Update 27.9.2022: Die EU-Kommission hat die weitere Förderung von Solaranlagen beihilferechtlich genehmigt. Damit ist der Weg frei für die höhere Einspeisevergütung.
Update: Die Regelungen zum EEG 2023 wurden am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten einige der Neuregelungen und Verbesserungen bereits für Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden. Wir haben das bei den jeweiligen Punkten im Artikel im Detail ergänzt.
In einem Überblickspapier fasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen, wie die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen aussehen sollen. Als Herzstück des Pakets wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
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Mit diesen Maßnahmen soll der Ausbau von Photovoltaik vereinfacht und verbessert werden:
Was bedeuten die Neuerungen für Eigentümer:innen? Einspeisung und Eigenverbrauch werden attraktiver
Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch von Solarstrom werden mit der Neuregelung profitabler.
Stichwort Einspeisung: Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom. Das ist ein Plus von 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Photovoltaik-Anlage. --> Wichtig zu wissen: Die erhöhte Einspeisevergütung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden.
Stichwort Degression - Einspeisevergütung sinkt langsamer, interessierte Eigentümer gewinnen so Zeit: Neu ist auch, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen - genannt Degression - bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. So wird aktuellen Lieferengpässen und Handwerkermangel Rechnung getragen, denn derzeit dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Eigentümer:innen können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Photovoltaik-Anlage immer noch gleich hoch ist.
Stichwort Eigenverbrauch: Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenem Jahr auf rund 19 Cent in diesem Jahr gestiegen.
Was kostet eine Photovoltaik-Anlage 2022? Anlagenkosten gestiegen, Strompreis aber auch
Zwar sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaik-Anlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto. Zum Vergleich: Anfang 2021 lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler.
Wichtig zu wissen: Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaik-Anlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer.
Eigentümer:innen sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird.
Solarstromspeicher und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 Prozent. Die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen sinkt also. Und es muss auch nicht immer Süden sein: Gut sind auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen. Belegt man beide mit Photovoltaik-Modulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und ein in die Morgen- und Abendstunden verlängerter Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.
Tipp --> Wer Kosten, Erträge und Rendite für seine Photovoltaik-Anlage berechnen möchte, kann dafür den Solarrechner von Stiftung Warentest nutzen. Dieser berücksichtigt bereits die neuen Vergütungen des EEG 2023.
Mit größeren Photovoltaik-Anlagen für die Zukunft gerüstet
Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist, doch das wird in Zukunft sicher anders: Denn wer künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzt, kann die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms verbessern und einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus abdecken. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen. Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 Prozent der Kosten einer Solaranlage aus.
Volleinspeisung besser gefördert, Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch möglich - zwei Betreibermodelle mit unterschiedlicher Vergütung
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird künftig besonders gut gefördert (spart aber keinen Cent bei der Stromrechnung). Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich für alle, die nur einen sehr geringen Stromverbrauch haben und daher nur einen kleinen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen können, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.
Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent – ein Anstieg auf gut das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden. An der Höhe der Einspeisevergütung könnten sich durch die EU-Kommision noch Änderungen ergeben.
Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden.
Die neue Fassung des EEG erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer:innen zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden.
Steuerliche Vereinfachung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt
Für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW muss kein Gewinn mehr ermittelt und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kW gilt auch rückwirkend für 2022.
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Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.
Fazit: Photovoltaik-Anlagen lohnen sich künftig wieder mehr. Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt. Danach liefert die Solaranlage noch mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit und verringert den CO2-Ausstoß.
Die wichtigsten Neuerungen bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Überblick
--> Weiterlesen: Weitere Verbesserungen, steuerliche Erleichterungen (Steuerbefreiung bis 30 kW!) und Abbau von bürokratischen Hürden wird es ab 2023 geben!
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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