In der Richtlinie RAL-RG 678 werden für Elektroinstallationen in Wohngebäuden drei Ausstattungsstufen beschrieben, die mit einem Stern, zwei oder drei Sternen gekennzeichnet sind. Je nach Anspruch erhalten Eigentümer:innen aus der Richtlinie Angaben für die Mindestausstattung (ein Stern) bis hin zur komfortabelsten Lösung (drei Sterne). Für die Küche empfiehlt beispielsweise die 1-Sterne Installation fünf Steckdosen und zwei Beleuchtungsanschlüsse. Das kann schnell knapp werden. Die höherwertige 3-Sterne Variante sieht daher 12 Steckdosen und drei Beleuchtungsanschlüsse vor.
Plus-Ausstattungswerte für das Smart Home
Neu in der Richtlinie RAL-RG 678 sind die so genannten Plus-Ausstattungswerte. Sie ergänzen die drei Ausstattungsstufen und legen die jeweiligen technischen Voraussetzungen für Smart-Home-Elemente fest. Den Plus-Ausstattungswerten sind verschiedene Funktionsbereiche zugeordnet:
Diese Funktionsbereiche werden in den drei Plus-Ausstattungsvarianten wahlweise vorbereitet oder schon umgesetzt. Gleichzeitig tragen die RAL-Ausstattungswerte auch den gestiegenen Anforderungen, die modernste Kommunikationstechnik mit sich bringt, Rechnung.
Praxis-Beispiel: Planung der Elektroinstallation mit RAL-Ausstattungswerten
Richtet man sich bei der Planung seiner Elektroinstallation in der Küche nach dem 2-Sterne Standard, sieht das so aus: Die RAL-Werte sehen zehn allgemeine Steckdosen, drei Beleuchtungsanschlüsse sowie zwei Anschlüsse für Kühl- und Gefriergeräte vor. Es müssen je ein Telefon- und Datenanschluss beziehungsweise Radio-/TV/Datenanschluss vorhanden sein. Für die Netzteile der Telefon-, Radio-, TV- und Daten-Geräte müssen zusätzlich fünf Steckdosen eingeplant werden. Für Elektroherd, Backofen, Dampfgarer, Mikrowelle, Warmwassergerät und Geschirrspüler ist je ein Anschluss vorgesehen. Für alle Smart-Home-Interessenten sieht die 2-Sterne-plus Ausstattung für die Küche zusätzlich unter anderem einen Raumtemperaturregler, einen Präsenzmelder und pro Fenster einen Schalter zum automatischen Auf- und Abfahren der Rollläden vor.
Und noch ein Beispiel: Viele Smarthome-Einsteiger entscheiden sich für eine Automation von Lüftung, Beschattung, Heizung und Lichtsteuerung. Die Anwendung oder Umsetzung dieser vier intelligenten Funktionen, die sich drei Funktionsbereichen nach RAL-RG 678 zuordnen lassen, entspricht dem Ausstattungswert 3 plus. Voraussetzung: Auch die Basisausstattung der Elektroinstallation muss dann mindestens dem Ausstattungswert 3 entsprechen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Ausstattungswerten nach RAL-RG 678
Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
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Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
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Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
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Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort