1. Sparsame LEDs einsetzen
Wer noch alte Leuchtmittel für die Weihnachtsbeleuchtung nutzt, sollte jetzt umsatteln. Für festliche Beleuchtung sorgen am besten sparsame LEDs. Diese brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen nur etwa zehn Prozent des Stroms – und halten rund 100-mal länger. Ein Umstieg zahlt sich also schnell aus. Wichtig beim Kauf: Auf gemütliches, warmweißes Licht achten. Entscheidend dafür ist die Farbtemperatur, die auf der Packung in Kelvin (K) angegeben wird. Eine Farbtemperatur von weniger als 3.000 K sorgt für warmweißes, gelbliches und somit gemütliches Licht.
--> Zusätzlicher Spartipp: Beim Kauf darauf achten, keine batteriebetriebene LED-Beleuchtung zu kaufen, sondern nach Möglichkeit ein Modell mit Anschluss für das Stromnetz, denn Batteriestrom ist in Summe deutlich teurer als Strom aus der Steckdose.
2. Geringe Leistung der Leuchtmittel schont den Geldbeutel
Je geringer die angegebene Leistung auf den Leuchtmitteln, desto niedriger sind der Verbrauch und die dafür zu entrichtenden Stromkosten. Die Leistung wird in Watt angegeben und steht auf der Verpackung, dem Stecker oder an einem Zettel am Kabel der Lichterkette. LED-Lichterketten liegen meist zwischen 3 und 10 Watt, je nach Anzahl der Lämpchen, eine klassische Glühlampen-Lichterkette kommt auf ungefähr 50 Watt. Dabei sorgt eine LED-Lichterkette während eines vierwöchigen Betriebs für etwa 40 Cent Stromkosten. Lichterketten mit Glüh- oder Halogenlämpchen verursachen in der gleichen Zeitspanne etwa vier Euro Kosten.
3. Nützliche Zeitschaltuhr: Genau getaktet Energie sparen
Mit einer Zeitschaltuhr erstrahlt die Lichterpracht nur dann, wenn sie ihre Wirkung auch entfalten soll, also nur in den ausgewählten Abendstunden und nicht am helllichten Tag oder wenn niemand zu Hause ist. Auch in Räumen, in denen sich niemand aufhält, kann einfach der Stecker gezogen werden. Wer mehrere Lichtquellen zusammenschließen möchte, kann dafür stromsparende, abschaltbare Steckdosenleisten einsetzen.
--> Übrigens: Im Sinne des Gesetzes zählt Licht - genau wie Autoabgase - als Immission, die die Luft verunreinigt. Deshalb gelten bei der weihnachtlichen Beleuchtung der Fassade oder des Gartens die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr. Eine Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass diese Ruhezeiten zuverlässig eingehalten werden.
4. Die richtige Lichterkette finden: Drinnen oder draußen?
Ob die Weihnachtsbeleuchtung das Wohnzimmer verschönern oder den Garten beleuchten soll, sollte vor dem Kauf schon feststehen. Denn je nach Schutzart ist die Beleuchtung speziell für den Innen- oder Außenbereich geeignet.
5. Sicherheit und Brandschutz bei der Weihnachtsbeleuchtung im Blick behalten
Jedes Jahr steigt in der Vorweihnachtszeit das Brandrisiko deutlich an, in Deutschland gibt es dann rund 40 bis 50 Prozent mehr Brände als im Frühling oder Herbst. Auch Lichterketten gehören mitunter zu den Brandverursachern, wenn brüchige oder überhitzte Kabel einen Kurzschluss oder Schwelbrand auslösen. Deshalb: Wird die Beleuchtung zur Weihnachtszeit aus dem Keller geholt, sollte sie zunächst gründlich auf Schäden geprüft werden: Sind Stecker und Kabel noch in Ordnung? Müssen kaputte Leuchtmittel ausgetauscht werden? Von beschädigten Lichterketten sollte man im Zweifel lieber die Finger lassen!
Auch beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung steht Sicherheit an erster Stelle. Ein sicheres und zuverlässiges Produkt ist immer mit dem GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und dem blauen TÜV-Siegel ausgezeichnet.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Wurde die Solaranlage bereits in Eigenleistung ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann auch der Energieberater die entsprechenden Bestätigungen ausstellen. Nachlesen können Sie das in der BEG-EM-Richtlinie ...
Antwort lesen »Da es sich um die Erweiterung bestehenden Wohnraums handelt, ist die Maßnahme grundsätzlich förderbar. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stimmen wir dem zu. Durch den Hohlraum strömt Außenluft, wodurch das WDVS nahezu keine Wirkung mehr hat. Der vorhandene ...
Antwort lesen »Ein Takten im Abstand von 10 bis 20 Minuten ist in der Übergangszeit normal. Denn dann ist die benötigte Leistung unter der unteren ...
Antwort lesen »In diesem Fall übersenden Sie die Rechnungen Ihrem Energieberater. Dieser prüft, ob Fenster und Rechnung den Vorgaben entsprechen und ...
Antwort lesen »Geht es um eine Dachdämmung, dichten Sie das Gebäude damit nach oben hin ab. Gelangt Feuchtigkeit in den Dachraum, kann diese dadurch nicht ...
Antwort lesen »Das Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen führt "Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive ...
Antwort lesen »Aktuell schreibt das BMWK: "Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin ...
Antwort lesen »Haben Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten, können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragen. Auf diese Weise ...
Antwort lesen »Befinden sich Leitungen in beheizten Räumen oder Bauteilen eines Nutzers dazwischen, sind diese nicht zu dämmen. Der Grund dafür ist, dass ...
Antwort lesen »Bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises ist es möglich, den Wärmeerzeuger zu ändern, neue Wärmeerzeuger zur Förderung hinzuzufügen ...
Antwort lesen »Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind am effektivsten, wenn sie außen vor dem Fenster angebracht sind. Ist das aus den genannten ...
Antwort lesen »Die Informationen stammen aus dem letzten Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie. Da diese bisher nicht veröffentlicht wurde, können wir Ihnen ...
Antwort lesen »Das Bundesfinanzministerium stellt dazu eine Musterbescheinigung zur Verfügung. Diese finden Sie hier zum Download. Laden Sie sich unsere ...
Antwort lesen »Energieausweise sind in aller Regel für das gesamte Gebäude auszustellen. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Wärmeerzeuger ...
Antwort lesen »Durch die Dachdämmung und das neue Fenster kann Feuchtigkeit nicht mehr von allein aus dem Dachboden entweichen. Um die relative Feuchte ...
Antwort lesen »Es gibt eine Übergangsfrist, bei der die Anforderungen von 2023 auch dann gelten, wenn Sie die Heizung 2024 einbauen. Voraussetzung dafür ...
Antwort lesen »Bei dem beschriebenen Aufbau ist eine Dampfbremse oder eine Hinterlüftung nötig. Entscheiden Sie sich für eine Hinterlüftung, ist diese ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Antwort geben. Grund dafür ist, dass die BEG-EM-Richtlinie für 2024 bislang ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist ein separater Zähler auch keine Pflicht. Denn Sie können Strom für die Wärmepumpe über den Haushaltsstromtarif beziehen. ...
Antwort lesen »Hierzu heißt es in der BEG-EM-Richtlinie: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung ...
Antwort lesen »Gefordert ist grundsätzlich nur ein fachgerechter Einbau. Ferner kommt es auf die U-Werte der neuen Fenster an. Sind diese niedrig genug, ...
Antwort lesen »Ja, das genügt in der Regel. Grundsätzlich darf jeder Fördermittel beantragen, der eine Sanierung durchführt. Ob es sich dabei um den ...
Antwort lesen »Die Antragsseite für die BEG-EM-Förderung im BAFA-Portal ist aktuell erreichbar. Zudem schreibt das BMWK explizit: "Ausgenommen von der ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, spielt es keine Rolle, ob Sie die Gasheizung behalten oder tauschen. Denn diese ist aktuell zu ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn aktuell stehen Ihnen die förderbaren Kosten noch pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ab 2024 ist das nicht mehr der ...
Antwort lesen »Gefördert werden grundsätzlich alle Kosten zur Wiederherstellung des Gebäudes. In der Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen des BAFA ...
Antwort lesen »Sie bekommen eine Basis-Förderung für die Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Diese können Sie um 5 Prozent aufstocken, wenn Sie ...
Antwort lesen »Darlehen zur Neubauförderung von Effizienzgebäuden werden grundsätzlich befristet für 12 Monate zugesagt. Anschließend verlängert sich die ...
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