Von Schäden an der Elektroinstallation gehen nicht nur Gefahren für Menschen durch die Möglichkeit eines elektrischen Schlags aus, sondern sie verursachen auch schnell einen Brand und können damit große Sachwerte zerstören. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) führt in der aktuellen IFS-Brandursachenstatistik rund ein Drittel der Brände auf Elektrizität zurück. Um so wichtiger, dass Hausbesitzer zusammen mit einem Elektrofachbetrieb ein ganzheitliches Konzept für alle Gefahrenquellen entwickeln. Diese Bestandteile gehören dazu:
Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter)
Sind elektrische Leitungen marode oder beschädigt, dann fließt ein Teil des Stromes nicht über die Installationsleitungen, sondern sucht sich andere Wege. Es entsteht ein so genannter Fehlerstrom. Der FI-Schutzschalter erkennt diese kleinen Fehlerströme noch bevor etwas passiert und unterbricht sofort den Stromkreis. Auch durch beschädigte Elektrogeräte können Fehlerströme entstehen. Wenn diese in der Hand gehalten werden, können lebensgefährliche Ströme über den Menschen fließen. Der FI-Schutzschalter erkennt diesen Zustand und kann im Ernstfall Leben retten. FI-Schalter schützen vor allem in besonders gefährdeten Bereichen, im Badezimmer oder im Garten und sind heute für Stromkreise mit Steckdosen vorgeschrieben.
Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter)
Der LS-Schalter überwacht den Strom in der elektrischen Leitung. Steigt dieser Strom auf einen für die Leitung unzulässigen Wert an, weil beispielsweise besonders viele Elektrogeräte an dieser Leitung betrieben werden, so überhitzt sich die Leitung. Die Folge dieses Überstroms ist eine Beschädigung an der Leitungsisolierung. Daraus können Fehlerströme entstehen, die sich im schlimmsten Fall zu einem Brand entwickeln können. Auch der LS-Schalter unterbricht die Stromzufuhr, noch bevor der zu hohe Strom Schaden anrichten kann. Der LS- Schalter lässt sich im Übrigen auch mit dem FI-Schutzschalter zum FI/LS-Schalter kombinieren. Das erhöht die Verfügbarkeit der Elektroinstallation und die Übersichtlichkeit im Stromkreisverteiler.
Der Brandschutzschalter
Für zusätzliche Sicherheit sorgt der Brandschutzschalter. In Kombination mit LS- oder FI/LS-Schaltern bietet dieser umfassenden Brandschutz in der Elektroinstallation. Er kann gefährliche Fehlerlichtbögen erkennen. Diese entstehen, wenn ein Nagel oder eine Quetschung von außen die Isolierung der Leitungen zerstört hat. Auch lose Kontakte durch schlecht montierte Steckdosen und Schalter oder ein Leitungsbruch sind gängige Auslöser für Fehlerlichtbögen. Der Brandschutzschalter misst kontinuierlich das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung in Intensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken. Integrierte Filter mit intelligenter Software werten diese Signale aus und veranlassen bei Auffälligkeiten innerhalb von Sekundenbruchteilen das Abschalten des angeschossenen Stromkreises. Er überwacht aber nicht nur die Elektroleitungen sondern auch alle angeschlossenen Elektrogeräte und bietet somit hochwertigen Schutz.
Der dreistufige Blitz- und Überspannungsschutz
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Blitzableiter für den äußeren Blitzschutz reicht keinesfalls aus, um auch die Leitungen und Geräte im Haus vor einer Überspannung aufgrund von Blitzeinwirkung oder durch Schalthandlungen im elektrischen Versorgungsnetz zu bewahren. Beim inneren Blitzschutz empfehlen Experten das dreistufige Konzept: Dieses besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, dem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter – nicht zu verwechseln mit dem äußeren Blitzableiter – wird vom Elektrofachmann am elektrischen Hausanschlusskasten installiert und leitet hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Der Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz des Hauses. Der Überspannungsableiter in der Steckdose schützt schließlich das dort angeschlossene Endgerät.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort