Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2023 werden Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert! Dafür profitieren Eigentümer nun von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung. Finanziert werden können die Anlagen über das KfW-Programm 270.
Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür eine Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Das gilt auch für Solarstromspeicher. Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wichtig zu wissen: Wer die Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG nutzt, muss im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten daher im Einzelfall prüfen, welche Förderung für die Eigentümer lukrativer ist. Das kann zum Beispiel der Energieberater übernehmen, der ohnehin für die BEG-Förderung hinzugezogen werden muss.
Voraussetzung für Förderung ist Sanierung zum Effizienzhaus
Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Hauses erreicht wird. Ein höherer Effizienzhaus-Standard ermöglicht auch höhere Zuschüsse. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen dafür in der Regel aber nicht aus. Nötig ist die sinnvolle Kombination mehrerer Maßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung.
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Rechenbeispiel: Für mittelgroße Photovoltaik-Anlage sind 10.000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Eigentümer:innen ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie eine Förderung von max. 35 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Diese Förderung erhöht sich auf 45 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Hauses zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden (Effizienzhaus 40 EE). Doch das ist in Häusern dieser Effizienzklasse ohnehin meistens der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge max. 9.000 Euro Förderung möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Aber: Durch die Nutzung der BEG-Förderung fällt die monatliche Einspeisevergütung weg! Diese trug bisher zu einem Teil der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber diese Vergütung. Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt ihre Bedeutung auch kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend. Achtung: Mit dem EEG 2023 verbessert sich die Einspeisevergütung für Solarstrom. Das sollten Sanierer bei der Kalkulation beachten!
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Und umso eher lohnt sich dann die BEG-Förderung. Wer mit dem eigenen Solarstrom also zum Beispiel das E-Auto lädt und die Wärmepumpe betreibt, sollte über das Effizienzhaus-Modell nachdenken.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Photovoltaik-Anlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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