20 Prozent weniger Leuchtkraft bedeuten auch 20 Prozent weniger Energiekosten - eine gemütliche Atmosphäre mit gedimmtem Licht macht sich also auch auf der Stromrechnung bemerkbar. Ein weiterer Vorteil: Durch das Dimmen halten die Leuchtmittel länger, weil sie nicht ständig bei voller Leistung beansprucht werden.
Dimmer mit Softstartfunktion regeln die Helligkeit der Lampen innerhalb einer kurzen Zeit von null auf den eingestellten Wert hoch. Dieser sanfte Start schont die Leuchtmittel ganz besonders. Sollen Energiesparlampen und LEDs gedimmt werden, müssen diese ausdrücklich als dimmbar ausgewiesen sein. Ferner sollten die Dimmer für diese Lampen geeignet sein, damit es nicht zu unangenehmen Effekten wie Flackern oder einem unsteten Dimmverlauf kommt. Es aber gibt auch Dimmer, die die Art der angeschlossenen Leuchtmittel automatisch erkennen und ihren Betrieb darauf ausrichten.
Dimmer lassen sich einfach nachrüsten
Wer Dimmer nachrüsten möchte, kann zu Universal-Tastdimmern, die mit einer Vielzahl von Leuchtmitteln kompatibel sind, greifen. Die Montage ist einfach und auch nachträglich problemlos möglich: Die Dimmer werden vom Elektrofachbetrieb direkt in die Unterputzdose integriert.
Dimmbare Energiesparlampen sind gute Alternative
Für ein stimmungsvolles Ambiente ist es aber nicht immer notwendig, das Licht stufenlos zu dimmen. Spezielle dimmbare Energiesparlampen, die sich über den normalen Lichtschalter steuern lassen, sind eine praktische Alternative. Durch mehrmaliges Betätigen des Schalters kann das Licht in bis zu vier Helligkeitsstufen eingestellt werden. Wird die Beleuchtung mit Tastern und Fernschaltern (Stromstoßschaltern), die im Stromkreisverteiler als Reiheneinbaugeräte angeordnet sind, geschaltet, bietet es sich an, diese Fernschalter durch reiheneinbaufähige Dimmer zu ersetzen. So wird ohne großen Aufwand eine erhebliche Steigerung des Komforts erreicht.
Dimmer ins Smart Home integrieren
Besonders komfortabel ist eine zentrale Lichtsteuerung per Infrarot- oder Funkfernbedienelement. Mit einer Fernbedienung lassen sich gleich mehrere Leuchten per Knopfdruck bedienen und das auch ganz bequem vom Sofa aus. Sind die Dimmer in ein Smart-Home-System integriert, können sie mit weiteren Komponenten, beispielsweise Dämmerungssensoren oder Rollläden, verknüpft werden. Dadurch lassen sich vielfältige Lichtszenarien speichern und je nach Raum und Stimmung einfach abrufen. Für einen romantischen Abend lassen sich beispielsweise mit nur einem Fingertipp die Hauptleuchte dimmen, die Rollläden herunterfahren und die Musikanlage anschalten. Auch für die Adventszeit und den Weihnachtsabend kann so schon im Vorfeld das perfekte Szenario eingespeichert werden.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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