Das Verbeißen durch Marder - vor allem Autobesitzern ein wohlbekanntes Ärgernis ist bei Solaranlagen eine häufige Schadensursache. Aber auch Überspannung kann zu Schäden an der Photovoltaik-Anlage führen. Die Ursache sind erhöhte Spannungen im Stromnetz, zum Beispiel von einem Blitzeinschlag. Auch wenn der Stromversorger eine Schaltung vornimmt oder eine nahegelegene Fabrik alle Maschinen auf Hochtouren laufen lässt, können solche Fehlspannungen entstehen.
Schadensbegrenzung bei Solaranlagen
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen werden von der Versicherung unterschiedlich eingestuft. Das liegt daran, dass sich der technische Aufbau der Solaranlagen stark unterscheidet. So werden die Kollektoren einer Solarthermie-Anlage durch eine transparente Glas- oder Kunststoffscheibe abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden kann. Wird die Solarthermie-Anlage durch Feuer, Sturm, Hagel oder Schneelast beschädigt, sind die Folgen von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings muss die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Haus und Anlage entsprechen und daher auch die Solaranlage berücksichtigen. Ob der Versicherungsschutz ausreicht, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung klären.
Verglichen mit den Solarthermie-Kollektoren ist die Technik einer Photovoltaik-Anlage deutlich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Photovoltaik-Moduls. Das Risiko von Schäden an der Photovoltaik-Anlage, zum Beispiel durch Ereignisse wie Blitzschlag, Hagel oder Sturm, kann in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Wird die Photovoltaik-Anlage nachträglich installiert, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung sprechen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Inzwischen gibt es auch spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Mit Allgefahren-Versicherung für Solaranlage auf die sichere Seite
Wer bei Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, sollte für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abschließen. Damit bezeichnet man einen Versicherungsschutz, der fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl sowie Zerstörung oder Beschädigung der Solaranlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist auch eine Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt an der Anlage kann sich der Ertragsausfall schnell auf eine höhere Summe addieren, die beispielsweise zur Kredittilgung fest eingeplant war.
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