Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2023 werden Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert! Dafür profitieren Eigentümer nun von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung. Finanziert werden können die Anlagen über das KfW-Programm 270.
Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür eine Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Das gilt auch für Solarstromspeicher. Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wichtig zu wissen: Wer die Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG nutzt, muss im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten daher im Einzelfall prüfen, welche Förderung für die Eigentümer lukrativer ist. Das kann zum Beispiel der Energieberater übernehmen, der ohnehin für die BEG-Förderung hinzugezogen werden muss.
Voraussetzung für Förderung ist Sanierung zum Effizienzhaus
Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Hauses erreicht wird. Ein höherer Effizienzhaus-Standard ermöglicht auch höhere Zuschüsse. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen dafür in der Regel aber nicht aus. Nötig ist die sinnvolle Kombination mehrerer Maßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung.
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Rechenbeispiel: Für mittelgroße Photovoltaik-Anlage sind 10.000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Eigentümer:innen ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie eine Förderung von max. 35 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Diese Förderung erhöht sich auf 45 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Hauses zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden (Effizienzhaus 40 EE). Doch das ist in Häusern dieser Effizienzklasse ohnehin meistens der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge max. 9.000 Euro Förderung möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Aber: Durch die Nutzung der BEG-Förderung fällt die monatliche Einspeisevergütung weg! Diese trug bisher zu einem Teil der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber diese Vergütung. Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt ihre Bedeutung auch kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend. Achtung: Mit dem EEG 2023 verbessert sich die Einspeisevergütung für Solarstrom. Das sollten Sanierer bei der Kalkulation beachten!
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Und umso eher lohnt sich dann die BEG-Förderung. Wer mit dem eigenen Solarstrom also zum Beispiel das E-Auto lädt und die Wärmepumpe betreibt, sollte über das Effizienzhaus-Modell nachdenken.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Photovoltaik-Anlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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