Das Verbeißen durch Marder - vor allem Autobesitzern ein wohlbekanntes Ärgernis ist bei Solaranlagen eine häufige Schadensursache. Aber auch Überspannung kann zu Schäden an der Photovoltaik-Anlage führen. Die Ursache sind erhöhte Spannungen im Stromnetz, zum Beispiel von einem Blitzeinschlag. Auch wenn der Stromversorger eine Schaltung vornimmt oder eine nahegelegene Fabrik alle Maschinen auf Hochtouren laufen lässt, können solche Fehlspannungen entstehen.
Schadensbegrenzung bei Solaranlagen
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen werden von der Versicherung unterschiedlich eingestuft. Das liegt daran, dass sich der technische Aufbau der Solaranlagen stark unterscheidet. So werden die Kollektoren einer Solarthermie-Anlage durch eine transparente Glas- oder Kunststoffscheibe abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden kann. Wird die Solarthermie-Anlage durch Feuer, Sturm, Hagel oder Schneelast beschädigt, sind die Folgen von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings muss die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Haus und Anlage entsprechen und daher auch die Solaranlage berücksichtigen. Ob der Versicherungsschutz ausreicht, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung klären.
Verglichen mit den Solarthermie-Kollektoren ist die Technik einer Photovoltaik-Anlage deutlich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Photovoltaik-Moduls. Das Risiko von Schäden an der Photovoltaik-Anlage, zum Beispiel durch Ereignisse wie Blitzschlag, Hagel oder Sturm, kann in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Wird die Photovoltaik-Anlage nachträglich installiert, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung sprechen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Inzwischen gibt es auch spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Mit Allgefahren-Versicherung für Solaranlage auf die sichere Seite
Wer bei Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, sollte für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abschließen. Damit bezeichnet man einen Versicherungsschutz, der fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl sowie Zerstörung oder Beschädigung der Solaranlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist auch eine Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt an der Anlage kann sich der Ertragsausfall schnell auf eine höhere Summe addieren, die beispielsweise zur Kredittilgung fest eingeplant war.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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