Irrtum Nr. 1: Auf eine Steckdose mehr oder weniger kommt es nicht an
Steckdosen oder auch Leuchtenauslässe fehlen öfter, als man denkt – zum Beispiel, wenn Zimmer im Laufe der Jahre umgeräumt oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung ist daher enorm wichtig. Denn liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Auslässe positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt. Also lieber zu viel als zu wenig einplanen. Ein Beispiel: In einem bis zu 20 Quadratmeter großen Wohnzimmer sind elf Steckdosen und drei Kommunikationsanschlüsse für Telefon, PC, Radio und Fernseher das Minimum für einen zeitgemäßen Standard.
Irrtum Nr. 2: Fehlen Steckdosen, hilft ein Mehrfachstecker
Steckdosenleisten sollten nicht als Dauerlösung genutzt oder sogar hintereinander geschaltet werden. Der Einsatz vieler Geräte über Mehrfachsteckdosen überfordert schnell die Steckdosenleiste, was zu Wärmeentwicklung führt und schlimmstenfalls einen Brand auslösen kann. Sind nicht genügend Steckdosen vorhanden, sollte die bestehende Elektroinstallation besser nachträglich erweitert werden, zum Beispiel mit so genannten Sockelleistenkanälen und Aufputzinstallationskanälen mit integrierten Steckdosen.
Irrtum Nr. 3: Solange der Kirchturm höher ist als mein Haus, muss ich mir um Blitzeinschlags keine Sorgen machen
Verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Der einzig wirksame Schutz vor Gewitterschäden ist eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. Ein anderer weitverbreiteter Irrglaube ist der, dass Blitzableiter Blitze erst recht anziehen würden. Richtig ist, dass selbst Blitzeinschläge in einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihren Weg über die Leitungen ins Haus finden und dort Überspannungsschäden verursachen können. Schnell sind so empfindliche Geräte wie Computer oder Telefon lahmgelegt. Ein mehrstufiges Blitzschutzsystem aus Blitz- und Überspannungsschutz leitet die Blitzenergie kontrolliert in die Erde ab und gleicht Überspannungen zuverlässig aus.
Irrtum Nr. 4: Wozu ein Rauchwarnmelder? Einen Brand bemerkt man wegen Hitze und Rauch selbst noch rechtzeitig.
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Besonders gefährlich ist der Rauch. Eine Rauchvergiftung wirkt bereits nach zwei Minuten oder ein paar tiefen Atemzügen tödlich. Aber auch in der Küche wird schnell einmal ein Topf auf dem Herd vergessen, so dass es zu einem Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder schlägt rechtzeitig Alarm und rettet im besten Falle Leben. Daher ist er in vielen Bundesländern bereits Pflicht und wird bei einer Modernisierung automatisch installiert. Im Einfamilienhaus sollten Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. So hört man auch im Schlafzimmer, wenn im Kinderzimmer ein Rauchwarnmelder angesprochen hat. Sind Elektroinstallationsrohre vorhanden, ist die Vernetzung auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich.
Irrtum Nr. 5: Ein Stromkreis pro Raum genügt
Das kommt auf die Nutzung der jeweiligen Räume an. Mehrere Stromkreise sind beispielsweise in der Küche notwendig. Einen Festanschluss mit eigenem Stromkreis benötigen der Elektroherd, Dampfgarer und Kochfelder in Einbauküchen, die nicht mit dem Backofen in einem Kombigerät integriert sind. Der Anschluss aller anderen Geräte erfolgt über Steckdosen. Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, benötigen auch diese ab einer Anschlussleistung von 2.000 Watt einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen der Geschirrspüler, Backöfen und auch viele Mikrowellengeräte.
Irrtum Nr. 6: Ein Smart Home ist nur etwas für große, ganz moderne Häuser
Aus jedem normalen Haus kann ein Smart Home werden, das mehr Komfort bietet und für weniger Energieverbrauch sorgt. Hausautomation bedeutet, dass viele Abläufe im Haus selbsttätig erfolgen. Die schlaue Technik im Smart Home denkt mit und reguliert zum Beispiel die Heizung automatisch, sobald ein Fenster geöffnet wird. Inzwischen gibt es dafür einfache Lösungen auf Funkbasis, die sämtliche gebäudetechnischen Komponenten miteinander vernetzen. Alle Informationen werden über entsprechende Schnittstellen untereinander verteilt. Intelligent wird dieses System durch das Zusammenspiel von Sensoren und Aktoren, also Steuer- und Regeleinrichtungen wie Raumtemperaturregler, Bewegungssensoren, Regen-, Wind- und Außentemperatur- oder Helligkeitssensoren sowie automatische Motorantriebe für die Rollläden und Jalousien.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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