Viele Hausbesitzer erzeugen schon mit einer Photovoltaik-Anlage ihren eigenen Solarstrom. Wichtigstes Argument neben der umweltfreundlichen Stromerzeugung ist der Wunsch nach Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten durch Eigenverbrauch. Solarstromspeicher passen perfekt zu dieser Motivlage. In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage können sie den Eigenverbrauch verdoppeln und den Selbstversorgungsgrad mit Strom auf über 60 Prozent erhöhen. Ein Solarstromspeicher kann problemlos nachträglich zur Photovoltaik-Anlage hinzugefügt werden. Praktisch für Neueinsteiger sind Kombisysteme aus Photovoltaik-Anlage und Speicher. Platzprobleme gibt es aufgrund der kompakten Bauweise nicht. In der Regel kommen Solarstromspeicher im Keller oder im Hauswirtschaftsraum unter. Mit diesen fünf einfachen Schritten gelangen Solarstrom-Erzeuger zum eigenen Solarstromspeicher:
1. Angebote für Solarstromspeicher einholen: Wie bei jeder größeren Anschaffung gilt auch beim Solarstromspeicher, besser mehrere Angebote einholen. Dazu sollte sich der Fachmann das Haus sowie den persönlichen Stromverbrauch anschauen und auf Grundlage dessen ein passendes Angebot erstellen.
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2. Solarstromspeicher auswählen: Private Stromerzeuger können inzwischen aus vielen verschiedenen Speichermodellen auswählen. Welcher Batteriespeicher die richtige Wahl ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort ab. Die Hauptsache ist, dass der Installateur bei der Planung darauf achtet, dass alle Komponenten für das Heimkraftwerk wie Photovoltaik-Anlage, Wechselrichter, Speicher und Ladeelektronik aufeinander abgestimmt sind. Nur so lässt sich ein maximaler Eigenverbrauch erreichen. Hier lesen Sie, welche sechs Kriterien bei der Auswahl des Batteriespeichers entscheidend sind.
3. Förderung für Solarstromspeicher nutzen: Für Solarstromspeicher und Photovoltaikanlagen gibt es zinsgünstige Kredite von der KfW. Achtung: Der Förderkredit muss vor der Auftragsvergabe bei der Hausbank beantragt werden. Zusätzlich sollten Hausbesitzer prüfen, ob es auch in ihrem Bundesland oder Gemeinde Fördermittel gibt.
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4. Solarstromspeicher installieren: Ein Solarstromspeicher kann zu jeder Jahreszeit installiert werden. Die Montage und Einrichtung übernimmt der Fachinstallateur. Wichtig ist vor allem die vollständige Dokumentation der Montagearbeiten sowie der verwendeten Komponenten durch den Handwerker im Photovoltaik-Speicherpass. Damit sind Verbraucher und Installateur auf der sicheren Seite. Danach arbeitet das System vollautomatisch. Wie alle elektrischen Installationen sollte aber auch der Solarstromspeicher regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden.
5. Solarstromspeicher beim Netzbetreiber anmelden: Im letzten Schritt muss der der Solarstromspeicher beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Auch das übernimmt in der Regel der Fachinstallateur. Der Grund: Nur so kann der Netzbetreiber die Anforderungen an das Stromnetz richtig einschätzen. Betreiber eines Kombisystems aus Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher wenden sich dafür an ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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