1. Sparsame LEDs einsetzen
Wer noch alte Leuchtmittel für die Weihnachtsbeleuchtung nutzt, sollte jetzt umsatteln. Für festliche Beleuchtung sorgen am besten sparsame LEDs. Diese brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen nur etwa zehn Prozent des Stroms – und halten rund 100-mal länger. Ein Umstieg zahlt sich also schnell aus. Wichtig beim Kauf: Auf gemütliches, warmweißes Licht achten. Entscheidend dafür ist die Farbtemperatur, die auf der Packung in Kelvin (K) angegeben wird. Eine Farbtemperatur von weniger als 3.000 K sorgt für warmweißes, gelbliches und somit gemütliches Licht.
--> Zusätzlicher Spartipp: Beim Kauf darauf achten, keine batteriebetriebene LED-Beleuchtung zu kaufen, sondern nach Möglichkeit ein Modell mit Anschluss für das Stromnetz, denn Batteriestrom ist in Summe deutlich teurer als Strom aus der Steckdose.
2. Geringe Leistung der Leuchtmittel schont den Geldbeutel
Je geringer die angegebene Leistung auf den Leuchtmitteln, desto niedriger sind der Verbrauch und die dafür zu entrichtenden Stromkosten. Die Leistung wird in Watt angegeben und steht auf der Verpackung, dem Stecker oder an einem Zettel am Kabel der Lichterkette. LED-Lichterketten liegen meist zwischen 3 und 10 Watt, je nach Anzahl der Lämpchen, eine klassische Glühlampen-Lichterkette kommt auf ungefähr 50 Watt. Dabei sorgt eine LED-Lichterkette während eines vierwöchigen Betriebs für etwa 40 Cent Stromkosten. Lichterketten mit Glüh- oder Halogenlämpchen verursachen in der gleichen Zeitspanne etwa vier Euro Kosten.
3. Nützliche Zeitschaltuhr: Genau getaktet Energie sparen
Mit einer Zeitschaltuhr erstrahlt die Lichterpracht nur dann, wenn sie ihre Wirkung auch entfalten soll, also nur in den ausgewählten Abendstunden und nicht am helllichten Tag oder wenn niemand zu Hause ist. Auch in Räumen, in denen sich niemand aufhält, kann einfach der Stecker gezogen werden. Wer mehrere Lichtquellen zusammenschließen möchte, kann dafür stromsparende, abschaltbare Steckdosenleisten einsetzen.
--> Übrigens: Im Sinne des Gesetzes zählt Licht - genau wie Autoabgase - als Immission, die die Luft verunreinigt. Deshalb gelten bei der weihnachtlichen Beleuchtung der Fassade oder des Gartens die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr. Eine Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass diese Ruhezeiten zuverlässig eingehalten werden.
4. Die richtige Lichterkette finden: Drinnen oder draußen?
Ob die Weihnachtsbeleuchtung das Wohnzimmer verschönern oder den Garten beleuchten soll, sollte vor dem Kauf schon feststehen. Denn je nach Schutzart ist die Beleuchtung speziell für den Innen- oder Außenbereich geeignet.
5. Sicherheit und Brandschutz bei der Weihnachtsbeleuchtung im Blick behalten
Jedes Jahr steigt in der Vorweihnachtszeit das Brandrisiko deutlich an, in Deutschland gibt es dann rund 40 bis 50 Prozent mehr Brände als im Frühling oder Herbst. Auch Lichterketten gehören mitunter zu den Brandverursachern, wenn brüchige oder überhitzte Kabel einen Kurzschluss oder Schwelbrand auslösen. Deshalb: Wird die Beleuchtung zur Weihnachtszeit aus dem Keller geholt, sollte sie zunächst gründlich auf Schäden geprüft werden: Sind Stecker und Kabel noch in Ordnung? Müssen kaputte Leuchtmittel ausgetauscht werden? Von beschädigten Lichterketten sollte man im Zweifel lieber die Finger lassen!
Auch beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung steht Sicherheit an erster Stelle. Ein sicheres und zuverlässiges Produkt ist immer mit dem GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und dem blauen TÜV-Siegel ausgezeichnet.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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