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13.09.2021

Antragsstopp bei Förderung für Solarstromspeicher Niedersachsen

Zuschüsse wegen hoher Nachfrage schon ausgeschöpft

Die Zuschüsse für Solarstromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage in Niedersachsen sind schon Geschichte: Seit dem 7.9.2021 gilt im Programm "Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher" der NBank ein Antragsstopp, die Fördermittel sind schon ausgeschöpft. Eigentlich sollte das Förderprogramm bis zum 30. September 2022 laufen.

Große Photovoltaik-Anlage auf privatem Hausdach
In Verbindung mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaik-Anlage gibt es in Niedersachsen hohe Zuschüsse für SolarstromspeicherFoto: energie-fachberater.de

Achtung: Derzeit können im Programm "Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher" der NBank keine Anträge mehr gestellt werden - die Fördermittel sind ausgeschöpft. Ob das Förderprogramm noch einmal aufgelegt wird, steht noch nicht fest. Die bisher eingegangenen Anträge werden abgearbeitet.

Die Details der Niedersachsen-Förderung:
Die Zuschussförderung von bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten eines Batteriespeichers gilt in Verbindung mit dem Neu- oder Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (mindesten 4 kWp). Zusätzlich zu der Förderung für den Solarstromspeicher können Boni gewährt werden für E-Ladepunkte, Photovoltaik-Anlagen über 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten Solarstrom-Anlagen. Das Förderprogramm ist befristet, Anträge können ab dem 25.11.2020 bis 30.9.2022 gestellt werden.

Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Solarstromspeicher für Privathaushalte. Die Förderung ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine neue Photovoltaik-Anlage installiert oder eine bestehende Anlage erweitert wird.

Wie hoch ist die Förderung für Solarstromspeicher in Niedersachen?
Der Zuschuss für den Solarstromspeicher beträgt bis zu 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Speichersystems.

Zusätzlich sind Bonuszahlungen möglich:

  • 500 Euro, wenn eine lastmanagementfähige Ladestation für ein Elektroauto installiert wird
  • 800 Euro, wenn die installierte bzw. ergänzte Leistung der Photovoltaik-Anlage über 10 kWp liegt
  • 20 Euro pro m² Photovoltaik-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen

Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro. Außerdem gibt es die Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt.

Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Batteriespeicher-Förderung?

  • Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen sich in Niedersachsen befinden.
  • Eine Förderung ist nur möglich in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp.
  • Die Wechselrichter der geförderten Systeme müssen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.
  • Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind offenzulegen.
  • Für die Batterien des Batteriespeichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. 
  • Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
  • Die Erfüllung der Anforderung des prognosebasierten Batteriemanagementsystems bzw. des lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunktes ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen.
  • Der Solarstromspeicher muss mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen das geförderte Vorhaben oder der Teile von ihm nicht stillgelegt oder veräußert werden.

Wie kann der Zuschuss für Solarstromspeicher beantragt werden?
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme direkt bei der NBank gestellt wird: Die Installation darf bereits geplant werden, aber der Auftrag zur Ausführung darf noch nicht erteilt worden sein! Der Vertragsabschluss darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid von der NBank vorliegt. Alle Informationen, Merkblätter und Details finden Sie hier. Anträge können bis zum 30.09.2022 gestellt werden.

 
 
 
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz / NBank / energie-fachberater.de
 
 

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