Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt und wo kann es eingesetzt werden?
Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf und können maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können solche Steckersolargeräte selbst aufbauen, anschließen und nutzen. Geeignet für die Aufstellung sind zum Beispiel Balkonbrüstungen, Außenwände, (Garagen)Dächer, Terrassen und Gärten.
Zusammengesetzt sind die Balkonkraftwerke aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
--> Gut zu wissen: Ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher und Notstromsteckdose kann wichtige Geräte (wie Handy oder Kühlschrank) bei einem Stromausfall versorgen!
Photovoltaik am Balkon für Eigentümer und Mieter
Steckersolargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. Solche Mini-Solaranlagen bieten damit nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.
Was kosten Balkonkraftwerke?
Aktuell kosten Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von 800 Watt rund 400 bis 800 Euro. Damit können unter idealen Bedingungen jährlich rund 760 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt werdeb. Werden davon 60 Prozent (456 kWh) selbst verbraucht, ergibt sich bei einem durchschnittlichen Preis von 32,8 Cent pro kWh (durchschnittlicher Haushaltspreis Strom im April 2026) eine Ersparnis von rund 150 Euro pro Jahr. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher kostet circa 1.500 Euro.
Welche Regelungen gelten für Balkonkraftwerke?
Gesetzliche Neuregelungen und die neue Norm für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) haben Installation und Betrieb zuletzt deutlich einfacher gemacht. Diese Regelungen gelten für Balkon-PV:
Gleich nach einem Balkonkraftwerk schauen und Preise vergleichen!
Rechnet sich so ein Balkonkraftwerk?
Im Schnitt dauert es unter 10 Jahre, bis sich ein Steckersolargerät bezahlt macht (bei teuren Solaranlagen auch länger). Auf der anderen Seite liefern hochwertige Module aber auch 20 bis 30 Jahre Solarstrom! Auf lange Sicht sparen die Nutzer also Stromkosten und entlasten die Umwelt. Außerdem können die Mini-Anlagen unkompliziert bei einem Umzug mitgenommen oder anders platziert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Bei der technischen und wirtschaftlichen Bewertung hilft der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin. Damit lässt sich berechnen, wie viel Strom und Geld mit einem Steckersolargerät eingespart werden kann.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Einige Bundesländer (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) und viele Kommunen vergeben aber Zuschüsse.
Wie sind kleine Balkonkraftwerke versichert?
Auf dem Balkon sind die Mini-Solaranlagen auch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Gerade im Herbst bei häufigen Stürmen ist der Versicherungsschutz wichtig. Schäden, die durch Wetterereignisse am Balkonkraftwerk entstehen, decken inzwischen viele Hausratversicherungen ab. Brennt die Mini-Solaranlage dagegen wegen eines technischen Defekts und schädigt Dritte, ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Auch wer sein Balkonkraftwerk an der Außenwand oder auf dem Garagendach anbringt, sollte auf den Versicherungsschutz achten: Hängt die Solaranlage an der Fassade, ist sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
--> Wichtig zu wissen: Je nach Police / Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz variieren! Art und Umfang des Versicherungsschutzes klären Eigentümer und Mieter deshalb am besten im Vorfeld mit ihrem Versicherer.
Gleich nach einem Balkonkraftwerk schauen und Preise vergleichen!
Checkliste für die Nutzung von Stecker-Solargeräten
1. Erlaubnis
Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können. Eigentümer können frei über die Anbringung an Balkon, Terrasse, Vordach oder Garage entscheiden.
2. Beim Kauf auf Sicherheitsstandards achten
Nur steckfertige Geräte kaufen und bei der Auswahl auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) achten.
3. Module richtig ausrichten für maximalen Ertrag
Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
4. Steckersolargeräte anmelden und in Betrieb nehmen
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das entsprechende Formular dürfen Mieter/Eigentümer selbst ausfüllen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber muss nicht mehr erfolgen.
Was muss ich noch über Steckersolargeräte und Photovoltaik am Balkon wissen?
Weiterlesen:
Was kostet eine Solaranlage? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort