Digitale Stromzähler (iMSys) sollen bis 2032 weitgehend Standard werden, so dass der Stromverbrauch leichter gesteuert werden kann. Das ist auch deshalb nötig, weil das künftige Energiesystem deutlich flexibler und komplexer wird.
Ein Smart Meterkann den Bewohner:innen mehr Informationen zu ihrem Stromverbrauch liefern, so dass diese zum Beispiel von dynamischen Stromtarifen, also Zeiten günstiger Strompreise, profitieren können. Denn wer seinen Stromverbrauch genau kennt, kann auch entsprechende Sparmaßnahmen einleiten. Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen - intelligente Stromzähler beziehungsweise intelligente Messsysteme (iMSys) also. Im Unterschied zu den noch weit verbreiteten analogen Ferraris-Zählern erfassen sie den Stromverbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit. Außerdem übertragen Smart Meter diese Informationen an Messstellenbetreiber und Energieversorger, die jährliche Ablesung kann dann ausfallen.
Für diese Haushalte sind Smart Meter Pflicht
Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Geregelt ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW). Das Gesetz legt auch fest, wer wann einen intelligenten Stromzähler erhalten muss:
Welche Kosten fallen für Smart Meter an?
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) wurden im sogenannten Solarspitzengesetz ("Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen") neue Kostenobergrenzen festgelegt, die seit dem 1.1.2025 gelten:
--> Wichtig zu wissen: Der Pflichteinbau eines Smart Meters kostet Haushalte nichts. In vielen Altbauten kann zusätzlich aber eine Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks notwendig sein! Je nach Aufwand kann diese Modernisierung bis zu 2.000 Euro kosten, die Eigentümer:innen übernehmen müssen.
Für Stromeinsparung müssen Haushalte selbst aktiv werden
Für eine Energieeinsparung müssen Verbraucher:innen allerdings selbst aktiv werden. Denn anders als zum Beispiel bei einer smarten Heizung spart der Einbau des Smart Meters allein noch keinen Strom. Verbraucher müssen aus den Smart-Meter-Daten erst die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten ändern, um Stromkosten zu sparen.
Daneben bringt die neue Technik auch neue Herausforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz. Denn Smart Meter erheben Daten, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Die technischen Sicherheitsvorgaben der neuen Systeme sind grundsätzlich sehr hoch, müssen jedoch auch eingehalten werden.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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