Der Staat fördert die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaik-Anlagen ausgelaufen, Jahr für Jahr werden mehr Anlagen folgen, bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet Eigentümer:innen die Möglichkeit, den Solarstrom wie bisher vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine "Einspeisevergütung light". Des Weiteren kann ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch gewählt werden. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Diese 4 Möglichkeiten gibt es für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen
Allgemein gilt: Um die Photovoltaik-Anlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. Denn ist die Solaranlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein. Eigentümer müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde.
Möglichkeit 1: Volleinspeisung an Netzbetreiber
Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Das EEG ermöglicht eine "Einspeisevergütung light". Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom. Er lag 2021 bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für 2022 wurde die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen mit der Strompreisbremse auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Dieses Modell der Volleinspeisung lohnt sich vor allem für kleinere Anlagen mit einer Leistung kleiner als fünf Kilowatt. Läuft die kleine Photovoltaik-Anlage jedoch länger als 10 Jahre weiter, kann auch Möglichkeit 2 (Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch) wirtschaftlich werden.
Vorteil: Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.
Nachteil: Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich.
Möglichkeit 2: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Bei diesem Modell wird der Solarstrom nicht voll eingespeist, sondern teilweise selbst verbraucht. Der Strom, den die Eigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Direktvermarkter können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Rund 30 Prozent des erzeugten Stroms lassen sich für den täglichen Bedarf nutzen. Auf rund die Hälfte erhöhen können Hauseigentümer den Anteil, indem sie Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine während der sonnigen Stunden laufen lassen. Besonders einfach ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn ein Elektroauto mit Solarstrom geladen wird oder der Solarstrom zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Je mehr elektrische Anwendungen mit Solarstrom laufen, umso besser für den Eigenverbrauch und die Umwelt.
Vorteil: Das Kombi-Modell ermöglicht den lukrativen Eigenverbrauch. Er spart im Vergleich zum teuren Netzstrom und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.
Nachteil: Zuerst ist ein Umbau am Zählerschrank notwendig und der Mix rechnet sich in der Regel erst ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt und einem 30-Prozent-Eigenverbrauchsanteil. Bedingung: Die Anlage erzeugt nach dem Ende der Einspeisevergütung mindestens noch zehn Jahre Solarstrom. Das ist durchaus realistisch, Solarmodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Läuft die Solaranlage länger als zehn Jahre weiter, steigt die Stromkosteneinsparung entsprechend. Die Kosten für den Umbau des Zählerschranks sind in der Rechnung enthalten, auch laufende Wartungen und Reparaturen.
Möglichkeit 3: Abregelung / Nulleinspeisung - nur Eigenverbrauch, keine Einspeisung
Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird kein Solarstrom eingespeist.
Vorteil: Finanziell ist diese Variante möglicherweise die beste Wahl,.
Nachteil: Ökologisch ist dieses Modell deutlich im Nachteil, denn so wird rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.
Möglichkeit 4: Repowering - Photovoltaik-Anlage erneuern
Bei dieser Variante wird die alte Photovoltaik-Anlage durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage - das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel. Außerdem haben sich die Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen 2023 deutlich verbessert und steuerliche Erleichterungen greifen.
Vorteil: Höherer Solarstrom-Ertrag auf gleicher Fläche.
Nachteil: Hohe Anfangsinvestition nötig
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Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
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