Betrieb der Photvoltaik-Anlage: netzgeführt oder inselfähig?
Für Besitzer:innen einer Photovoltaik-Anlage stellt sich die Frage, ob die eigene Solaranlage helfen kann, den Zeitraum eines Stromausfalls zu überbrücken. Denn ohne Strom lassen sich weder motorbetriebene Rollläden hochfahren noch die Zentralheizung betreiben.
--> Wichtig zu wissen: Die meisten Wechselrichter sind "netzgeführt". Das heißt das elektrische Versorgungsnetz muss quasi als Pulsschlag vorhanden sein. Im Fall eines Ausfalls der externen Versorgung liefert auch die hauseigene Photovoltaik-Anlage keinen Strom. Anders würde es sich verhalten, wenn der Wechselrichter "inselfähig" wäre. Dann wäre ein Betrieb auch bei Ausfall des externen Netzes gegeben.
Bei Angebot nach Zusatzoption Inselfähigkeit fragen
Bei Neu-Installation einer Photovoltaik-Anlage müssen Eigentümer:innen entscheiden, ob die Inselfähigkeit für sie wichtig ist. Ein inselfähiger Wechselrichter ist hochpreisiger und bei aktuell extrem langen Lieferzeiten ist die Auswahl sehr eingeschränkt. Daher ist es ratsam, gleich beim Einholen der Angebote nach der Zusatzoption "Inselfähigkeit" zu fragen. So lassen sich Kosten und Möglichkeiten vergleichen, um eine individuelle Entscheidung zu treffen.
Was kostet eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Kann eine bestehende Photovoltaik-Anlage inselfähig umgerüstet werden?
Bei einer bestehenden Solaranlage ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Wechselrichter netzgeführt ist, denn das sind die üblichen Ausführungen. Sofern gewünscht, lässt sich der Wechselrichter gegen einen inselfähigen Wechselrichter austauschen. Dazu müssen lediglich die wesentlichen Kenndaten wie Leistung und Stranganschlüsse beachtet werden.
Kommunikationsfähiger Wechselrichter ist von Vorteil
Ebenso muss geklärt werden, was passieren soll, wenn ein Netzausfall erkannt wird. Sollen zum Beispiel einige Verbraucher- oder Stromkreise im Gebäude abgeschaltet werden, um den Verbrauch an die "Notsituation" anzupassen? Wenn das gewünscht ist, sollte der Wechselrichter kommunikationsfähig sein. Idealerweise sind das ein Ethernet-Anschluss sowie entsprechendes Kommunikations-Protokoll, über das nicht nur der Ausfall, sondern auch der Batteriestatus gemeldet werden kann. Im Mindestfall sollte der Wechselrichter einen binären Signalausgang haben, über den zumindest der Eintritt der Notsituation gemeldet werden kann. In Summe sollte darauf geachtet werden, dass der Wechselrichter mit der Gebäudeautomation kommunizieren kann, damit diese gemäß einer vorher festzulegenden Priorität einzelne Verbraucher abschaltet.
Keine Inselfähigkeit ohne Batteriespeicher
Entscheiden sich Eigentümer:innen für das Konzept "Inselfähigkeit", erfordert das einen Solarstromspeicher. Denn ohne diesen ist ein Inselbetrieb nicht beziehungsweise nicht sinnvoll möglich. Hier stellt sich die Frage nach der Dimensionierung des Batteriespeichers: Zum einen bemisst sich eine sinnvolle Größe am individuellen Energiebedarf während der
"Notsituation" unter Berücksichtigung einer maximalen Überbrückungszeit (d.h. Dauer einer womöglich eingeschränkten PV-Ertragslage aufgrund von schlechtem Wetter). Auf der anderen Seite wird diese Notsituation wohl selten oder womöglich nie eintreten. Deshalb erscheint es sinnvoller, die Größe des Solarstromspeichers so auszulegen, dass auch zu normalen Versorgungszeiten eine möglichst hohe Autarkie gegeben ist. Denn in diesem Fall profitiert man durchgehend von geringeren Stromrechnungen.
Fazit: Normale Photovoltaik-Anlagen sind nicht inselfähig – das heißt sie liefern bei Ausfall des öffentlichen Versorgungsnetzes keinen Strom. Im Detail liegt dies am Wechselrichter, der für den Notbetrieb "inselfähig" sein muss. Wem diese Eigenschaft wichtig ist, der sollte beim Kauf einer Solaranlage auf den passenden Wechselrichter achten beziehungsweise seine Bestandsanlage umrüsten.
--> Gut zu wissen: Auch ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher und Notstromsteckdose kann wichtige Geräte (wie Handy oder Kühlschrank) bei einem Stromausfall versorgen.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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