Aktueller Hinweis: Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht 2026 eine Überarbeitung an. Ändern wird sich wohl einiges: So wird die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen wohl gestrichen.Die Neuregelung gilt dann allerdings nur für ab 2027 installierte Anlage, für bestehende Anlagen läuft die Vergütung weiter. 2026 ist damit mit hoher Wahrscheinlichkeit das letzte Jahr, in dem sich Eigentümer:innen noch die 20-jährige Einspeisevergütung sichern können.
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Ein Beispiel, wie die Einspeisevergütung funktioniert: Wer im August 2026 eine kleine Photovoltaik-Anlage (bis zu 10 kWp Leistung) auf dem Dach seines Hauses installiert, erhält pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) eine Einspeisevergütung von 7,70 Cent von seinem lokalen Netzbetreiber (bei Eigenverbrauch + Teileinspeisung). Dieser Wert gilt dann für die nächsten 20 Jahre.
Einspeisevergütung und Degression
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt in regelmäßigen Abständen. Das nennt man Degression. Während in früheren EEG-Versionen eine monatliche Absenkung vorgesehen war, legt das aktuell gültige EEG 2023 eine halbjährliche Reduzierung um ein Prozent fest. So werden Eigentümer nicht mit einer geringeren Vergütung bestraft, wenn sich die Installation der Photovoltaik-Anlage einmal verzögert.
Die Bundesnetzagentur gibt die jeweils gültigen Vergütungssätze auf ihrer Seite bekannt.
Einspeisevergütung für Solarstrom 2026 (gilt für Photovoltaik-Anlagen an/auf Gebäuden)
Für Photovoltaik-Anlagen, die vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Volleinspeisung:
--> Wichtig zu wissen: Mit dem "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" - kurz Solarspitzengesetz - gelten seit dem 25.2.2025 Neuregelungen für neue Photovoltaik-Anlagen! Danach profitiert am meisten, wer Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist. Neu ist: keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen, Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox, leichtere Direktvermarktung von Solarstrom.
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