Von Schäden an der Elektroinstallation gehen nicht nur Gefahren für Menschen durch die Möglichkeit eines elektrischen Schlags aus, sondern sie verursachen auch schnell einen Brand und können damit große Sachwerte zerstören. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) führt in der aktuellen IFS-Brandursachenstatistik rund ein Drittel der Brände auf Elektrizität zurück. Um so wichtiger, dass Hausbesitzer zusammen mit einem Elektrofachbetrieb ein ganzheitliches Konzept für alle Gefahrenquellen entwickeln. Diese Bestandteile gehören dazu:
Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter)
Sind elektrische Leitungen marode oder beschädigt, dann fließt ein Teil des Stromes nicht über die Installationsleitungen, sondern sucht sich andere Wege. Es entsteht ein so genannter Fehlerstrom. Der FI-Schutzschalter erkennt diese kleinen Fehlerströme noch bevor etwas passiert und unterbricht sofort den Stromkreis. Auch durch beschädigte Elektrogeräte können Fehlerströme entstehen. Wenn diese in der Hand gehalten werden, können lebensgefährliche Ströme über den Menschen fließen. Der FI-Schutzschalter erkennt diesen Zustand und kann im Ernstfall Leben retten. FI-Schalter schützen vor allem in besonders gefährdeten Bereichen, im Badezimmer oder im Garten und sind heute für Stromkreise mit Steckdosen vorgeschrieben.
Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter)
Der LS-Schalter überwacht den Strom in der elektrischen Leitung. Steigt dieser Strom auf einen für die Leitung unzulässigen Wert an, weil beispielsweise besonders viele Elektrogeräte an dieser Leitung betrieben werden, so überhitzt sich die Leitung. Die Folge dieses Überstroms ist eine Beschädigung an der Leitungsisolierung. Daraus können Fehlerströme entstehen, die sich im schlimmsten Fall zu einem Brand entwickeln können. Auch der LS-Schalter unterbricht die Stromzufuhr, noch bevor der zu hohe Strom Schaden anrichten kann. Der LS- Schalter lässt sich im Übrigen auch mit dem FI-Schutzschalter zum FI/LS-Schalter kombinieren. Das erhöht die Verfügbarkeit der Elektroinstallation und die Übersichtlichkeit im Stromkreisverteiler.
Der Brandschutzschalter
Für zusätzliche Sicherheit sorgt der Brandschutzschalter. In Kombination mit LS- oder FI/LS-Schaltern bietet dieser umfassenden Brandschutz in der Elektroinstallation. Er kann gefährliche Fehlerlichtbögen erkennen. Diese entstehen, wenn ein Nagel oder eine Quetschung von außen die Isolierung der Leitungen zerstört hat. Auch lose Kontakte durch schlecht montierte Steckdosen und Schalter oder ein Leitungsbruch sind gängige Auslöser für Fehlerlichtbögen. Der Brandschutzschalter misst kontinuierlich das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung in Intensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken. Integrierte Filter mit intelligenter Software werten diese Signale aus und veranlassen bei Auffälligkeiten innerhalb von Sekundenbruchteilen das Abschalten des angeschossenen Stromkreises. Er überwacht aber nicht nur die Elektroleitungen sondern auch alle angeschlossenen Elektrogeräte und bietet somit hochwertigen Schutz.
Der dreistufige Blitz- und Überspannungsschutz
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Blitzableiter für den äußeren Blitzschutz reicht keinesfalls aus, um auch die Leitungen und Geräte im Haus vor einer Überspannung aufgrund von Blitzeinwirkung oder durch Schalthandlungen im elektrischen Versorgungsnetz zu bewahren. Beim inneren Blitzschutz empfehlen Experten das dreistufige Konzept: Dieses besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, dem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter – nicht zu verwechseln mit dem äußeren Blitzableiter – wird vom Elektrofachmann am elektrischen Hausanschlusskasten installiert und leitet hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Der Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz des Hauses. Der Überspannungsableiter in der Steckdose schützt schließlich das dort angeschlossene Endgerät.
Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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