1. Qualität ist oberstes
Gebot
Das gilt für die Auswahl der Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage
ebenso wie für die Firma, die die Montage der Solaranlage
übernimmt. Sicherheit geben zum Beispiel das
RAL-Gütezeichen für Solaranlagen sowie Referenzen des
Fachbetriebs.
2. Angebote einholen
Mindestens drei Angebote sollten Hausbesitzer vorher einholen und
genau vergleichen.
3. Baugenehmigung für
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlage
Hier sind die Regelungen uneinheitlich. In den meisten
Bundesländern brauchen Hausbesitzer keine Baugenehmigung für die
Solaranlage. In einigen Ländern ist die Genehmigung nötig, wenn der
Strom aus Photovoltaik überwiegend ins Netz eingespeist wird.
Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder eine Anfrage beim
Bauamt bringt Sicherheit und spart späteren Ärger. Das gilt auch
für Eigentümer denkmalgeschützter Altbauten: Sie müssen die
Installation der Solaranlage vorab von der Denkmalschutzbehörde
genehmigen lassen. Je weniger die Solaranlage von der
Öffentlichkeit eingesehen werden kann, umso größer sind die
Chancen.
4. Der richtige Standort für die
Solaranlage
Als optimal gelten eine Dachneigung zwischen 20 und 60 Grad sowie
eine Ausrichtung der Solaranlage zwischen Südost und Südwest. Auf
einem Flachdach kann die Solaranlage mittels Aufständerung
angebracht werden. Hausbesitzer sollten darauf achten, dass die
Solaranlage nicht durch Bäume oder Nebengebäude verschattet
wird.
5. Standsicherheit ist
unverzichtbar
Kann das Dach neben winterlichen Schneemassen auch eine Solaranlage
tragen? Und ist die Solaranlagen gegen Sturm ausreichend fest
verankert? Diese Fragen kann ein Fachmann vorher klären. Auch auf
den Zustand ihres Dachs sollten Hausbesitzer achten, denn ist die
Solaranlage erst einmal montiert, wird eine Dachsanierung
schwierig. Also besser erst das Dach sanieren, Schäden ausbessern,
die Dacheindeckung bei Bedarf erneuern und mit einer Dachdämmung
den Wärmeschutz verbessern - danach die Photovoltaik- und/oder
Solarthermie-Module montieren lassen.
6. Auf richtigen Transport und
fachgerechte Lagerung der Solarthermie- und Photovoltaik-Module
achten
Die falsche Lagerung der Solaranlage oder unsachgemäßer Umgang bei
der Installation (Umstürzen der Module, Drauftreten etc.) zerstören
die empfindlichen Solarzellen im Inneren der Solaranlage. Das ist
oft von außen gar nicht sichtbar, weil die äußere Glasschicht
intakt bleibt. Der Ertrag der Photovoltaik- oder
Solarthermie-Anlage wird aber dadurch erheblich gemindert.
7. Brandschutz
Hausbesitzer erleichtern der Feuerwehr bei einem Brand die Arbeit,
wenn die Module der Solaranlage nicht komplett als geschlossene
Fläche montiert werden. Ein Abstand von mindestens 15 Zentimetern
zwischen den Photovoltaik-Modulen ist empfehlenswert.
8. Förderung für die
Solaranlage
Wenn Sie
Fördermittel für Ihre Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage in
Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich vorher informieren. Die
meisten Angebote zur Förderung machen zur Bedingung, dass alle
Unterlagen vor Installation der Solaranlage eingereicht
werden.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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