Grundsätzlich könnten Eigentümer:innen ihr Fahrzeug auch an einer normalen 230-Volt-Steckdose aufladen, diese ist allerdings nicht für eine solche Dauerbelastung – der Ladevorgang würde bis zu 14 Stunden dauern – ausgelegt. Empfehlenswert ist daher die Installation einer freistehenden Ladesäule oder einer sogenannten Wallbox direkt in der Garage, im Carport oder am Stellplatz.
Die Kosten für die Installation einer Wallbox liegen zwischen 500 und 4.000 Euro - je nach Umfang der Funktionen und nötigen Nachrüstungen bei der Elektroinstallation. So sind Funktionen wie solares Laden oder bidirektionales Laden mit höherem Aufwand und damit auch höheren Kosten verbunden.
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Schritt 1: Voraussetzungen für Ladestation / Wallbox schaffen
Sowohl die Ladesäule als auch eine Wandladestation, die Wallbox, benötigen einen Dreiphasenwechselstrom-Anschluss mit 400 Volt, wie er auch für Elektroherde verwendet wird. Dieser Anschluss liefert eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt - die Batterien des Fahrzeugs sind dann nach wenigen Stunden vollständig geladen. Für den Drehstromanschluss ist ein eigener Stromkreis mit einem ausreichend dicken Kabel erforderlich, um die bestehende Hausinstallation vor Überlastung zu schützen. Damit weder das Auto, die elektrische Anlage noch die Fahrer zu Schaden kommen, sind für jede Ladestation darüber hinaus elektrische Schutzeinrichtungen nötig: Dazu gehören ein fachgerecht installierter Leitungsschutzschalter (LS) sowie ein geeigneter Fehlerstromschutzschalter (FI) und Überspannungsschutz. Pflicht sind darüber hinaus Smart Meter und Steuerbox.
Schritt 2: Zusatzfunktionen von Anfang an mitplanen und erneuerbare Energien nutzen
Vor der Installation einer Ladestation sollten Eigentümer:innen überlegen, ob bestimmte Zusatzfunktionen nötig sind oder für die Zukunft geplant werden. Soll der Strom einer eigenen Photovoltaik-Anlage für das Elektro-Auto genutzt werden, ist ein Energiemanager nötig. Sollen gar mehrere E-Autos parallel geladen werden, ist ein Zusatzmodul für die Integration in ein Lastmanagement erforderlich. Und wer den Stromverbrauch des Autos separat erfassen oder die Kosten dafür abrechnen will, benötigt einen zusätzlichen Stromzähler.
Wirtschaftlich sinnvoll ist es, das E-Auto mit überschüssigem Solarstrom zu laden (= solares Überschussladen). Viele Wallboxen sind schon in der Lage, auf solaren Überschuss zu reagieren und
die Ladeleistung entsprechend anzupassen.
Schritt 3: Ladevorrichtung von Fachbetrieb installieren lassen und beim Netzbetreiber anmelden
Die Installation der Wallbox oder einer freistehenden Ladesäule sollte besser dem Fachbetrieb überlassen werden. Da mit einer Nennladeleistung von über 12 Kilowatt viel Strom über einen längeren Zeitraum aus dem Stromnetz bezogen wird, muss die Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet werden.
--> Wichtig zu wissen: Neue Wallboxen und Ladestationen müssen steuerbar sein - sie gehören nach nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Über eine digitale Schnittstelle kann der Netzbetreiber aus der Ferne eingreifen: Droht eine Netzüberlastung, darf die Ladeleistung auf 4,2 Kilowatt gedrosselt werden. Verbraucher:innen zahlen im Gegenzug weniger Netzentgelte.
Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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