Irrtum Nr. 1: Auf eine Steckdose mehr oder weniger kommt es nicht an
Steckdosen oder auch Leuchtenauslässe fehlen öfter, als man denkt – zum Beispiel, wenn Zimmer im Laufe der Jahre umgeräumt oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung ist daher enorm wichtig. Denn liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Auslässe positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt. Also lieber zu viel als zu wenig einplanen. Ein Beispiel: In einem bis zu 20 Quadratmeter großen Wohnzimmer sind elf Steckdosen und drei Kommunikationsanschlüsse für Telefon, PC, Radio und Fernseher das Minimum für einen zeitgemäßen Standard.
Irrtum Nr. 2: Fehlen Steckdosen, hilft ein Mehrfachstecker
Steckdosenleisten sollten nicht als Dauerlösung genutzt oder sogar hintereinander geschaltet werden. Der Einsatz vieler Geräte über Mehrfachsteckdosen überfordert schnell die Steckdosenleiste, was zu Wärmeentwicklung führt und schlimmstenfalls einen Brand auslösen kann. Sind nicht genügend Steckdosen vorhanden, sollte die bestehende Elektroinstallation besser nachträglich erweitert werden, zum Beispiel mit so genannten Sockelleistenkanälen und Aufputzinstallationskanälen mit integrierten Steckdosen.
Irrtum Nr. 3: Solange der Kirchturm höher ist als mein Haus, muss ich mir um Blitzeinschlags keine Sorgen machen
Verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Der einzig wirksame Schutz vor Gewitterschäden ist eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. Ein anderer weitverbreiteter Irrglaube ist der, dass Blitzableiter Blitze erst recht anziehen würden. Richtig ist, dass selbst Blitzeinschläge in einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihren Weg über die Leitungen ins Haus finden und dort Überspannungsschäden verursachen können. Schnell sind so empfindliche Geräte wie Computer oder Telefon lahmgelegt. Ein mehrstufiges Blitzschutzsystem aus Blitz- und Überspannungsschutz leitet die Blitzenergie kontrolliert in die Erde ab und gleicht Überspannungen zuverlässig aus.
Irrtum Nr. 4: Wozu ein Rauchwarnmelder? Einen Brand bemerkt man wegen Hitze und Rauch selbst noch rechtzeitig.
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Besonders gefährlich ist der Rauch. Eine Rauchvergiftung wirkt bereits nach zwei Minuten oder ein paar tiefen Atemzügen tödlich. Aber auch in der Küche wird schnell einmal ein Topf auf dem Herd vergessen, so dass es zu einem Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder schlägt rechtzeitig Alarm und rettet im besten Falle Leben. Daher ist er in vielen Bundesländern bereits Pflicht und wird bei einer Modernisierung automatisch installiert. Im Einfamilienhaus sollten Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. So hört man auch im Schlafzimmer, wenn im Kinderzimmer ein Rauchwarnmelder angesprochen hat. Sind Elektroinstallationsrohre vorhanden, ist die Vernetzung auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich.
Irrtum Nr. 5: Ein Stromkreis pro Raum genügt
Das kommt auf die Nutzung der jeweiligen Räume an. Mehrere Stromkreise sind beispielsweise in der Küche notwendig. Einen Festanschluss mit eigenem Stromkreis benötigen der Elektroherd, Dampfgarer und Kochfelder in Einbauküchen, die nicht mit dem Backofen in einem Kombigerät integriert sind. Der Anschluss aller anderen Geräte erfolgt über Steckdosen. Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, benötigen auch diese ab einer Anschlussleistung von 2.000 Watt einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen der Geschirrspüler, Backöfen und auch viele Mikrowellengeräte.
Irrtum Nr. 6: Ein Smart Home ist nur etwas für große, ganz moderne Häuser
Aus jedem normalen Haus kann ein Smart Home werden, das mehr Komfort bietet und für weniger Energieverbrauch sorgt. Hausautomation bedeutet, dass viele Abläufe im Haus selbsttätig erfolgen. Die schlaue Technik im Smart Home denkt mit und reguliert zum Beispiel die Heizung automatisch, sobald ein Fenster geöffnet wird. Inzwischen gibt es dafür einfache Lösungen auf Funkbasis, die sämtliche gebäudetechnischen Komponenten miteinander vernetzen. Alle Informationen werden über entsprechende Schnittstellen untereinander verteilt. Intelligent wird dieses System durch das Zusammenspiel von Sensoren und Aktoren, also Steuer- und Regeleinrichtungen wie Raumtemperaturregler, Bewegungssensoren, Regen-, Wind- und Außentemperatur- oder Helligkeitssensoren sowie automatische Motorantriebe für die Rollläden und Jalousien.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort