Am einfachsten geht das intelligente Licht-Management mit Bewegungs- und Präsenzmeldern, die sich schnell einbauen lassen. Eine Beleuchtung, die immer dann an ist, wenn sie auch wirklich gebraucht wird, vermeidet Gefahrensituationen und reduziert die für Licht anfallenden Stromkosten um bis zu 25 Prozent. Noch dazu macht die automatische Beleuchtung den Alltag deutlich bequemer. Bewegungs- und Präsenzmelder registrieren außerdem die Umgebungshelligkeit. So bleibt das elektrische Licht aus, wenn noch ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht.
Was können Bewegungsmelder?
Ein Bewegungsmelder schaltet das Licht automatisch ein, wenn er eine Veränderung des infraroten Wärmebildes aufgrund von Bewegung in seinem Erfassungsbereich erkennt – und schaltet es nach einer einstellbaren Zeit selbstständig wieder aus. Diese automatische Beleuchtung kann Gefahrensituationen durch Stolpern und Sturz im Dunkeln verhindern. Gerade im Keller oder in Durchgangsräumen wie Flur und Treppenhaus sind Bewegungsmelder empfehlenswert. Oft fehlt an diesen Stellen nämlich die freie Hand, um den Lichtschalter zu betätigen, wenn beispielsweise Einkaufstüten oder ein voller Wäschekorb getragen werden. Auch beim nächtlichen Gang zur Toilette entfällt das Tappen durchs Dunkle und die Suche nach dem Schalter.
Was können Präsenzmelder?
Präsenzmelder sind noch effektiver und praktischer als Bewegungsmelder. Ihre Sensoren sind um ein Vielfaches empfindlicher und reagieren auf minimale Bewegungen, wie das Umblättern einer Zeitschrift oder das Arbeiten am Laptop. Daher sind sie die richtige Wahl, wenn die Beleuchtung im Arbeitszimmer, Bad, WC oder in der Küche automatisch gesteuert werden soll.
Automatische Beleuchtung erhöht Sicherheit
Für den Einsatz im Freien oder im Badezimmer bieten viele Hersteller ihre Bewegungs- und Präsenzmelder mit Feuchtigkeitsschutz an. Gerade der Außenbereich kann zusätzliches Licht gut vertragen. Bei Dunkelheit sind die Wege rund ums Haus manchmal recht gefährlich. Das kann im Ernstfall für den Hausbesitzer teuer werden. Denn bei nicht ausreichend ausgeleuchteten Wegen haftet der Eigentümer bei einem Unfall. Zusätzlich sorgt eine zweckmäßige und helle Beleuchtung am Zugangs- und Haustürbereich für mehr Sicherheit und Komfort. Besonders die Haustür sollte gut ausgeleuchtet sein, damit man in der Dunkelheit nicht erst lange nach dem Schlüsselloch suchen muss. Mit Hilfe von Bewegungsmeldern merken Bewohner auch, wenn ungebetene Gäste sich dem Haus nähern und können diese abschrecken. Welcher Einbrecher möchte schon gerne im Rampenlicht stehen?
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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