Grundsätzlich könnten Eigentümer:innen ihr Fahrzeug auch an einer normalen 230-Volt-Steckdose aufladen, diese ist allerdings nicht für eine solche Dauerbelastung – der Ladevorgang würde bis zu 14 Stunden dauern – ausgelegt. Empfehlenswert ist daher die Installation einer freistehenden Ladesäule oder einer sogenannten Wallbox direkt in der Garage, im Carport oder am Stellplatz.
Die Kosten für die Installation einer Wallbox liegen zwischen 500 und 4.000 Euro - je nach Umfang der Funktionen und nötigen Nachrüstungen bei der Elektroinstallation. So sind Funktionen wie solares Laden oder bidirektionales Laden mit höherem Aufwand und damit auch höheren Kosten verbunden.
Schritt 1: Voraussetzungen für Ladestation / Wallbox schaffen
Sowohl die Ladesäule als auch eine Wandladestation, die Wallbox, benötigen einen Dreiphasenwechselstrom-Anschluss mit 400 Volt, wie er auch für Elektroherde verwendet wird. Dieser Anschluss liefert eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt - die Batterien des Fahrzeugs sind dann nach wenigen Stunden vollständig geladen. Für den Drehstromanschluss ist ein eigener Stromkreis mit einem ausreichend dicken Kabel erforderlich, um die bestehende Hausinstallation vor Überlastung zu schützen. Damit weder das Auto, die elektrische Anlage noch die Fahrer zu Schaden kommen, sind für jede Ladestation darüber hinaus elektrische Schutzeinrichtungen nötig: Dazu gehören ein fachgerecht installierter Leitungsschutzschalter (LS) sowie ein geeigneter Fehlerstromschutzschalter (FI) und Überspannungsschutz. Pflicht sind darüber hinaus Smart Meter und Steuerbox.
Schritt 2: Zusatzfunktionen von Anfang an mitplanen und erneuerbare Energien nutzen
Vor der Installation einer Ladestation sollten Eigentümer:innen überlegen, ob bestimmte Zusatzfunktionen nötig sind oder für die Zukunft geplant werden. Soll der Strom einer eigenen Photovoltaik-Anlage für das Elektro-Auto genutzt werden, ist ein Energiemanager nötig. Sollen gar mehrere E-Autos parallel geladen werden, ist ein Zusatzmodul für die Integration in ein Lastmanagement erforderlich. Und wer den Stromverbrauch des Autos separat erfassen oder die Kosten dafür abrechnen will, benötigt einen zusätzlichen Stromzähler.
Wirtschaftlich sinnvoll ist es, das E-Auto mit überschüssigem Solarstrom zu laden (= solares Überschussladen). Viele Wallboxen sind schon in der Lage, auf solaren Überschuss zu reagieren und
die Ladeleistung entsprechend anzupassen.
Schritt 3: Ladevorrichtung von Fachbetrieb installieren lassen und beim Netzbetreiber anmelden
Die Installation der Wallbox oder einer freistehenden Ladesäule sollte besser dem Fachbetrieb überlassen werden. Da mit einer Nennladeleistung von über 12 Kilowatt viel Strom über einen längeren Zeitraum aus dem Stromnetz bezogen wird, muss die Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet werden.
--> Wichtig zu wissen: Neue Wallboxen und Ladestationen müssen steuerbar sein - sie gehören nach nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Über eine digitale Schnittstelle kann der Netzbetreiber aus der Ferne eingreifen: Droht eine Netzüberlastung, darf die Ladeleistung auf 4,2 Kilowatt gedrosselt werden. Verbraucher:innen zahlen im Gegenzug weniger Netzentgelte.
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Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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