1. Qualität ist oberstes
Gebot
Das gilt für die Auswahl der Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage
ebenso wie für die Firma, die die Montage der Solaranlage
übernimmt. Sicherheit geben zum Beispiel das
RAL-Gütezeichen für Solaranlagen sowie Referenzen des
Fachbetriebs.
2. Angebote einholen
Mindestens drei Angebote sollten Hausbesitzer vorher einholen und
genau vergleichen.
3. Baugenehmigung für
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlage
Hier sind die Regelungen uneinheitlich. In den meisten
Bundesländern brauchen Hausbesitzer keine Baugenehmigung für die
Solaranlage. In einigen Ländern ist die Genehmigung nötig, wenn der
Strom aus Photovoltaik überwiegend ins Netz eingespeist wird.
Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder eine Anfrage beim
Bauamt bringt Sicherheit und spart späteren Ärger. Das gilt auch
für Eigentümer denkmalgeschützter Altbauten: Sie müssen die
Installation der Solaranlage vorab von der Denkmalschutzbehörde
genehmigen lassen. Je weniger die Solaranlage von der
Öffentlichkeit eingesehen werden kann, umso größer sind die
Chancen.
4. Der richtige Standort für die
Solaranlage
Als optimal gelten eine Dachneigung zwischen 20 und 60 Grad sowie
eine Ausrichtung der Solaranlage zwischen Südost und Südwest. Auf
einem Flachdach kann die Solaranlage mittels Aufständerung
angebracht werden. Hausbesitzer sollten darauf achten, dass die
Solaranlage nicht durch Bäume oder Nebengebäude verschattet
wird.
5. Standsicherheit ist
unverzichtbar
Kann das Dach neben winterlichen Schneemassen auch eine Solaranlage
tragen? Und ist die Solaranlagen gegen Sturm ausreichend fest
verankert? Diese Fragen kann ein Fachmann vorher klären. Auch auf
den Zustand ihres Dachs sollten Hausbesitzer achten, denn ist die
Solaranlage erst einmal montiert, wird eine Dachsanierung
schwierig. Also besser erst das Dach sanieren, Schäden ausbessern,
die Dacheindeckung bei Bedarf erneuern und mit einer Dachdämmung
den Wärmeschutz verbessern - danach die Photovoltaik- und/oder
Solarthermie-Module montieren lassen.
6. Auf richtigen Transport und
fachgerechte Lagerung der Solarthermie- und Photovoltaik-Module
achten
Die falsche Lagerung der Solaranlage oder unsachgemäßer Umgang bei
der Installation (Umstürzen der Module, Drauftreten etc.) zerstören
die empfindlichen Solarzellen im Inneren der Solaranlage. Das ist
oft von außen gar nicht sichtbar, weil die äußere Glasschicht
intakt bleibt. Der Ertrag der Photovoltaik- oder
Solarthermie-Anlage wird aber dadurch erheblich gemindert.
7. Brandschutz
Hausbesitzer erleichtern der Feuerwehr bei einem Brand die Arbeit,
wenn die Module der Solaranlage nicht komplett als geschlossene
Fläche montiert werden. Ein Abstand von mindestens 15 Zentimetern
zwischen den Photovoltaik-Modulen ist empfehlenswert.
8. Förderung für die
Solaranlage
Wenn Sie
Fördermittel für Ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage in
Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich vorher informieren. Die
meisten Angebote zur Förderung machen zur Bedingung, dass alle
Unterlagen vor Installation der Solaranlage eingereicht
werden.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort