Ob Photovoltaik oder Solarthermie - Solaranlagen sind eine sinnvolle und wirtschaftliche Investition. Eigentümer:innen sollten bei der Investition aber nicht nur aufs Geld schauen: Solaranlagen sind keine "Rundum-Sorglos-Pakete", die beim günstigsten Anbieter bestellt werden können und danach wartungsfrei jahrzehntelang arbeiten. Garantiert günstige und sichere Solarenergie vom Dach gibt es nur, wenn die Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Anlage von qualifizierten Fachleuten installiert wurde und regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit, Schäden und Verschmutzungen überprüft wird.
Unsachgemäß installierte Solaranlage birgt Sicherheitsrisiko
Was viele nicht wissen: Dachintegrierte Solaranlagen gelten als Dacheindeckung. Bei der Montage muss deshalb das Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks eingehalten werden. Das fängt bei der exakt definierten Befestigung der Solarmodule an und geht bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Optimierung der Wärmedämmung nach dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Bei der Montage der Solaranlage auf dem Dach können sich zudem folgenschwere Fehler einschleichen. Werden die Solarmodule beispielsweise nur unzureichend an der Dachunterkonstruktion befestigt oder werden bei der Installation Sperrfolien und Dämmschichten beschädigt, kann die ganze Dachkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen werden. Gefährlich wird es auch beim nächsten Sturm, wenn die nötige Windsogsicherheit falsch berechnet oder gar nicht beachtet wird. Die Montage von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen sollte deshalb gut ausgebildeten Fachbetrieben überlassen bleiben. Im Zweifel ist es besser, neben dem Solarteur auch einen Dachdeckerbetrieb zu Rate zu ziehen.
Auch Wartung und Reinigung besser dem Fachbetrieb überlassen
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bedürfen genauso wie die restliche Dacheindeckung einer regelmäßigen Überprüfung. Das gehört zu den Obliegenheitspflichten des Eigentümers. Dabei werden eventuelle Mängel ausfindig gemacht und sicher beseitigt. Andernfalls droht im Schadensfall der Versicherungsschutz wegzufallen.
Mit der Wartung und Reinigung der Solaranlage sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden - schon allein aus Gründen der Sicherheit! Die Betriebe verfügen über das nötige Fachwissen zu den Anlagen und setzen moderne Arbeitsgeräte und spezielle Hilfsmittel für den Materialtransport auf das Dach ein. So kann nicht nur die Wartung und Reinigung deutlich schneller erledigt werden, auch der Austausch defekter Module ist einfacher möglich.
Im Rahmen der Überprüfung sollte auch darauf geachtet werden, ob die Modulflächen der Solaranlage Verschmutzungen aufweisen. Altes Laub und Schmutz können sich auf der gesamten Fläche, besonders aber entlang der Rahmen sammeln und so den Ertrag schmälern, weil sie die Leistung der Solaranlage reduzieren. Ist eine Reinigung erforderlich, sollte auch dies Fachleuten wie Dachdeckern überlassen werden. Denn bei einer selbstständigen Begehung durch den Eigentümer können die Solarmodule und angrenzende Dachbereiche beschädigt werden. Zudem ist damit auch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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