Was ist ein Stecker-Solargerät überhaupt und wo kann es eingesetzt werden?
Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf und können maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können solche Stecker-Solargeräte selbst anbauen, anschließen und nutzen. Geeignet für den Aufbau sind Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten.
Zusammengesetzt sind die Solargeräte aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
Photovoltaik am Balkon für Eigentümer und Mieter
Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. Solche Mini-Solaranlagen bieten damit nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.
Was kosten Stecker-Solargeräte?
300-Watt-Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich und erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Die meisten Modelle bewegen sich in einem Preisrahmen zwischen 500 und 1.000 Euro, je nach Leistung und Zubehör. Der Preisrahmen reicht bis knapp 3.000 Euro.
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Rechnet sich so eine Mini-Solaranlage?
Im Schnitt dauert es unter 10 Jahre, bis sich ein Stecker-Solargerät bezahlt macht (bei teuren Solaranlagen auch länger). Auf der anderen Seite liefern hochwertige Module aber auch 20 bis 30 Jahre Solarstrom! Auf lange Sicht sparen die Nutzer also Stromkosten und entlasten die Umwelt. Außerdem können die Mini-Anlagen unkompliziert bei einem Umzug mitgenommen oder anders platziert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.
Brauche ich einen neuen Stromzähler für Photovoltaik am Balkon?
Da Stecker-Solargeräte beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden müssen, entscheidet dieser auch darüber, ob ein neuer Stromzähler nötig ist oder nicht. Innerhalb der nächsten Jahre ist ohnehin in Deutschland ein Austausch alter Zähler durch moderne Messeinrichtungen (also elektronische Zähler) vorgesehen. Bei Installation einer Photovoltaik-Anlage am Balkon ziehen Netzbetreiber diesen Austausch teilweise vor.
Wie sind kleine Balkonkraftwerke versichert?
Auf dem Balkon sind die Mini-Solaranlagen auch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Gerade im Herbst bei häufigen Stürmen ist der Versicherungsschutz wichtig. Schäden, die durch Wetterereignisse am Balkonkraftwerk entstehen, decken inzwischen viele Hausratversicherungen ab. Brennt die Mini-Solaranlage dagegen wegen eines technischen Defekts und schädigt Dritte, ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Auch wer sein Balkonkraftwerk an der Außenwand oder auf dem Garagendach anbringt, sollte auf den Versicherungsschutz achten: Hängt die Solaranlage an der Fassade, ist sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
--> Wichtig zu wissen: Je nach Police / Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz variieren! Art und Umfang des Versicherungsschutzes klären Eigentümer und Mieter deshalb am besten im Vorfeld mit ihrem Versicherer.
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Checkliste für die Nutzung von Stecker-Solargeräten
1. Erlaubnis
Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können. Eigentümer:innen können frei über die Anbringung an Balkon, Terrasse, Vordach oder Garage entscheiden.
2. Beim Kauf auf Sicherheitsstandards achten
Nur steckfertige Geräte kaufen und bei der Auswahl auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) achten.
3. Module richtig ausrichten für maximalen Ertrag
Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
4. Stecker-Solargeräte anmelden und in Betrieb nehmen
Stecker-Solargeräte müssen beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) angemeldet werden. Das entsprechende Formular dürfen Mieter/Eigentümer selbst ausfüllen. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten oder verlangen unzulässige Entgelte für den ggf. notwendigen Zählertausch. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht.
Was muss ich noch über Stecker-Solargeräte und Photovoltaik am Balkon wissen?
Weiterlesen zu Mini-Solaranlagen / hilfreiche Links:
--> Glossar der Bundesnetzagentur zu Balkon-PV
--> Informationen der Verbraucherzentrale zu Stecker-Solargeräten
--> VDE-Tipps zum Netzanschluss von Mini-Solaranlagen
--> Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister
Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie für den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder ...
Antwort lesen »Entscheidend dürfte in diesem Fall das Inbetriebnahmedatum auf dem Typenschild der Anlage sein. Denn durch den neuen Brenner ändert sich ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier die installierte Leistung, welche die Clearingstelle als Leistung der Module in kWp beschreibt.Eine rechtlich ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser ...
Antwort lesen »In aller Regel ist das Entfernen der Innendämmung nicht erforderlich. Gelangt die Feuchtigkeit nicht über Boden oder Erdreich berührende ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Dachdämmung stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Steuerbonus für die Sanierung zur Wahl. Im ersten ...
Antwort lesen »Als unabhängige Onlineplattform können wir Ihnen hier leider keinen konkreten Tipp geben. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie aber ...
Antwort lesen »Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen ist es möglich, auch bei einer Photovoltaikanlage zum Mieten von der Steuerbefreiung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall erhalten Sie leider keine BAFA-Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe. Zuschüsse für die Technik vergibt das BAFA nur im ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht in der Regel dann, wenn feuchte Luft auf kalte Flächen trifft. Denn dann kondensiert der in der Raumluft enthaltene ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die beantragten und bestätigten Kosten zwischen den verschiedenen Bereichen zu verschieben, wenn sich hier ...
Antwort lesen »Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des ...
Antwort lesen »Zuschüsse für eine Dachsanierung gibt es nur, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen und hohe technische Vorgaben erfüllen. So ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist in der Regel eine Beratung/Begutachtung vor Ort vonnöten. Diese erhalten Sie von einem Energieberater aus unserer ...
Antwort lesen »Nach Absatz 5 § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) entfällt die Pflicht ...
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Antwort lesen »Das Antiheberventil ist als Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern (SgA) erforderlich, wenn der tiefste Punkt der Ölleitung zwischen Tank ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür erhalten Sie auch dann, wenn es sich bei dem Gebäude um einen Zweitwohnsitz handelt. Wichtig ist, dass ...
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Antwort lesen »Zuschüsse für eine Pelletheizung bekommen Sie seit Januar 2023 nur noch dann, wenn Sie die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder einer ...
Antwort lesen »Geht es um die Ermittlung der Uw-Werte für Fenster, sind verschiedene Verfahren möglich. So dürfen Sie nach DIN V 4108-4 den vom Hersteller ...
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Antwort lesen »Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung übernehmen erfahrene Energieberater sowie Fachbetriebe für Photovoltaikanlagen. Kontaktdaten zu ...
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