Das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion besteht, solange Licht auf die Solarmodule der Photovoltaik-Anlage fällt und sich Wechselrichter sowie Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen vom Hochwasser überfluteten Hausbereichen befinden. Das Wechselstromnetz wird vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen zwar abgestellt. Doch unabhängig davon stehen Anschlusskasten und Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Solarmodule fällt. Anders ist die Lage nur, wenn eine Photovoltaik-Anlage über einen separaten Schalter ausgeschaltet werden kann, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet. Doch Eigentümer:innen sollten bei Hochwasser kein unnötiges Risiko eingehen.
Regel Nr. 1: Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden.
Eine weiteres Risiko von Photovoltaik-Anlagen bei Hochwasser ist die Entstehung einer Knallgasexplosion. Diese Gefahr besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: Abhängig von der Sonneneinstrahlung können an den Verbindungen der Photovoltaik-Anlage Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Das Heikle: Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heißt, dass dadurch Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten wird. Im Laufe des Hochwassers sammeln sich Wasserstoff und Sauerstoff in den schlecht gelüfteten Räumen an und ergeben ein explosives Gemisch: Knallgas bildet sich. Wenn dann noch eine Zündquelle ins Spiel kommt, wird eine Explosion ausgelöst. Das kann zum Beispiel die offene Flamme einer Kerze sein, mit der zu Beginn der Aufräumarbeiten der Raum ausgeleuchtet wird.
Regel Nr. 2: Bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser offenes Feuer unbedingt vermeiden und die Räume sofort sehr gut lüften.
Generell empfehlen die Fachleute vom TÜV Rheinland Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, im Hochwasser-Fall lieber die Unterstützung von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren zu suchen, als selbst ein unnötiges Risiko einzugehen. So sollten Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abgeklemmt werden. Nach Abklingen des Hochwassers sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Installateuren kontrolliert werden. Idealerweise übernimmt das derselbe Betrieb, der die Photovoltaik-Anlage errichtet hat. Die Mitarbeiter können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachgerecht stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden durch das Hochwasser kontrolliert worden sind.
Wichtig zu wissen: Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten bei Vorhandensein eines Solarstromspeichers!
Bei Beschädigung und Überflutung des Stromspeichers sollten umgehend die zuständigen Einsatzkräfte informiert werden. Keinesfalls sollten die Bewohner versuchen, den Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher müssen ausgetauscht werden. Die Demontage sollte durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Sicherheitshinweise für Solarstromspeicher bei Wasserschäden und Hochwasser finden Sie hier.
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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