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24.06.2020

Brandenburg: Neue Förderung für private Solarstromspeicher

Bis zu 3.000 Zuschuss für Batteriespeicher

Nachdem die Solarstromspeicher-Förderung im 1.000-Speicher-Programm schnell ausgeschöpft war, legt Brandenburg bei der Förderung nach: Private Hausbesitzer werden jetzt im Kleinspeicherprogramm bei der Anschaffung eines Batteriespeichers mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 Euro unterstützt. 2021 ist eine Förderung aufgrund der Einschnitte im Haushalt leider nicht möglich.

Gebäude der ILB Brandenburg
Die ILB vergibt die Brandenburger Zuschüsse für SolarstromspeicherFoto: Detlef Sander / Metawell GmbH

Achtung: Der Brandenburger Haushalt 2021 ist von den Auswirkungen der Pandemie geprägt und lässt keine Fortführung des Kleinspeicher-Programms zu. Eine Beantragung von Fördermitteln ist derzeit nicht möglich!

Im Brandenburger Kleinspeicherprogramm wird die Beschaffung eines Batteriespeichers für eine selbst genutzte Wohnimmobilie mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, höchstens 3.000 Euro, gefördert.

Was genau wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Installation eines Solarstromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie des zugehörigen (Hybrid-)Wechselrichters und die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.

Wie hoch ist der Zuschuss für Solarstromspeicher in Brandenburg?
Bezuschusst wird der Solarstromspeicher mit maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal 3.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Eigenverbrauchsanteil (= Anteil des selbstgenutzten Stroms bezogen auf den Jahresertrag der Photovoltaik-Anlage):

  • Eigenverbrauchsanteil mind. 30 % --> Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten, maximal 1.000 Euro
  • Eigenverbrauchsanteil mind. 40 % --> Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 2.000 Euro
  • Eigenverbrauchsanteil mind. 50 % --> Zuschuss in Höhe von 30 % der Kosten, maximal 3.000 Euro

Voraussetzungen für die Batteriespeicher-Förderung

  • Mindestens 50 % des jährlichen Strombedarfs können über die eigene Photovoltaik-Anlage erzeugt werden
  • Mindestens 30 % des eigenerzeugten Stroms können selbst verbraucht werden
  • Es handelt sich um ein Wohngebäude und den Hauptwohnsitz des Antragstellers
  • Eine wirtschaftliche Tätigkeit im Haus darf nicht ausgeübt werden (z.B. Büro für selbstständige Tätigkeit) 
  • Der erste (Bestell-)Auftrag (z. B. Auftrag an den Installateur) darf erst nach Antragstellung bei der ILB vergeben werden
  • Der Speicher muss mindestens 5 Jahre am gleichen Ort betrieben werden
  • Es wurde innerhalb der vergangenen 5 Jahre keine Stromspeicherförderung des Landes Brandenburg in Anspruch genommen.
  • Fördermittel von anderen Stellen zur Finanzierung der Fördermaßnahme dürfen nicht mit dem Zuschuss aus dem Kleinspeicherprogramm kumuliert werden.
  • Notwendige öffentliche Genehmigungen sind eingeholt oder mindestens bei der zuständigen Stelle beantragt.

Anträge auf den Zuschuss können online im Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Alle Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Brandenburger Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) / ILB
 
 

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