Irrtum Nr. 1: Auf eine Steckdose mehr oder weniger kommt es nicht an
Steckdosen oder auch Leuchtenauslässe fehlen öfter, als man denkt – zum Beispiel, wenn Zimmer im Laufe der Jahre umgeräumt oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung ist daher enorm wichtig. Denn liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Auslässe positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt. Also lieber zu viel als zu wenig einplanen. Ein Beispiel: In einem bis zu 20 Quadratmeter großen Wohnzimmer sind elf Steckdosen und drei Kommunikationsanschlüsse für Telefon, PC, Radio und Fernseher das Minimum für einen zeitgemäßen Standard.
Irrtum Nr. 2: Fehlen Steckdosen, hilft ein Mehrfachstecker
Steckdosenleisten sollten nicht als Dauerlösung genutzt oder sogar hintereinander geschaltet werden. Der Einsatz vieler Geräte über Mehrfachsteckdosen überfordert schnell die Steckdosenleiste, was zu Wärmeentwicklung führt und schlimmstenfalls einen Brand auslösen kann. Sind nicht genügend Steckdosen vorhanden, sollte die bestehende Elektroinstallation besser nachträglich erweitert werden, zum Beispiel mit so genannten Sockelleistenkanälen und Aufputzinstallationskanälen mit integrierten Steckdosen.
Irrtum Nr. 3: Solange der Kirchturm höher ist als mein Haus, muss ich mir um Blitzeinschlags keine Sorgen machen
Verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Der einzig wirksame Schutz vor Gewitterschäden ist eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. Ein anderer weitverbreiteter Irrglaube ist der, dass Blitzableiter Blitze erst recht anziehen würden. Richtig ist, dass selbst Blitzeinschläge in einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihren Weg über die Leitungen ins Haus finden und dort Überspannungsschäden verursachen können. Schnell sind so empfindliche Geräte wie Computer oder Telefon lahmgelegt. Ein mehrstufiges Blitzschutzsystem aus Blitz- und Überspannungsschutz leitet die Blitzenergie kontrolliert in die Erde ab und gleicht Überspannungen zuverlässig aus.
Irrtum Nr. 4: Wozu ein Rauchwarnmelder? Einen Brand bemerkt man wegen Hitze und Rauch selbst noch rechtzeitig.
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Besonders gefährlich ist der Rauch. Eine Rauchvergiftung wirkt bereits nach zwei Minuten oder ein paar tiefen Atemzügen tödlich. Aber auch in der Küche wird schnell einmal ein Topf auf dem Herd vergessen, so dass es zu einem Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder schlägt rechtzeitig Alarm und rettet im besten Falle Leben. Daher ist er in vielen Bundesländern bereits Pflicht und wird bei einer Modernisierung automatisch installiert. Im Einfamilienhaus sollten Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. So hört man auch im Schlafzimmer, wenn im Kinderzimmer ein Rauchwarnmelder angesprochen hat. Sind Elektroinstallationsrohre vorhanden, ist die Vernetzung auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich.
Irrtum Nr. 5: Ein Stromkreis pro Raum genügt
Das kommt auf die Nutzung der jeweiligen Räume an. Mehrere Stromkreise sind beispielsweise in der Küche notwendig. Einen Festanschluss mit eigenem Stromkreis benötigen der Elektroherd, Dampfgarer und Kochfelder in Einbauküchen, die nicht mit dem Backofen in einem Kombigerät integriert sind. Der Anschluss aller anderen Geräte erfolgt über Steckdosen. Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, benötigen auch diese ab einer Anschlussleistung von 2.000 Watt einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen der Geschirrspüler, Backöfen und auch viele Mikrowellengeräte.
Irrtum Nr. 6: Ein Smart Home ist nur etwas für große, ganz moderne Häuser
Aus jedem normalen Haus kann ein Smart Home werden, das mehr Komfort bietet und für weniger Energieverbrauch sorgt. Hausautomation bedeutet, dass viele Abläufe im Haus selbsttätig erfolgen. Die schlaue Technik im Smart Home denkt mit und reguliert zum Beispiel die Heizung automatisch, sobald ein Fenster geöffnet wird. Inzwischen gibt es dafür einfache Lösungen auf Funkbasis, die sämtliche gebäudetechnischen Komponenten miteinander vernetzen. Alle Informationen werden über entsprechende Schnittstellen untereinander verteilt. Intelligent wird dieses System durch das Zusammenspiel von Sensoren und Aktoren, also Steuer- und Regeleinrichtungen wie Raumtemperaturregler, Bewegungssensoren, Regen-, Wind- und Außentemperatur- oder Helligkeitssensoren sowie automatische Motorantriebe für die Rollläden und Jalousien.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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