Das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion besteht, solange Licht auf die Solarmodule der Photovoltaik-Anlage fällt und sich Wechselrichter sowie Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen vom Hochwasser überfluteten Hausbereichen befinden. Das Wechselstromnetz wird vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen zwar abgestellt. Doch unabhängig davon stehen Anschlusskasten und Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Solarmodule fällt. Anders ist die Lage nur, wenn eine Photovoltaik-Anlage über einen separaten Schalter ausgeschaltet werden kann, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet. Doch Eigentümer:innen sollten bei Hochwasser kein unnötiges Risiko eingehen.
Regel Nr. 1: Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden.
Eine weiteres Risiko von Photovoltaik-Anlagen bei Hochwasser ist die Entstehung einer Knallgasexplosion. Diese Gefahr besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: Abhängig von der Sonneneinstrahlung können an den Verbindungen der Photovoltaik-Anlage Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Das Heikle: Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heißt, dass dadurch Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten wird. Im Laufe des Hochwassers sammeln sich Wasserstoff und Sauerstoff in den schlecht gelüfteten Räumen an und ergeben ein explosives Gemisch: Knallgas bildet sich. Wenn dann noch eine Zündquelle ins Spiel kommt, wird eine Explosion ausgelöst. Das kann zum Beispiel die offene Flamme einer Kerze sein, mit der zu Beginn der Aufräumarbeiten der Raum ausgeleuchtet wird.
Regel Nr. 2: Bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser offenes Feuer unbedingt vermeiden und die Räume sofort sehr gut lüften.
Generell empfehlen die Fachleute vom TÜV Rheinland Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, im Hochwasser-Fall lieber die Unterstützung von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren zu suchen, als selbst ein unnötiges Risiko einzugehen. So sollten Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abgeklemmt werden. Nach Abklingen des Hochwassers sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Installateuren kontrolliert werden. Idealerweise übernimmt das derselbe Betrieb, der die Photovoltaik-Anlage errichtet hat. Die Mitarbeiter können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachgerecht stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden durch das Hochwasser kontrolliert worden sind.
Wichtig zu wissen: Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten bei Vorhandensein eines Solarstromspeichers!
Bei Beschädigung und Überflutung des Stromspeichers sollten umgehend die zuständigen Einsatzkräfte informiert werden. Keinesfalls sollten die Bewohner versuchen, den Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher müssen ausgetauscht werden. Die Demontage sollte durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Sicherheitshinweise für Solarstromspeicher bei Wasserschäden und Hochwasser finden Sie hier.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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