Wenn Dachstühle "wegen" Photovoltaik-Anlagen in Brand geraten, liegt das in der Regel nicht an den Anlagen selbst. In seltenen Fällen können allerdings auch Solarstrom-Anlagen Brände auslösen. Das Problem ist oft eine nicht fachgerechte Installation. Immer wieder kommt es vor, dass beispielsweise Kabel unsachgemäß verlegt werden und elektrische Verbindungen fehlerhaft sind. Schon ein Marderbiss kann dann fatale Folgen haben. Ob eine Photovoltaik-Anlage sicher ist oder nicht, haben Eigentümer:innen zu einem großen Teil selbst in der Hand.
1. Hochwertige Solarstrom-Anlage auswählen
Um Billig-Anbieter sollten Eigentümer:innen einen großen Bogen machen und sowohl bei der Photovoltaik-Anlage selbst als auch beim Fachbetrieb auf Qualität setzten. Denn wer am falschen Ende spart, muss das eventuell teuer bezahlen. Eine hochwertige Anlage sowie eine sachgemäße Installation sind das A und O in Sachen Brandsicherheit.
2. Photovoltaik-Anlage richtig platzieren und Mindestabstand einhalten
Auch die Platzierung der Photovoltaik-Anlage spielt eine entscheidende Rolle. Hier gilt: Weniger ist manchmal mehr - besonders wenn es darum geht, Brandschutzmauern zu mißachten. Diese sollen verhindern, dass im Brandfall Feuer vom einen auf das andere Haus übergreift. Wer unbedingt jeden Zentimeter Dachfläche für die Stromerzeugung ausnutzen will und die Brandschutzwand mit Modulen überbaut, geht ein unnötiges Risiko ein. Der nötige Mindestabstand sollte auf jeden Fall eingehalten werden.
3. Stromkabel ordnungsgemäß verlegen
Bei den Stromkabeln sind Kompromisse ebenfalls fehl am Platz. Schließlich sollen die Kabel lange halten. Außerdem müssen, da mit Gleichstrom hantiert wird, im Unterschied zu Wechselstrom hohe Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Deshalb sollten nur doppelt isolierte, extrem wetter- und erhöht temperaturbeständige, halogenfreie sowie UV-stabile Solarkabel verlegt werden.
4. Regelmäßige Wartung der Solaranlage
Solarmodule verschmutzen leicht, Steckverbindungen können sich lockern. Auch Korrosionsschäden sind auf Dauer nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Wartung der Photovoltaik-Anlage ist somit besonders wichtig. Diese sollten Eigentümer:innen besser nicht selbst übernehmen, sondern lieber ausgebildeten Fachkräften überlassen. So wird ein sicherer Betrieb garantiert.
5. Mit Schild auf Photovoltaik-Anlage hinweisen
Kommt es zum Brandfall, können Solarstrom-Anlagen mit ihren hohen Spannungen lebensgefährlich für Feuerwehrleute werden - vor allem, wenn die Anlage auf dem Dach von unten nicht erkennbar ist. Bei neuen Photovoltaik-Anlagen ist ein Hinweisschild zur Kennzeichnung bereits Standard. Das Schild mit der Aufschrift "PV - Achtung Solaranlage" wird als Brandschutzzeichen am Haus angebracht. So können die Feuerwehrleute umgehend die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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