Muss das jetzt sein? Die Fenster im Winter öffnen? Ja, es muss! Einmal duschen, einmal kochen, Wäsche trocknen - all das bringt jede Menge Feuchtigkeit in die Wohnräume. Diese muss raus gelüftet werden, da führt kein Weg dran vorbei. Regelmäßiges Lüften im Winter dient nicht nur der Schimmelprävention, sondern stellt auch eine gute Raumluftqualität und damit gesundes Wohnen sicher. Denn sind Fenster und Türen den ganzen Tag geschlossen, sammeln sich auch verschiedenste Gerüche und Schadstoffe aus Einrichtungsgegenständen in der Raumluft an. Das nötige Quentchen Frischluft bringt Feuchtigkeit und Luftqualität wieder ins Gleichgewicht. Doch wie viel ist nötig? Wie oft müssen die Fenster geöffnet werden? Die besten Tipps für das Lüften im Winter:
Wie lüften im Winter?
Lüften niemals mit gekippten Fenstern! Fenster auf Kipp - das ist im Winter die schlechteste Lösung. Der Luftaustausch dauert ewig und die Fensterlaibung kühlt stark aus. Das begünstigt Schimmel. Also immer Stoßlüften, damit der Luftaustausch so schnell und energiesparend wie möglich vonstatten geht. Am effektivsten ist Querlüften, dabei werden die gegenüberliegenden Fenster ganz geöffnet.
Wie lange lüften im Winter?
Schon 5 Minuten Stoßlüften reichen in den Wintermonaten für einen Luftaustausch. Dabei die Heizkörper abdrehen.
Wie oft lüften im Winter?
Feuchtigkeit aus Bad und Küche wird am besten sofort rausgelüftet, die Feuchtigkeit in den Schlafräumen direkt nach dem Aufstehen. Darüber sollten die Fenster mindestens drei Mal am Tag zum Lüften geöffnet werden. In komplett sanierten Häusern mit dichten Fenstern und Dämmung muss unbedingt auch das Lüftungsverhalten angepasst werden! Wer hier nicht ausreichend oft lüften kann, sollte über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nachdenken.
Tipps für eine gute Raumluftqualität im Winter
Mit dem richtigen Heizen und Lüften erreichen die Bewohner ein ausgeglichenes Raumklima. Zur sprichwörtlichen dicken Luft sollte es am besten gar nicht erst kommen! Wer sich nicht sicher ist, wann es Zeit zum Lüften ist, kann sich technische Helfer wie einen Raumluftwächter oder Luftfeuchtemesser besorgen. Und dann heißt es: Fenster auf für Frischluft - auch im Winter!
Übrigens: Kalte und trockene Winterluft ist auch ideal, um einen feuchten Keller zu lüften!
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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