Muss das jetzt sein? Die Fenster im Winter öffnen? Ja, es muss! Einmal duschen, einmal kochen, Wäsche trocknen - all das bringt jede Menge Feuchtigkeit in die Wohnräume. Diese muss raus gelüftet werden, da führt kein Weg dran vorbei. Regelmäßiges Lüften im Winter dient nicht nur der Schimmelprävention, sondern stellt auch eine gute Raumluftqualität und damit gesundes Wohnen sicher. Denn sind Fenster und Türen den ganzen Tag geschlossen, sammeln sich auch verschiedenste Gerüche und Schadstoffe aus Einrichtungsgegenständen in der Raumluft an. Das nötige Quentchen Frischluft bringt Feuchtigkeit und Luftqualität wieder ins Gleichgewicht. Doch wie viel ist nötig? Wie oft müssen die Fenster geöffnet werden? Die besten Tipps für das Lüften im Winter:
Wie lüften im Winter?
Lüften niemals mit gekippten Fenstern! Fenster auf Kipp - das ist im Winter die schlechteste Lösung. Der Luftaustausch dauert ewig und die Fensterlaibung kühlt stark aus. Das begünstigt Schimmel. Also immer Stoßlüften, damit der Luftaustausch so schnell und energiesparend wie möglich vonstatten geht. Am effektivsten ist Querlüften, dabei werden die gegenüberliegenden Fenster ganz geöffnet.
Wie lange lüften im Winter?
Schon 5 Minuten Stoßlüften reichen in den Wintermonaten für einen Luftaustausch. Dabei die Heizkörper abdrehen.
Wie oft lüften im Winter?
Feuchtigkeit aus Bad und Küche wird am besten sofort rausgelüftet, die Feuchtigkeit in den Schlafräumen direkt nach dem Aufstehen. Darüber sollten die Fenster mindestens drei Mal am Tag zum Lüften geöffnet werden. In komplett sanierten Häusern mit dichten Fenstern und Dämmung muss unbedingt auch das Lüftungsverhalten angepasst werden! Wer hier nicht ausreichend oft lüften kann, sollte über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nachdenken.
Tipps für eine gute Raumluftqualität im Winter
Mit dem richtigen Heizen und Lüften erreichen die Bewohner ein ausgeglichenes Raumklima. Zur sprichwörtlichen dicken Luft sollte es am besten gar nicht erst kommen! Wer sich nicht sicher ist, wann es Zeit zum Lüften ist, kann sich technische Helfer wie einen Raumluftwächter oder Luftfeuchtemesser besorgen. Und dann heißt es: Fenster auf für Frischluft - auch im Winter!
Übrigens: Kalte und trockene Winterluft ist auch ideal, um einen feuchten Keller zu lüften!
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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