Update: Die Regelungen zum EEG 2023 wurden am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten einige der Neuregelungen und Verbesserungen bereits für Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden. Wir haben das bei den jeweiligen Punkten im Artikel im Detail ergänzt.
In einem Überblickspapier fasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen, wie die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen aussehen sollen. Als Herzstück des Pakets wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Mit diesen Maßnahmen soll der Ausbau von Photovoltaik vereinfacht und verbessert werden:
Was bedeuten die Neuerungen für Eigentümer:innen? Einspeisung und Eigenverbrauch werden attraktiver
Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch von Solarstrom werden mit der Neuregelung profitabler.
Stichwort Einspeisung: Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom. Das ist ein Plus von 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Photovoltaik-Anlage. --> Wichtig zu wissen: Die erhöhte Einspeisevergütung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden. Die EU-Kommission muss die Einspeisevergütung allerdings noch freigeben. An der Höhe kann sich unter Umständen also noch etwas ändern.
Stichwort Degression - Einspeisevergütung sinkt langsamer, interessierte Eigentümer gewinnen so Zeit: Neu ist auch, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen - genannt Degression - bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. So wird aktuellen Lieferengpässen und Handwerkermangel Rechnung getragen, denn derzeit dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Eigentümer:innen können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Photovoltaik-Anlage immer noch gleich hoch ist.
Stichwort Eigenverbrauch: Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenem Jahr auf rund 19 Cent in diesem Jahr gestiegen.
Was kostet eine Photovoltaik-Anlage 2022? Anlagenkosten gestiegen, Strompreis aber auch
Zwar sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaik-Anlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto. Zum Vergleich: Anfang 2021 lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler.
Wichtig zu wissen: Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaik-Anlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer.
Eigentümer:innen sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird.
Solarstromspeicher und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 Prozent. Die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen sinkt also. Und es muss auch nicht immer Süden sein: Gut sind auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen. Belegt man beide mit Photovoltaik-Modulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und ein in die Morgen- und Abendstunden verlängerter Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.
Tipp --> Wer Kosten, Erträge und Rendite für seine Photovoltaik-Anlage berechnen möchte, kann dafür den Solarrechner von Stiftung Warentest nutzen. Dieser berücksichtigt bereits die neuen Vergütungen des EEG 2023.
Mit größeren Photovoltaik-Anlagen für die Zukunft gerüstet
Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist, doch das wird in Zukunft sicher anders: Denn wer künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzt, kann die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms verbessern und einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus abdecken. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen. Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 Prozent der Kosten einer Solaranlage aus.
Volleinspeisung besser gefördert, Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch möglich - zwei Betreibermodelle mit unterschiedlicher Vergütung
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird künftig besonders gut gefördert (spart aber keinen Cent bei der Stromrechnung). Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich für alle, die nur einen sehr geringen Stromverbrauch haben und daher nur einen kleinen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen können, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.
Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent – ein Anstieg auf gut das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden. An der Höhe der Einspeisevergütung könnten sich durch die EU-Kommision noch Änderungen ergeben.
Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden.
Die neue Fassung des EEG erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer:innen zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen werden.
Steuerliche Vereinfachung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt geplant
Darauf warten viele: Künftig sollen auch Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden können, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Noch ist allerdings unklar, wann die für die nächste Novelle geplante Regelung in Kraft treten wird. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt. Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um eine "Liebhaberei" handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. --> Diese Regelung für Anlagen bis 30 Kilowatt ist für Herbst 2022 geplant.
Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.
Fazit: Photovoltaik-Anlagen lohnen sich künftig wieder mehr. Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt. Danach liefert die Solaranlage noch mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit und verringert den CO2-Ausstoß.
Die wichtigsten Neuerungen bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Überblick
Weitere Änderungen sind für Herbst 2022 geplant:
Einen Zuschuss können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Fördermittel für die neuen Fenster und Fliegengitter erhalten Sie aber ...
Antwort lesen »Das Fabrikat muss nicht direkt zur Beantragung feststehen. Wählen Sie Anlagen aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen, können Sie diese ...
Antwort lesen »Ja, denn zulässig sind maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Haben Sie mindestens zwei Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Photovoltaikanlagen reflektieren einen Teil des auftreffenden Lichts und strahlen damit auch Wärme ab. Abhängig davon, welche Module zum ...
Antwort lesen »Der unebene Estrich ist insofern problematisch, dass sich Feuchtigkeit und Flüssigkeit (falls sie anfällt) an den Rändern sammelt. Der ...
Antwort lesen »Wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind dabei vor allem die Wärmeleitfähigkeit und ...
Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis erstellt Ihr Energieberater, um die Einhaltung aller technischen Vorgaben zu bestätigen und die Kosten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Installieren Sie eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) und entscheiden sich für ein ...
Antwort lesen »Sie können ohne Weiteres Förderung für mehrere Wärmepumpen beantragen. Wichtig ist, dass die Anlagen den technischen Mindestanforderungen ...
Antwort lesen »Für Räume mit Innentemperaturen von 12 bis 19 °C gelten bei Einzelmaßnahmen geringere Anforderungen an die Qualität von Bauteilen. Darüber ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel kein Problem. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus einer Liste förderbarer Wärmeerzeuger vom BAFA (z. B. ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es keine Förderangebote für elektrische Markisen. Eine Ausnahme stellt die BEG-Förderung dar. Diese gibt es für Maßnahmen zum ...
Antwort lesen »Maßnahmen aus einem iSFP können Sie 15 Jahre lang umsetzen lassen, um den Bonus zu bekommen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn der ...
Antwort lesen »Benötigen Sie für die Photovoltaik-Freiflächenanlage eine Genehmigung, wenden Sie sich zunächst an das örtliche Bauamt. Hier beantragen Sie ...
Antwort lesen »Förderung für neue Türen gibt es über die BEG-EM-Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und ...
Antwort lesen »Bei der Beantragung selbst sind keine Angebote einzureichen. Sie können die maximale Fördersumme angeben (60.000 Euro pro Wohneinheit und ...
Antwort lesen »Entscheidend ist das Antragsdatum. Haben Sie im Jahr 2021 Fördermittel für Kosten in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine entsprechende Dämmpflicht für Dächer. Diese greift bei einem Flachdach immer dann, wenn Sie im ...
Antwort lesen »Für eine Dachbegrünung gibt es verschiedene Fördermittel. Eine Möglichkeit bietet die BEG-Förderung für die Dachdämmung. Hier erhalten Sie ...
Antwort lesen »Ist der Technikraum für die Installation der neuen Wärmepumpe nötig, bekommen Sie Fördermittel auch für diese Umfeldmaßnahme. Ein ...
Antwort lesen »Nach Punkt 9.2 der BEG-EM-Richtlinie sind Förderanträge vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt dabei der Abschluss eines ...
Antwort lesen »Im Keller ist das machbar. Um Wärmebrücken zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, die Fassade bis etwa 30 cm unter die Kellerdecke zu dämmen. ...
Antwort lesen »Sie können den zweiten Antrag stornieren und die Maßnahme nachträglich beim ersten Antrag mit angeben. In der Übergangsfrist (4 Wochen nach ...
Antwort lesen »Wie viel eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kosten kann, lässt sich nicht pauschal angeben. Denn die Preise für Material und Handwerker ...
Antwort lesen »Ein Reihenmittelhaus ist energetisch gesehen im Vorteil, da es weniger Außenwände hat. Die Trennwände zu Nachbargebäuden grenzen an ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus vermutlich nicht, da die Ölheizung weiterhin in Betrieb bleibt. Bis zum ...
Antwort lesen »Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie mindestens 24 Monate Zeit - Sie müssen Arbeiten also nicht im Jahr des Antrags abschließen. Auf ...
Antwort lesen »Voraussetzung, um den Steuerbonus für die Sanierung oder eine andere Sanierungsförderung für die Fassadendämmung nutzen zu können, ist die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können sich bis zum Verwendungsnachweis für eine andere Heizung entscheiden. Nur die Höhe der Förderung können ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine Empfehlung bezüglich der neuen Heizung aus der Ferne leider nicht möglich. Einige Tipps ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort