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31.12.2021

Förderung für Solarstromspeicher in Rheinland-Pfalz

Bis zu 1.000 Euro Zuschuss für Batteriespeicher in Privathaushalt

Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt: Solarstromspeicher, die zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, werden mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro gefördert. Nicht gefördert wird allerdings die Nachrüstung eines Batteriespeichers an eine bestehende Solarstromanlage.

Inbetriebnahme eines Solarstromspeichers
Inbetriebnahme des 100.000 Solarstromspeichers. Auch in Rheinland-Pfalz soll der Ausbau jetzt dank Förderung beschleunigt werdenFoto: BSW-Solar

Wichtiger Hinweis: Dieses Förderprogramm ist ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Mehr Eigenstrom, mehr Unabhängigkeit von Preissteigerungen und sowie vom Stromversorger - das ist das Ziel der Solarstromspeicher-Förderung in Rheinland Pfalz. Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers, der in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Solarstromspeicher für bereits existierende Photovoltaik-Anlagen werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung für Solarstromspeicher in Rheinland-Pfalz?
Für Privathaushalte liegt der Zuschuss bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Maximal 1.000 Euro Zuschuss je Vorhaben sind möglich. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Voraussetzung für die Förderung ist die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die Anschaffungskosten der Batteriespeicher innerhalb von zwölf bis 15 Jahren gedeckt sind.

So funktioniert’s mit der Förderung

  • Wichtigster Punkt: Der Zuschuss muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Erst wenn die Förderung bewilligt ist, darf der Auftrag vergeben und der Kauf getätigt werden. Angebote dürfen jedoch schon vorher eingeholt werden. Wird die Anlage vor Bewilligung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, so ist eine Förderung nicht mehr möglich.
  • Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
  • Fernparametrierung: Eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung der Wechselrichter, die mit Zustimmung des Eigentümers vom Netzbetreiber zur Steuerung genutzt werden darf.
  • Leistungsbegrenzung: Eine Beschränkung der maximalen Leistungsabgabe der dem Ba-teriespeichersystem zugeordneten Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt von maximal 50 Prozent für Privathaushalte. 
  • Zeitwertgarantie: Eine Zeitwertersatzgarantie eines Versicherungsunternehmens für die Zeit von zehnJahren.
  • Fachgerechte Installation: Eine fachgerechte Installation unter Berücksichtigung des anzuwendenden technischen Regelwerks einschließlich einer schriftlichen Bestätigung der sicheren Inbetriebnahme durch den ausführenden Installationsfachbetrieb.
  • Verpflichtende Teilnahme am Monitoring: Das Monitoring ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Förderung. Mit dem Monitoring ist die Transferstelle Bingen beauftragt.

Diese Unterlagen brauchen Hausbesitzer für den Solarstromspeicher-Zuschuss
Zum Abruf der Förderung müssen nach der Installation diese Unterlagen eingereicht werden:

  • Herstellererklärung
  • Fachunternehmererklärung
  • Rechnung
  • Nachweis der Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister (erforderlich ist z.B. die Marktstammdatenregister-Nummer)
  • Mittelabrufformular
  • Teilnahme am Basis-Monitoring

Alle Informationen und Formular finden Sie hier. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät Privathaushalte kostenlos zu Photovoltaik und Batteriespeicher.

 
 
 
Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz / Umweltministerium Rheinland-Pfalz
 
 

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