Digitale Stromzähler (iMSys) sollen bis 2032 weitgehend Standard werden, so dass der Stromverbrauch leichter gesteuert werden kann. Das ist auch deshalb nötig, weil das künftige Energiesystem deutlich flexibler und komplexer wird.
Ein Smart Meterkann den Bewohner:innen mehr Informationen zu ihrem Stromverbrauch liefern, so dass diese zum Beispiel von dynamischen Stromtarifen, also Zeiten günstiger Strompreise, profitieren können. Denn wer seinen Stromverbrauch genau kennt, kann auch entsprechende Sparmaßnahmen einleiten. Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen - intelligente Stromzähler beziehungsweise intelligente Messsysteme (iMSys) also. Im Unterschied zu den noch weit verbreiteten analogen Ferraris-Zählern erfassen sie den Stromverbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit. Außerdem übertragen Smart Meter diese Informationen an Messstellenbetreiber und Energieversorger, die jährliche Ablesung kann dann ausfallen.
Für diese Haushalte sind Smart Meter Pflicht
Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Geregelt ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW). Das Gesetz legt auch fest, wer wann einen intelligenten Stromzähler erhalten muss:
Welche Kosten fallen für Smart Meter an?
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) wurden im sogenannten Solarspitzengesetz ("Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen") neue Kostenobergrenzen festgelegt, die seit dem 1.1.2025 gelten:
--> Wichtig zu wissen: Der Pflichteinbau eines Smart Meters kostet Haushalte nichts. In vielen Altbauten kann zusätzlich aber eine Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks notwendig sein! Je nach Aufwand kann diese Modernisierung bis zu 2.000 Euro kosten, die Eigentümer:innen übernehmen müssen.
Für Stromeinsparung müssen Haushalte selbst aktiv werden
Für eine Energieeinsparung müssen Verbraucher:innen allerdings selbst aktiv werden. Denn anders als zum Beispiel bei einer smarten Heizung spart der Einbau des Smart Meters allein noch keinen Strom. Verbraucher müssen aus den Smart-Meter-Daten erst die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten ändern, um Stromkosten zu sparen.
Daneben bringt die neue Technik auch neue Herausforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz. Denn Smart Meter erheben Daten, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Die technischen Sicherheitsvorgaben der neuen Systeme sind grundsätzlich sehr hoch, müssen jedoch auch eingehalten werden.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
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