Die Studie "Haushaltsnahe Flexibilitäten nutzen – Wie Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Co. die Stromkosten für alle senken können" der Agora Energiewende hat das Sparpotenzial durch dynamische Stromtarife berechnet: Demnach kann ein Vier-Personen-Haushalt mit Wärmepumpe perspektivisch rund 600 Euro im Jahr sparen. Denn flexible Verbraucher:innen können ihren Stromverbrauch – in der Regel automatisiert – besser an Zeiten mit niedrigen Preisen ausrichten. Aber auch alle anderen Kundinnen und Kunden zahlen nach der Prognose weniger: Sie sparen durchschnittlich 1 Cent je Kilowattstunde, was bei einem Vier-Personen-Haushalt inklusive Mehrwertsteuer rund 42 Euro Ersparnis jährlich bedeutet. Zusätzlich profitieren alle Haushalte von niedrigeren Netzausbaukosten und besser ausgelasteten Netzen.
Ab wann wird es dynamische Stromtarife geben?
Spätestens ab 2025 sollen Haushalte in Deutschland dynamische Stromtarifen nutzen können. Dann sind Energieversorger verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Geregelt ist das im „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)“ - § 41a Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife.
Wie funktioniert ein dynamischer Stromtarif?
Bei solchen Tarifen verändert sich der Strompreis stündlich und orientiert sich am Börsenstrompreis. Ist also Strom zum Beispiel zu Zeiten von viel Wind und Sonne günstig, können private Haushalte Stromkosten sparen, wenn sie ihren Verbrauch in diesen Zeitraum verlagern.
Wer kann dynamische Stromtarife nutzen?
Voraussetzung für die Nutzung ist ein sogenannter Smart Meter, also ein intelligenter Stromzähler. Diese machen es möglich, den Stromverbrauch effizient zu steuern. Zusätzlich erhalten Haushalte Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Besonders attraktiv sind dynamische Stromtarife für Haushalte mit E-Auto, Wärmepumpe und Heimspeicher.
Was ist der Vorteil dynamischer Stromtarife?
Durch die Transparenz der Strompreise sollen Verbraucher dazu angeregt werden, Strom dann zu verbrauchen, wenn viel davon zur Verfügung steht. Diese Verlagerung des Stromverbrauchs hat gleich mehrere Vorteile: Zum Einen sparen Haushalte Stromkosten. Zum Anderen verringern sich Einsatzdauer und Kosten von Reservekraftwerken und alle Haushalte profitieren von niedrigeren Netzausbaukosten und besser ausgelasteten Netzen.
Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort