Von Schäden an der Elektroinstallation gehen nicht nur Gefahren für Menschen durch die Möglichkeit eines elektrischen Schlags aus, sondern sie verursachen auch schnell einen Brand und können damit große Sachwerte zerstören. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) führt in der aktuellen IFS-Brandursachenstatistik rund ein Drittel der Brände auf Elektrizität zurück. Um so wichtiger, dass Hausbesitzer zusammen mit einem Elektrofachbetrieb ein ganzheitliches Konzept für alle Gefahrenquellen entwickeln. Diese Bestandteile gehören dazu:
Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter)
Sind elektrische Leitungen marode oder beschädigt, dann fließt ein Teil des Stromes nicht über die Installationsleitungen, sondern sucht sich andere Wege. Es entsteht ein so genannter Fehlerstrom. Der FI-Schutzschalter erkennt diese kleinen Fehlerströme noch bevor etwas passiert und unterbricht sofort den Stromkreis. Auch durch beschädigte Elektrogeräte können Fehlerströme entstehen. Wenn diese in der Hand gehalten werden, können lebensgefährliche Ströme über den Menschen fließen. Der FI-Schutzschalter erkennt diesen Zustand und kann im Ernstfall Leben retten. FI-Schalter schützen vor allem in besonders gefährdeten Bereichen, im Badezimmer oder im Garten und sind heute für Stromkreise mit Steckdosen vorgeschrieben.
Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter)
Der LS-Schalter überwacht den Strom in der elektrischen Leitung. Steigt dieser Strom auf einen für die Leitung unzulässigen Wert an, weil beispielsweise besonders viele Elektrogeräte an dieser Leitung betrieben werden, so überhitzt sich die Leitung. Die Folge dieses Überstroms ist eine Beschädigung an der Leitungsisolierung. Daraus können Fehlerströme entstehen, die sich im schlimmsten Fall zu einem Brand entwickeln können. Auch der LS-Schalter unterbricht die Stromzufuhr, noch bevor der zu hohe Strom Schaden anrichten kann. Der LS- Schalter lässt sich im Übrigen auch mit dem FI-Schutzschalter zum FI/LS-Schalter kombinieren. Das erhöht die Verfügbarkeit der Elektroinstallation und die Übersichtlichkeit im Stromkreisverteiler.
Der Brandschutzschalter
Für zusätzliche Sicherheit sorgt der Brandschutzschalter. In Kombination mit LS- oder FI/LS-Schaltern bietet dieser umfassenden Brandschutz in der Elektroinstallation. Er kann gefährliche Fehlerlichtbögen erkennen. Diese entstehen, wenn ein Nagel oder eine Quetschung von außen die Isolierung der Leitungen zerstört hat. Auch lose Kontakte durch schlecht montierte Steckdosen und Schalter oder ein Leitungsbruch sind gängige Auslöser für Fehlerlichtbögen. Der Brandschutzschalter misst kontinuierlich das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung in Intensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken. Integrierte Filter mit intelligenter Software werten diese Signale aus und veranlassen bei Auffälligkeiten innerhalb von Sekundenbruchteilen das Abschalten des angeschossenen Stromkreises. Er überwacht aber nicht nur die Elektroleitungen sondern auch alle angeschlossenen Elektrogeräte und bietet somit hochwertigen Schutz.
Der dreistufige Blitz- und Überspannungsschutz
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Blitzableiter für den äußeren Blitzschutz reicht keinesfalls aus, um auch die Leitungen und Geräte im Haus vor einer Überspannung aufgrund von Blitzeinwirkung oder durch Schalthandlungen im elektrischen Versorgungsnetz zu bewahren. Beim inneren Blitzschutz empfehlen Experten das dreistufige Konzept: Dieses besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, dem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter – nicht zu verwechseln mit dem äußeren Blitzableiter – wird vom Elektrofachmann am elektrischen Hausanschlusskasten installiert und leitet hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Der Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz des Hauses. Der Überspannungsableiter in der Steckdose schützt schließlich das dort angeschlossene Endgerät.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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