Was bedeutet eigentlich Repowering von Photovoltaik-Anlagen?
Unter Repowering versteht man den Austausch bestehender Module und weiterer Systemkomponenten (wie z.B. Wechselrichter) einer Photovoltaik-Anlage durch neue Elemente. Das Hauptziel besteht darin, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der PV-Anlage zu verbessern, um die Energieausbeute zu maximieren. Sinnvoll ist das für Anlagen, die länger als 20 Jahre in Betrieb sind.
Wann ist Repowering alter PV-Anlagen wirtschaftlich oder sinnvoll?
Die Leistung einer Photovoltaik-Anlage lässt sich mit Repowering mindestens verdoppeln – bei älteren Anlagen sogar vervierfachen. Um zu ermitteln, ob Repowering die wirtschaftlichste Option ist, werden Einnahmen und Kosten gegenübergestellt. Anschauliche Grafiken im Faktenblatt "Repowering von Photovoltaik-Anlagen" helfen Eigentümer:innen dabei, systematisch abzuwägen und keinen Posten zu vergessen.
Und nicht zuletzt können neben einer höheren Wirtschaftlichkeit auch noch weitere Faktoren für eine Modernisierung der Photovoltaik-Anlage sprechen: Moderne Komponenten vermeiden Ausfall- und Stillstandzeiten, Reparaturmaßnahmen werden reduziert. Außerdem haben neu eingesetzte Komponenten eine neue Garantie.
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Szenario 1: Die PV-Anlage ist aus der EEG-Förderung gefallen
Repowering lohnt sich beispielsweise bei PV-Anlagen, die nach 20 Jahren ausgefördert sind - also aus der Erneuerbare- Energien-Gesetz-Förderung (EEG-Förderung) fallen. Das bedeutet, dass für diese Anlagen der EEG-Vergütungsanspruch erloschen ist. Laut EEG 2023 liegt die Vergütung für Anlagen bis zehn Kilowattpeak Stand April 2025 bei 12,60 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Bei Überschusseinspeisung sind es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Werden alte Ü20-Anlagen modernisiert, sind sie mit Neuanlagen gleichgesetzt und haben erneut 20 Jahre lang Anspruch auf diese Vergütung.
Szenario 2: Das Dach wird saniert
Repowering kann sich auch lohnen, wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht. Wer das plant, sollte vorab einen Blick auf die bestehende Photovoltaik-Anlage werfen. Denn das Austauschen von Modulen kann im Zuge der Dacharbeiten parallel durchgeführt werden. Das vermindert den Aufwand und die Kosten.
--> Wichtig zu wissen: Wer sein Dach grundlegend saniert, muss inzwischen in vielen Bundesländern die für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen ausstatten = Photovoltaik-Pflicht.
Szenario 3: Vor-Ort-Stromverbrauch hat sich erhöht
Ein dritter Anwendungsfall für Repowering sind erhöhte Stromverbräuche: Im Laufe der Jahre kann der Strombedarf gestiegen sein, zum Beispiel durch die Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos. Werden dann alte Module durch neue ausgetauscht, kann sich die Leistung im besten Fall vervierfachen. So lässt sich auch ein erhöhter Stromverbrauch mit erneuerbarem Strom decken.
Das zwölf Seiten umfassende Faktenblatt "Repowering von Photovoltaik-Anlagen" ist kostenlos auf der Webseite vom Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg verfügbar. Es zeigt anhand vieler verschiedener Szenarien und Praxisbeispiele, in welchen Fällen sich Repowering lohnt.
Wohin mit den alten Photovoltaik-Modulen?
Sind die alten Solarmodule noch funktionsfähig, können sie zusätzlich zu den neuen an einer anderen Stelle des Hauses angebracht und weitergenutzt werden - zum Beispiel an der Fassade. Dabei kann möglicherweise sogar der neue Wechselrichter genutzt werden. Diese Weiternutzung in Richtung Süden oder auch in West- und Ostausrichtung sorgt für mehr Ertrag: eine günstige Art, eine Photovoltaik-Anlage zu erweitern.
Wer keine Möglichkeit hat die Module weiterzunutzen, kann diese an Nachbarn verschenken oder über den örtlichen Wertstoffhof entsorgen. Privatpersonen entstehen dafür keine Kosten. Nach der Abgabe zur Entsorgung müssen laut EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) mindestens 80 Prozent eines Moduls, bezogen auf das Modulgewicht, recycelt werden.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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