Wenn Dachstühle "wegen" Photovoltaik-Anlagen in Brand geraten, liegt das in der Regel nicht an den Anlagen selbst. In seltenen Fällen können allerdings auch Solarstrom-Anlagen Brände auslösen. Das Problem ist oft eine nicht fachgerechte Installation. Immer wieder kommt es vor, dass beispielsweise Kabel unsachgemäß verlegt werden und elektrische Verbindungen fehlerhaft sind. Schon ein Marderbiss kann dann fatale Folgen haben. Ob eine Photovoltaik-Anlage sicher ist oder nicht, haben Eigentümer:innen zu einem großen Teil selbst in der Hand.
1. Hochwertige Solarstrom-Anlage auswählen
Um Billig-Anbieter sollten Eigentümer:innen einen großen Bogen machen und sowohl bei der Photovoltaik-Anlage selbst als auch beim Fachbetrieb auf Qualität setzten. Denn wer am falschen Ende spart, muss das eventuell teuer bezahlen. Eine hochwertige Anlage sowie eine sachgemäße Installation sind das A und O in Sachen Brandsicherheit.
2. Photovoltaik-Anlage richtig platzieren und Mindestabstand einhalten
Auch die Platzierung der Photovoltaik-Anlage spielt eine entscheidende Rolle. Hier gilt: Weniger ist manchmal mehr - besonders wenn es darum geht, Brandschutzmauern zu mißachten. Diese sollen verhindern, dass im Brandfall Feuer vom einen auf das andere Haus übergreift. Wer unbedingt jeden Zentimeter Dachfläche für die Stromerzeugung ausnutzen will und die Brandschutzwand mit Modulen überbaut, geht ein unnötiges Risiko ein. Der nötige Mindestabstand sollte auf jeden Fall eingehalten werden.
3. Stromkabel ordnungsgemäß verlegen
Bei den Stromkabeln sind Kompromisse ebenfalls fehl am Platz. Schließlich sollen die Kabel lange halten. Außerdem müssen, da mit Gleichstrom hantiert wird, im Unterschied zu Wechselstrom hohe Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Deshalb sollten nur doppelt isolierte, extrem wetter- und erhöht temperaturbeständige, halogenfreie sowie UV-stabile Solarkabel verlegt werden.
4. Regelmäßige Wartung der Solaranlage
Solarmodule verschmutzen leicht, Steckverbindungen können sich lockern. Auch Korrosionsschäden sind auf Dauer nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Wartung der Photovoltaik-Anlage ist somit besonders wichtig. Diese sollten Eigentümer:innen besser nicht selbst übernehmen, sondern lieber ausgebildeten Fachkräften überlassen. So wird ein sicherer Betrieb garantiert.
5. Mit Schild auf Photovoltaik-Anlage hinweisen
Kommt es zum Brandfall, können Solarstrom-Anlagen mit ihren hohen Spannungen lebensgefährlich für Feuerwehrleute werden - vor allem, wenn die Anlage auf dem Dach von unten nicht erkennbar ist. Bei neuen Photovoltaik-Anlagen ist ein Hinweisschild zur Kennzeichnung bereits Standard. Das Schild mit der Aufschrift "PV - Achtung Solaranlage" wird als Brandschutzzeichen am Haus angebracht. So können die Feuerwehrleute umgehend die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort