Wer bietet Photovoltaik-Anlagen zur Miete an?
Auf dem Markt gibt es dazu mehrere größere Anbieter, die deutschlandweit tätig sind. Darüber hinaus bieten auch regionale Energieversorger und Stadtwerke Photovoltaik-Anlagen zur Miete an.
Wo liegen die Unterschiede bei Kauf und Miete einer Photovoltaik-Anlage? Vorteile und Nachteile
Beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage wird ein Fachbetrieb mit Planung und Installation beauftragt. Nach der Inbetriebnahme ist man als Eigentümer:in komplett für die Anlage verantwortlich. Dazu gehören sämtliche Wartungs-, Versicherungs- und Meldepflichten. Der Vorteil liegt in der vollen Kontrolle bei der Auswahl der installierten Komponenten, beispielsweise eines Batteriespeichers oder einer Wallbox. Nachteilig sind eine höhere Investitionssumme und Anmeldeformalitäten.
Bei einer Solaranlage zur Miete entfällt dagegen die große Anfangsinvestition. Stattdessen wird ein monatlicher Mietbeitrag gezahlt. Vorteil dabei ist, dass die Miete neben den Installations- und Planungskosten in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung beinhaltet. Über den gesamten Mietzeitraum, in der Regel mindestens 20 Jahre, ist ein fixer monatlicher Mietbetrag zu zahlen. Die Solaranlage bleibt dabei über die gesamte Vertragsdauer im Besitz des Anbieters. Danach wird in den meisten Fällen die Anlage durch die Kunden übernommen.
Gemietete Solaranalge: Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Anbieter kritisch prüfen
Photovoltaik-Anlagen zur Miete sind durch die Finanzierung und die enthaltenen Zusatzleistungen über die Vertragsdauer teurer als gekaufte Solaranlagen. So kann die vom Anbieter versprochene Kostenersparnis oft erst gegen Ende oder sogar nach Vertragsende realisiert werden. In den Angeboten der Anbieter sind häufig sogenannte Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu finden, die auf den ersten Blick eine hohe Kostenersparnis in Aussicht stellen. Verbraucher:innen sollten hier einen kritischen Blick auf die getroffenen Annahmen werfen. Dabei sind die Kennwerte zur monatlichen Miete, der geschätzten Eigenverbrauchsquote und Strompreissteigerung, sowie der Betrachtungszeitraum besonders zu beachten. Einige Anbieter legen in ihren Wirtschaftlichkeitsrechnungen 25 bis 30 Jahre zugrunde, obwohl die tatsächliche Vertragsdauer in der Regel deutlich darunter liegt. Empfehlenswert ist es daher, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots ausschließlich bis zum Vertragsende zu betrachten.
Mietangebot für PV-Analge klug zusammenstellen
Bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen wird häufig zusätzlich ein Solarstromspeicher mit angeschafft. So lässt sich der selbsterzeugte Sonnenstrom speichern und im eigenen Haushalt nutzen. Gleiches gilt für die Inbetriebnahme einer sogenannten Wallbox, um das E-Auto mit dem eigenen Strom zu laden. Besteht Interesse an einer gemieteten Solaranlage, stellt sich daher die Frage, ob ein Batteriespeicher oder eine Wallbox mit der Mietanlage kombiniert werden sollen. Gegen einen entsprechenden Kostenzuschlag zur monatlichen Miete bieten viele Anbieter daher einzelne Komponenten an, die auf den Betrieb mit der Photovoltaik-Anlage technisch abgestimmt sind. Dabei ist vorab zu prüfen, ob die Mehrkosten für die Zusatzkomponenten angemessen sind. Wichtig ist ebenso zu klären, was passiert, wenn der Batteriespeicher seine Lebensdauer erreicht hat. Das ist meist nach zehn bis 15 Jahren der Fall und damit häufig vor dem Ende des Mietervertrags. Ist sichergestellt, dass der Speicher über die gesamte Mietdauer die versprochene Kapazität liefert, also im Fall des Falles auch ausgetauscht wird, spricht das für die Qualität des Mietangebots.
--> Fazit: Meistens lohnt sich die Miete einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich nicht. Allerdings kann ein solches Mietangebot eine Alternative zum Kauf sein, wenn man Aufwand und Kostenrisiko möglichst gering halten möchte und die vergleichsweise höheren Gesamtkosten einkalkuliert.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
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Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
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Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
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