. Wenn sie wieder auf Holz treffen, sind sie in der Lage, das Holz mit ihrer Eigenfeuchte zu befeuchten, um es dann wieder zu zerstören.
Der Echte Hausschwamm mag keine Zugluft, deshalb bevorzugt er versteckte Hohlräume - hinter Möbeln, Wandverkleidungen und Fußleisten sowie in Treppenstufen und an Balkenköpfen. Ist ein Haus befallen, muss es gründlich untersucht werden, damit nicht nur einen Bruchteil des Übels saniert wird und der Pilz an anderer Stelle unentdeckt weiterwuchert.
Braunfäule / Brauner Kellerschwamm
Die so genannte Braunfäule ist auch für den Laien erkennbar an der dunkelbraunen Verfärbung und der würfelartigen Zersetzung des Holzes. Der Braune Kellerschwamm ist ein Braunfäulepilz. Wie sein Name verrät, ist er in Kellern, aber auch in Dachstöcken und Holzböden zu finden. Nadel und Laubholz befällt er gleichermaßen, genau wie der Hausschwamm. Im Gegensatz zum Hausschwamm mag es der Kellerschwamm aber nass. Schlecht abgelagertes Holz, aber auch Feuchtschäden an Dächern und Leitungen begünstigen die Entstehung des Kellerschwamms.
Holzzerstörende Insekten: Hausbockkäfer, Nagekäfer und Splintholzkäfer
Neben den holzzerstörenden Pilzen machen vor allem so genannte holzzerstörende Insekten vielen Besitzern alter Häuser zu schaffen. Häufige Plagegeister sind vor allem die Larven des Hausbockkäfers, des Gemeinen Nagekäfers und des Braunen Splintholzkäfers. Die Käfer legen ihre Eier im Holz ab und die Larven entwickeln sich über mehrere Jahre im Holz. Dabei fressen sie Gänge ins Holz. Nach und nach pulverisieren sie so im wahrsten Sinne des Wortes das Holz.
Holzkonstruktionen regelmäßig kontrollieren
Damit es nicht so weit kommt, ist vorbeugender Holzschutz ebenso wichtig wie die Pflege und regelmäßige Kontrolle der bestehenden Holzkonstruktion. Hausen die Insekten erst einmal im Haus, dann können sie meistens, und sofern sie rechtzeitig erkannt werden, bekämpft werden – chemisch, durch Heißluft oder durch Mikrowellen. Aber das ist zeitaufwändig, teuer und nicht immer erfolgreich.
--> Wichtig für Hauskäufer:innen: Wer sich für ein altes Gebäude interessiert, sollte unbedingt vor dem Kauf alle neuralgischen Punkte von einem Bausachverständigen prüfen lassen. Ist das Haus von Holzschädlingen befallen, werden am besten immer erst die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten abgeklärt.
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Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
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Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
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