Was ist möglich mit der eigenen Photovoltaik-Anlage oder dem Balkonkraftwerk - und was nicht? Wer nicht enttäuscht werden will, sollte sich gut informieren und beraten lassen. Das geht zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder bei Handwerksbetrieben, die sich auf Solaranlagen spezialisiert haben.
Mit 5 weit verbreiteten Irrtümern kann aber sofort aufgeräumt werden:
Irrtum 1: Mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und einem Solarstromspeicher bin ich autark und unabhängig vom Stromanbieter
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen. Man spricht hier vom Autarkiegrad, der zwischen 25 und 90 Prozent liegen kann – je nachdem, ob ein Speicher vorhanden und wie hoch der Stromverbrauch ist. In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus dem Netz zugekauft werden. Besonders in den Wintermonaten produzieren Photovoltaik-Anlagen in Deutschland deutlich zu wenig Solarstrom, um einen ganzen Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein sehr großer Batteriespeicher nichts. Eine 100-Prozent-Autarkie würde einen zusätzlichen Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel mit Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig und wirtschaftlich für das Eigenheim kaum sinnvoll.
--> Auch wichtig zu wissen: Wer seine Photovoltaik-Anlage bei einem Netz-/Stromausfall autark weiter betreiben will, muss auf Inselfähigkeit achten.
Irrtum 2: Photovoltaik lohnt sich nur mit einem Solarstromspeicher, weil sich die Einspeisung finanziell kaum rechnet
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich zusätzlich zur PV-Anlage auch ein Stromspeicher rentiert, hängt von mehreren Faktoren ab – hauptsächlich vom eigenen Haushaltsstrombedarf und den Stromkosten. Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen, weil man für eingespeisten Reststrom bei neuen Photovoltaik-Anlagen weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde bekommt, während Netzstrom oft knapp 40 Cent kostet. Hier könnten das Speichern und der spätere Eigenverbrauch attraktiver sein. Doch die hohen Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher sind nicht immer sinnvoll – etwa, wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist. Kosten und Nutzen sollten daher genau abgewogen werden.
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Irrtum 3: Ausrichtung der Photovoltaik-Anlage - ein Süddach ist immer besser als ein Ost-West-Dach
Falsch! Wenn es allein darum geht, möglichst viel Strom mit der Photovoltaik-Anlage zu erzeugen, ist die Ausrichtung nach Süden zwar optimal: Denn auf einem Ost-West-Dach beträgt der Solarertrag über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Süddach. Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem darum, möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können. Und hier haben Ost-West-Dächer entscheidende Vorteile: Die Sonnenernte wird über den ganzen Tag verteilt, weil die PV-Anlage früher am Morgen und später am Tag Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst verbraucht werden – also wird auch die Stromrechnung entsprechend niedriger.
Irrtum 4: Mit einem Steckersolargerät / Balkonkraftwerk kann ich meine Kaffeemaschine versorgen
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand eigenen Strom zu erzeugen – besonders für Mieter:innen. Allerdings zeichnen sich die Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung mit maximal 600 Watt eher niedrig ist. Daher eigenen sie sich besonders, um die Grundlast im Haushalt abzudecken: Der produzierte Strom wird direkt verbraucht – zum Beispiel in der Telefonanlage, dem Internet-Router oder den Radioweckern in der Wohnung. Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch Strom aus dem Netz ergänzt. Das ist auch bei der Kaffeemaschine der Fall, die kurzeitig hohe Leistung (im Bereich von 2000 Watt) benötigt, um das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum Beispiel 500 Watt aus dem Steckersolargerät mit 1.500 Watt aus dem Netz automatisch kombiniert. Der Betrieb ausschließlich mit Solarstrom aus einem Steckersolargerät ist nicht möglich.
Irrtum 5: Photovoltaik-Anlagen sind ein Brandrisiko
Das ist nicht richtig. Die Brandgefahr erhöht sich durch eine Photovoltaik-Anlage nicht nennenswert. Die Statistik zeigt: Nur 0,006 Prozent der Photovoltaik-Anlagen waren Ursache für einen Brand mit größerem Schaden, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE für den Zeitraum von 1994 bis 2013 herausgefunden. Das sind sechs von 100.000 Anlagen. In den zehn Jahren danach hat sich daran nichts Grundlegendes geändert. Auch die Vorstellung, dass die Feuerwehr Häuser mit brennenden Solaranlagen nicht löscht, da die Anlagen unter Strom stehen, entspricht nicht heutigem Stand. "Die Feuerwehr löscht selbstverständlich auch in Brand geratene Häuser mit Photovoltaik-Anlagen", sagt Antonia Gordt vom Photovoltaik-Netzwerk. "Löschen mit Wasser ist entweder mit Vollstrahl aus fünf Metern oder mit Sprühstrahl aus einem Meter Entfernung möglich."
--> Wichtig zu wissen: Oft wird auch behauptet, mit dem Ausbau von Solaranalgen entstehe jede Menge Sondermüll. Doch dass Solarmodule nicht recycelt werden, stimmt nur teilweise. Es gibt bereits ein bundesweites Sammel- und Recyclingsystem namens PV-Cycle, dem sich viele Hersteller angeschlossen haben. Recycelt werden aktuell die Solarmodulbestandteile Glas und Aluminium. Die Verwertung von Silizium und anderen Metallen ist technisch möglich, jedoch erfolgt sie aus wirtschaftlichen Gründen aktuell noch nicht. Forschungsvorhaben arbeiten aber daran, die vollständige Verwertung in die Praxis zu bringen, so etwa das Projekt ReSi-Norm.
Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
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