Von wegen barrierefrei: Oft sind es gerade die Zugänge und Übergänge, die älteren Menschen, Rollstuhlfahrern oder auch kleinen Kindern im und rund ums Haus das Leben schwer machen. Schwere Türen und verzogene Fenster lassen sich nur mühsam öffnen und schließen – besonders wenn sie dazu noch schlecht erreichbar sind. Das muss nicht sein: Heute gibt es Lösungen für mehr Barrierefreiheit wie zum Beispiel Fenster und Türen mit leichtgängiger Mechanik und gut erreichbar angebrachten Griffen. Sie ermöglichen es auch jüngeren und älteren Hausbewohnern oder Rollstuhlfahrern, frische Luft ins Haus zu lassen.
Barrierefreie Fenster und Türen müssen einfach nutzbar sein
Leicht bedienbar sind alle heute hergestellten, hochwertigen Fenster und Türen. Barrierefrei dürfen sie sich aber erst nennen, wenn deren Nutzung in wirklich jeder Hinsicht einfach möglich ist. Fenster zum Beispiel sind dann barrierefrei, wenn sie auch im Sitzen oder Liegen den freien Blick in die Natur ermöglichen, wenn die Mechanik besonders leicht zu bedienen ist und wenn die Griffe benutzerfreundlich am Fenster angebracht sind.
Bei barrierefreien Türen und Fenstertüren geht es um leichte Passierbarkeit
Bei Türen, Hebeschiebetüren und Fenstertüren kommt es hingegen auf eine gute Passierbarkeit an. Schließlich sollen kleine Kinder, ältere Menschen, Nutzer eines Rollators und Rollstuhlfahrer jederzeit ungehindert von einem Raum in den nächsten gelangen. Erreicht wird das einerseits durch extra breite Ausführungen und andererseits durch barrierefreie Tür- oder Bodenschwellen. Dabei ist eine gute Entwässerung besonders wichtig, denn die niedrigen Schwellen sollen bei Regen nicht überspült werden
Automatisierung erleichtert Barrierefreiheit
Auch automatisierte Elemente – bedient über eine Fernbedienung, ein Smartphone, einen Touchscreen oder ähnliche Systeme – sorgen für ein Maximum an Barrierefreiheit. Überhaupt ist Hausautomation ein gutes Mittel, um den zunehmenden Einschränkung des Alters zu begegnen und sich die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren. Ohne technische Hilfsmittel ist Barrierefreiheit im Haus kaum vorstellbar.
Elektrische Komponenten erhöhen den Komfort der Hausbewohner. Mit ihnen lassen sich die vielen kleinen Barrieren des Alltags mühelos überwinden:
Die Möglichkeiten der Bedienung reichen dabei von einem Schalter an der Wand, einer Tastatur oder einer Zeitsteuerung über ein Mobiltelefon, eine Fernbedienung oder einem Touch-Screen bis hin zum Fingerprint-System - natürlich barrierefrei. Über wenige Schaltzentralen lassen sich so alle Funktionen der Hausautomation einfach regeln. Gänzlich unabhängig arbeiten schlussendlich intelligente Steuerungen, die unter Berücksichtigung des aktuellen Bedarfs die gesamten steuerbaren Funktionen des Hauses vollständig einbinden können.
Gefördert wird der Abbau von Barrieren von der KfW. Sie vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Umbauten und mehr Barrierefreiheit.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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