Aktueller Hinweis: Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht 2026 eine Überarbeitung an. Ändern wird sich wohl einiges: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat bereits angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten. Die Neuregelung gilt dann allerdings nur für ab 2027 installierte Anlage, für bestehende Anlagen läuft die Vergütung weiter.
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Ein Beispiel, wie die Einspeisevergütung funktioniert: Wer im Februar 2026 eine kleine Photovoltaik-Anlage (bis zu 10 kWp Leistung) auf dem Dach seines Hauses installiert, erhält pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) eine Einspeisevergütung von 7,78 Cent von seinem lokalen Netzbetreiber (bei Eigenverbrauch + Teileinspeisung). Dieser Wert gilt dann für die nächsten 20 Jahre.
Einspeisevergütung und Degression
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt in regelmäßigen Abständen. Das nennt man Degression. Während in früheren EEG-Versionen eine monatliche Absenkung vorgesehen war, legt das aktuell gültige EEG 2023 eine halbjährliche Reduzierung um ein Prozent fest. So werden Eigentümer nicht mit einer geringeren Vergütung bestraft, wenn sich die Installation der Photovoltaik-Anlage einmal verzögert.
Die Bundesnetzagentur gibt die jeweils gültigen Vergütungssätze auf ihrer Seite bekannt.
Einspeisevergütung für Solarstrom 2026 (gilt für Photovoltaik-Anlagen an/auf Gebäuden)
Für Photovoltaik-Anlagen, die vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Volleinspeisung:
--> Wichtig zu wissen: Mit dem "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" - kurz Solarspitzengesetz - gelten seit dem 25.2.2025 Neuregelungen für neue Photovoltaik-Anlagen! Künftig profitiert am meisten, wer Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist. Neu ist: keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen, Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox, leichtere Direktvermarktung von Solarstrom.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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