Irrtum Nr. 1: Auf eine Steckdose mehr oder weniger kommt es nicht an
Steckdosen oder auch Leuchtenauslässe fehlen öfter, als man denkt – zum Beispiel, wenn Zimmer im Laufe der Jahre umgeräumt oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung ist daher enorm wichtig. Denn liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Auslässe positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt. Also lieber zu viel als zu wenig einplanen. Ein Beispiel: In einem bis zu 20 Quadratmeter großen Wohnzimmer sind elf Steckdosen und drei Kommunikationsanschlüsse für Telefon, PC, Radio und Fernseher das Minimum für einen zeitgemäßen Standard.
Irrtum Nr. 2: Fehlen Steckdosen, hilft ein Mehrfachstecker
Steckdosenleisten sollten nicht als Dauerlösung genutzt oder sogar hintereinander geschaltet werden. Der Einsatz vieler Geräte über Mehrfachsteckdosen überfordert schnell die Steckdosenleiste, was zu Wärmeentwicklung führt und schlimmstenfalls einen Brand auslösen kann. Sind nicht genügend Steckdosen vorhanden, sollte die bestehende Elektroinstallation besser nachträglich erweitert werden, zum Beispiel mit so genannten Sockelleistenkanälen und Aufputzinstallationskanälen mit integrierten Steckdosen.
Irrtum Nr. 3: Solange der Kirchturm höher ist als mein Haus, muss ich mir um Blitzeinschlags keine Sorgen machen
Verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Der einzig wirksame Schutz vor Gewitterschäden ist eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. Ein anderer weitverbreiteter Irrglaube ist der, dass Blitzableiter Blitze erst recht anziehen würden. Richtig ist, dass selbst Blitzeinschläge in einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihren Weg über die Leitungen ins Haus finden und dort Überspannungsschäden verursachen können. Schnell sind so empfindliche Geräte wie Computer oder Telefon lahmgelegt. Ein mehrstufiges Blitzschutzsystem aus Blitz- und Überspannungsschutz leitet die Blitzenergie kontrolliert in die Erde ab und gleicht Überspannungen zuverlässig aus.
Irrtum Nr. 4: Wozu ein Rauchwarnmelder? Einen Brand bemerkt man wegen Hitze und Rauch selbst noch rechtzeitig.
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Besonders gefährlich ist der Rauch. Eine Rauchvergiftung wirkt bereits nach zwei Minuten oder ein paar tiefen Atemzügen tödlich. Aber auch in der Küche wird schnell einmal ein Topf auf dem Herd vergessen, so dass es zu einem Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder schlägt rechtzeitig Alarm und rettet im besten Falle Leben. Daher ist er in vielen Bundesländern bereits Pflicht und wird bei einer Modernisierung automatisch installiert. Im Einfamilienhaus sollten Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. So hört man auch im Schlafzimmer, wenn im Kinderzimmer ein Rauchwarnmelder angesprochen hat. Sind Elektroinstallationsrohre vorhanden, ist die Vernetzung auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich.
Irrtum Nr. 5: Ein Stromkreis pro Raum genügt
Das kommt auf die Nutzung der jeweiligen Räume an. Mehrere Stromkreise sind beispielsweise in der Küche notwendig. Einen Festanschluss mit eigenem Stromkreis benötigen der Elektroherd, Dampfgarer und Kochfelder in Einbauküchen, die nicht mit dem Backofen in einem Kombigerät integriert sind. Der Anschluss aller anderen Geräte erfolgt über Steckdosen. Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, benötigen auch diese ab einer Anschlussleistung von 2.000 Watt einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen der Geschirrspüler, Backöfen und auch viele Mikrowellengeräte.
Irrtum Nr. 6: Ein Smart Home ist nur etwas für große, ganz moderne Häuser
Aus jedem normalen Haus kann ein Smart Home werden, das mehr Komfort bietet und für weniger Energieverbrauch sorgt. Hausautomation bedeutet, dass viele Abläufe im Haus selbsttätig erfolgen. Die schlaue Technik im Smart Home denkt mit und reguliert zum Beispiel die Heizung automatisch, sobald ein Fenster geöffnet wird. Inzwischen gibt es dafür einfache Lösungen auf Funkbasis, die sämtliche gebäudetechnischen Komponenten miteinander vernetzen. Alle Informationen werden über entsprechende Schnittstellen untereinander verteilt. Intelligent wird dieses System durch das Zusammenspiel von Sensoren und Aktoren, also Steuer- und Regeleinrichtungen wie Raumtemperaturregler, Bewegungssensoren, Regen-, Wind- und Außentemperatur- oder Helligkeitssensoren sowie automatische Motorantriebe für die Rollläden und Jalousien.
Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist immer ein Antrag pro Gebäude zu stellen. Hat ein Gebäude mehrere Hausnummern, können Sie die Maßnahme auch ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort ist an dieser Stelle leider nicht möglich, da die Vorgaben der Länder diesbezüglich unterschiedlich sein können. Die ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie über die KfW. Zunächst benötigen Sie dazu eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort