Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2023 werden Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert! Dafür profitieren Eigentümer nun von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung. Finanziert werden können die Anlagen über das KfW-Programm 270.
Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür eine Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Das gilt auch für Solarstromspeicher. Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wichtig zu wissen: Wer die Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG nutzt, muss im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten daher im Einzelfall prüfen, welche Förderung für die Eigentümer lukrativer ist. Das kann zum Beispiel der Energieberater übernehmen, der ohnehin für die BEG-Förderung hinzugezogen werden muss.
Voraussetzung für Förderung ist Sanierung zum Effizienzhaus
Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Hauses erreicht wird. Ein höherer Effizienzhaus-Standard ermöglicht auch höhere Zuschüsse. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen dafür in der Regel aber nicht aus. Nötig ist die sinnvolle Kombination mehrerer Maßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung.
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Rechenbeispiel: Für mittelgroße Photovoltaik-Anlage sind 10.000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Eigentümer:innen ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie eine Förderung von max. 35 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Diese Förderung erhöht sich auf 45 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Hauses zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden (Effizienzhaus 40 EE). Doch das ist in Häusern dieser Effizienzklasse ohnehin meistens der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge max. 9.000 Euro Förderung möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Aber: Durch die Nutzung der BEG-Förderung fällt die monatliche Einspeisevergütung weg! Diese trug bisher zu einem Teil der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber diese Vergütung. Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt ihre Bedeutung auch kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend. Achtung: Mit dem EEG 2023 verbessert sich die Einspeisevergütung für Solarstrom. Das sollten Sanierer bei der Kalkulation beachten!
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Und umso eher lohnt sich dann die BEG-Förderung. Wer mit dem eigenen Solarstrom also zum Beispiel das E-Auto lädt und die Wärmepumpe betreibt, sollte über das Effizienzhaus-Modell nachdenken.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Photovoltaik-Anlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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