Grundsätzlich können Eigentümer:innen ihr Fahrzeug an einer normalen 230-Volt-Steckdose aufladen, diese ist allerdings nicht für eine solche Dauerbelastung – der Ladevorgang würde bis zu 14 Stunden dauern – ausgelegt. Empfehlenswert ist daher die Installation einer freistehenden Ladesäule oder einer sogenannten Wallbox direkt in der Garage, im Carport oder am Stellplatz.
Die Kosten für die Installation einer Wallbox liegen zwischen 500 und 4.000 Euro - je nach Umfang der Funktionen. So sind Funktionen wie solares Laden oder bidirektionales Laden mit höherem Aufwand und damit auch höheren Kosten verbunden.
Schritt 1: Voraussetzungen für Ladestation schaffen
Sowohl die Ladesäule als auch die Wandladestation, die Wallbox, benötigen einen Dreiphasenwechselstrom-Anschluss mit 400 Volt, wie er auch für Elektroherde verwendet wird. Sie liefern eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt, die Batterien des Fahrzeugs sind dann nach wenigen Stunden vollständig geladen. Für den Drehstromanschluss ist ein eigener Stromkreis mit einem ausreichend dicken Kabel erforderlich, um die bestehende Hausinstallation vor Überlastung zu schützen. Zusätzlich sinnvoll ist ein Elektroinstallationsleerrohr für die Aufnahme einer Datenleitung. Damit weder das Auto, die elektrische Anlage noch die Fahrer zu Schaden kommen, ist jede Ladestation darüber hinaus mit Schutzeinrichtungen zu versehen. Dazu gehören ein fachgerecht installierter Leitungsschutzschalter (LS) sowie ein geeigneter Fehlerstromschutzschalter (FI) und Überspannungsschutz.
Schritt 2: An Zusatzfunktionen denken
Vor der Installation einer Ladestation sollten Hausbesitzer überlegen, ob bestimmte Zusatzfunktionen nötig sind oder für die Zukunft geplant werden. Soll zum Beispiel der Strom einer eigenen Photovoltaik-Anlage auch für das Elektro-Auto genutzt werden, ist ein Energiemanager nötig. Sollen gar mehrere E-Autos parallel geladen werden, ist ein Zusatzmodul für die Integration in ein Lastmanagement erforderlich. Und wer den Stromverbrauch des Autos separat erfassen oder die Kosten dafür abrechnen will, benötigt einen zusätzlichen Stromzähler.
Schritt 3: Ladevorrichtung von Fachbetrieb installieren lassen und beim Netzbetreiber anmelden
Die Installation der Wallbox oder einer freistehenden Ladesäule sollte unbedingt dem Fachbetrieb überlassen werden. Er berät auch zum Steckersystem der Ladevorrichtung, damit dieses zum Auto passt. Bei europäischen Automodellen ist der Ladestecker vom Typ 2 Standard. Asiatische Hersteller liefern aber auch Fahrzeuge mit Typ-1-Steckern; da in Deutschland angebotene Heimladestationen meist mit Typ-2-Steckern ausgestattet sind, ist in diesem Fall ein entsprechender Adapter nötig. Und: Da mit einer Nennladeleistung von über 12 Kilowatt viel Strom über einen längeren Zeitraum aus dem Stromnetz bezogen wird, muss die Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet und von diesem genehmigt werden.
Extra-Tipp: Erneuerbare Energien einbinden
Komplett emissionsfrei fährt ein E-Auto erst dann, wenn es mit regenerativem und schadstofffrei produziertem Strom geladen wird. Eine klimaneutrale und kosteneffiziente Option ist Solarstrom, der über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Wohnhauses, der Garage oder des Carports erzeugt werden kann. So lässt sich das Elektrofahrzeug direkt an der Quelle mit erneuerbarer Energie aufladen. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, denn überschüssiger Solarstrom kann zusätzlich im Haus genutzt, im Solarstromspeicher zwischengelagert oder vom Netzbetreiber vergütet werden.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
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Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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