Das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion besteht, solange Licht auf die Solarmodule der Photovoltaik-Anlage fällt und sich Wechselrichter sowie Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen vom Hochwasser überfluteten Hausbereichen befinden. Das Wechselstromnetz wird vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen zwar abgestellt. Doch unabhängig davon stehen Anschlusskasten und Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Solarmodule fällt. Anders ist die Lage nur, wenn eine Photovoltaik-Anlage über einen separaten Schalter ausgeschaltet werden kann, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet. Doch Eigentümer:innen sollten bei Hochwasser kein unnötiges Risiko eingehen.
Regel Nr. 1: Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden.
Eine weiteres Risiko von Photovoltaik-Anlagen bei Hochwasser ist die Entstehung einer Knallgasexplosion. Diese Gefahr besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: Abhängig von der Sonneneinstrahlung können an den Verbindungen der Photovoltaik-Anlage Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Das Heikle: Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heißt, dass dadurch Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten wird. Im Laufe des Hochwassers sammeln sich Wasserstoff und Sauerstoff in den schlecht gelüfteten Räumen an und ergeben ein explosives Gemisch: Knallgas bildet sich. Wenn dann noch eine Zündquelle ins Spiel kommt, wird eine Explosion ausgelöst. Das kann zum Beispiel die offene Flamme einer Kerze sein, mit der zu Beginn der Aufräumarbeiten der Raum ausgeleuchtet wird.
Regel Nr. 2: Bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser offenes Feuer unbedingt vermeiden und die Räume sofort sehr gut lüften.
Generell empfehlen die Fachleute vom TÜV Rheinland Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, im Hochwasser-Fall lieber die Unterstützung von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren zu suchen, als selbst ein unnötiges Risiko einzugehen. So sollten Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abgeklemmt werden. Nach Abklingen des Hochwassers sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Installateuren kontrolliert werden. Idealerweise übernimmt das derselbe Betrieb, der die Photovoltaik-Anlage errichtet hat. Die Mitarbeiter können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachgerecht stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden durch das Hochwasser kontrolliert worden sind.
Wichtig zu wissen: Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten bei Vorhandensein eines Solarstromspeichers!
Bei Beschädigung und Überflutung des Stromspeichers sollten umgehend die zuständigen Einsatzkräfte informiert werden. Keinesfalls sollten die Bewohner versuchen, den Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher müssen ausgetauscht werden. Die Demontage sollte durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Sicherheitshinweise für Solarstromspeicher bei Wasserschäden und Hochwasser finden Sie hier.
Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort