Der Staat fördert die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaik-Anlagen ausgelaufen, Jahr für Jahr werden mehr Anlagen folgen, bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet Eigentümer:innen die Möglichkeit, den Solarstrom wie bisher vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine "Einspeisevergütung light". Des Weiteren kann ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch gewählt werden. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Diese 4 Möglichkeiten gibt es für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen
Allgemein gilt: Um die Photovoltaik-Anlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. Denn ist die Solaranlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein. Eigentümer müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde.
Möglichkeit 1: Volleinspeisung an Netzbetreiber
Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Das EEG ermöglicht eine "Einspeisevergütung light". Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom. Er lag 2021 bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für 2022 wurde die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen mit der Strompreisbremse auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Dieses Modell der Volleinspeisung lohnt sich vor allem für kleinere Anlagen mit einer Leistung kleiner als fünf Kilowatt. Läuft die kleine Photovoltaik-Anlage jedoch länger als 10 Jahre weiter, kann auch Möglichkeit 2 (Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch) wirtschaftlich werden.
Vorteil: Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.
Nachteil: Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich.
Möglichkeit 2: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Bei diesem Modell wird der Solarstrom nicht voll eingespeist, sondern teilweise selbst verbraucht. Der Strom, den die Eigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Direktvermarkter können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Rund 30 Prozent des erzeugten Stroms lassen sich für den täglichen Bedarf nutzen. Auf rund die Hälfte erhöhen können Hauseigentümer den Anteil, indem sie Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine während der sonnigen Stunden laufen lassen. Besonders einfach ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn ein Elektroauto mit Solarstrom geladen wird oder der Solarstrom zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Je mehr elektrische Anwendungen mit Solarstrom laufen, umso besser für den Eigenverbrauch und die Umwelt.
Vorteil: Das Kombi-Modell ermöglicht den lukrativen Eigenverbrauch. Er spart im Vergleich zum teuren Netzstrom und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.
Nachteil: Zuerst ist ein Umbau am Zählerschrank notwendig und der Mix rechnet sich in der Regel erst ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt und einem 30-Prozent-Eigenverbrauchsanteil. Bedingung: Die Anlage erzeugt nach dem Ende der Einspeisevergütung mindestens noch zehn Jahre Solarstrom. Das ist durchaus realistisch, Solarmodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Läuft die Solaranlage länger als zehn Jahre weiter, steigt die Stromkosteneinsparung entsprechend. Die Kosten für den Umbau des Zählerschranks sind in der Rechnung enthalten, auch laufende Wartungen und Reparaturen.
Möglichkeit 3: Abregelung / Nulleinspeisung - nur Eigenverbrauch, keine Einspeisung
Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird kein Solarstrom eingespeist.
Vorteil: Finanziell ist diese Variante möglicherweise die beste Wahl,.
Nachteil: Ökologisch ist dieses Modell deutlich im Nachteil, denn so wird rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.
Möglichkeit 4: Repowering - Photovoltaik-Anlage erneuern
Bei dieser Variante wird die alte Photovoltaik-Anlage durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage - das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel. Außerdem haben sich die Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen 2023 deutlich verbessert und steuerliche Erleichterungen greifen.
Vorteil: Höherer Solarstrom-Ertrag auf gleicher Fläche.
Nachteil: Hohe Anfangsinvestition nötig
Was kostet eine neue Photovoltaik-Anlage? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Anders als für die Sanierung sind für den Neubau nur wenige Fördermittel verfügbar. Ein Blick darauf lohnt sich aber trotzdem: Anfang März ...
Antwort lesen »Nein, auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas und Brennholz sind Entlastungen vorgesehen. Abhängig von den ...
Antwort lesen »Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)bezieht sich die Gebäudenutzfläche auf alle Räume eines Gebäudes, die beheizt oder gekühlt werden. Ein ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich Ihre Frage leider nicht seriös beantworten, denn Schlagregen gelangt grundsätzlich auch unter die Module einer ...
Antwort lesen »Den Nachweis erbringt in diesem Fall der Heizungsbauer, der die Anlage demontiert und entsorgen lässt, in der Fachunternehmererklärung. ...
Antwort lesen »Fachanbieter für Fußbodenheizungen zum Einfräsen empfehlen eine Mindest-Estrichstärke von 40 Millimetern. Aller Voraussicht nach kommt die ...
Antwort lesen »Geht es um die Auslegung der neuen Wärmepumpe, ist ein Energieberater oder Fachhandwerker nötig. Die Experten berechnen die Heizlast für ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist leider nicht möglich. Grundsätzlich bieten Fester mit Dreifachverglasung den besseren ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Badsanierung in Wohngebäuden gibt es über das KfW-Programm 455-B. Hier erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent ...
Antwort lesen »Ohne weitere Informationen zum Gebäude können wir die Frage leider nicht fundiert beantworten. Denn welche Heizung infrage kommt, hängt ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Führen Sie die Konstruktion wie geplant aus, sollte es keine Probleme geben. Durch die Dämmung auf der Außenseite ist die Wand ausreichend ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Aktuellen Informationen zur Folge sollte das möglich sein. Unter Umständen bestehen höhere Anforderungen an den zu verwendenden Brennstoff. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Die Förderung von Eigenleistungen gibt es zum Beispiel bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Haus. Voraussetzung ist, dass ein ...
Antwort lesen »Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach erreichen Sie mit der geplanten Fassadendämmung (Annahme: WLG 035) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Mit ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum ...
Antwort lesen »Um die Wirkung der Dämmung zu garantieren und Bauschäden auszuschließen, ist es ratsam, Dampfbremse und Rigipsdecke abzunehmen. Andernfalls ...
Antwort lesen »Der Wirkungsgrad wird in diesem Fall vermutlich nicht deutlich steigen. Laut Datenblatt beträgt er mit Umrüstsatz etwa 80 Prozent. Neue ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel vom energetischen Zustand und von der Art der ...
Antwort lesen »Die Dachbodendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung, durch die nachhaltig Energie eingespart wird. Die anfallenden ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Dazu können Sie alle Maßnahmen mit einem Mal beantragen und dann im Laufe von zwei Jahren umsetzen oder Fördermittel ...
Antwort lesen »Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der ...
Antwort lesen »Hier gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Als Anwohner können Sie Fördermittel für den Anschluss an das Wärmenetz beantragen. Möglich ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort