Von Schäden an der Elektroinstallation gehen nicht nur Gefahren für Menschen durch die Möglichkeit eines elektrischen Schlags aus, sondern sie verursachen auch schnell einen Brand und können damit große Sachwerte zerstören. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) führt in der aktuellen IFS-Brandursachenstatistik rund ein Drittel der Brände auf Elektrizität zurück. Um so wichtiger, dass Hausbesitzer zusammen mit einem Elektrofachbetrieb ein ganzheitliches Konzept für alle Gefahrenquellen entwickeln. Diese Bestandteile gehören dazu:
Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter)
Sind elektrische Leitungen marode oder beschädigt, dann fließt ein Teil des Stromes nicht über die Installationsleitungen, sondern sucht sich andere Wege. Es entsteht ein so genannter Fehlerstrom. Der FI-Schutzschalter erkennt diese kleinen Fehlerströme noch bevor etwas passiert und unterbricht sofort den Stromkreis. Auch durch beschädigte Elektrogeräte können Fehlerströme entstehen. Wenn diese in der Hand gehalten werden, können lebensgefährliche Ströme über den Menschen fließen. Der FI-Schutzschalter erkennt diesen Zustand und kann im Ernstfall Leben retten. FI-Schalter schützen vor allem in besonders gefährdeten Bereichen, im Badezimmer oder im Garten und sind heute für Stromkreise mit Steckdosen vorgeschrieben.
Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter)
Der LS-Schalter überwacht den Strom in der elektrischen Leitung. Steigt dieser Strom auf einen für die Leitung unzulässigen Wert an, weil beispielsweise besonders viele Elektrogeräte an dieser Leitung betrieben werden, so überhitzt sich die Leitung. Die Folge dieses Überstroms ist eine Beschädigung an der Leitungsisolierung. Daraus können Fehlerströme entstehen, die sich im schlimmsten Fall zu einem Brand entwickeln können. Auch der LS-Schalter unterbricht die Stromzufuhr, noch bevor der zu hohe Strom Schaden anrichten kann. Der LS- Schalter lässt sich im Übrigen auch mit dem FI-Schutzschalter zum FI/LS-Schalter kombinieren. Das erhöht die Verfügbarkeit der Elektroinstallation und die Übersichtlichkeit im Stromkreisverteiler.
Der Brandschutzschalter
Für zusätzliche Sicherheit sorgt der Brandschutzschalter. In Kombination mit LS- oder FI/LS-Schaltern bietet dieser umfassenden Brandschutz in der Elektroinstallation. Er kann gefährliche Fehlerlichtbögen erkennen. Diese entstehen, wenn ein Nagel oder eine Quetschung von außen die Isolierung der Leitungen zerstört hat. Auch lose Kontakte durch schlecht montierte Steckdosen und Schalter oder ein Leitungsbruch sind gängige Auslöser für Fehlerlichtbögen. Der Brandschutzschalter misst kontinuierlich das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung in Intensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken. Integrierte Filter mit intelligenter Software werten diese Signale aus und veranlassen bei Auffälligkeiten innerhalb von Sekundenbruchteilen das Abschalten des angeschossenen Stromkreises. Er überwacht aber nicht nur die Elektroleitungen sondern auch alle angeschlossenen Elektrogeräte und bietet somit hochwertigen Schutz.
Der dreistufige Blitz- und Überspannungsschutz
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Blitzableiter für den äußeren Blitzschutz reicht keinesfalls aus, um auch die Leitungen und Geräte im Haus vor einer Überspannung aufgrund von Blitzeinwirkung oder durch Schalthandlungen im elektrischen Versorgungsnetz zu bewahren. Beim inneren Blitzschutz empfehlen Experten das dreistufige Konzept: Dieses besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, dem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter – nicht zu verwechseln mit dem äußeren Blitzableiter – wird vom Elektrofachmann am elektrischen Hausanschlusskasten installiert und leitet hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Der Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz des Hauses. Der Überspannungsableiter in der Steckdose schützt schließlich das dort angeschlossene Endgerät.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
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Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
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Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
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Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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