1. Sparsame LEDs einsetzen
Wer noch alte Leuchtmittel für die Weihnachtsbeleuchtung nutzt, sollte jetzt umsatteln. Für festliche Beleuchtung sorgen am besten sparsame LEDs. Diese brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen nur etwa zehn Prozent des Stroms – und halten rund 100-mal länger. Ein Umstieg zahlt sich also schnell aus. Wichtig beim Kauf: Auf gemütliches, warmweißes Licht achten. Entscheidend dafür ist die Farbtemperatur, die auf der Packung in Kelvin (K) angegeben wird. Eine Farbtemperatur von weniger als 3.000 K sorgt für warmweißes, gelbliches und somit gemütliches Licht.
--> Zusätzlicher Spartipp: Beim Kauf darauf achten, keine batteriebetriebene LED-Beleuchtung zu kaufen, sondern nach Möglichkeit ein Modell mit Anschluss für das Stromnetz, denn Batteriestrom ist in Summe deutlich teurer als Strom aus der Steckdose.
2. Geringe Leistung der Leuchtmittel schont den Geldbeutel
Je geringer die angegebene Leistung auf den Leuchtmitteln, desto niedriger sind der Verbrauch und die dafür zu entrichtenden Stromkosten. Die Leistung wird in Watt angegeben und steht auf der Verpackung, dem Stecker oder an einem Zettel am Kabel der Lichterkette. LED-Lichterketten liegen meist zwischen 3 und 10 Watt, je nach Anzahl der Lämpchen, eine klassische Glühlampen-Lichterkette kommt auf ungefähr 50 Watt. Dabei sorgt eine LED-Lichterkette während eines vierwöchigen Betriebs für etwa 40 Cent Stromkosten. Lichterketten mit Glüh- oder Halogenlämpchen verursachen in der gleichen Zeitspanne etwa vier Euro Kosten.
3. Nützliche Zeitschaltuhr: Genau getaktet Energie sparen
Mit einer Zeitschaltuhr erstrahlt die Lichterpracht nur dann, wenn sie ihre Wirkung auch entfalten soll, also nur in den ausgewählten Abendstunden und nicht am helllichten Tag oder wenn niemand zu Hause ist. Auch in Räumen, in denen sich niemand aufhält, kann einfach der Stecker gezogen werden. Wer mehrere Lichtquellen zusammenschließen möchte, kann dafür stromsparende, abschaltbare Steckdosenleisten einsetzen.
--> Übrigens: Im Sinne des Gesetzes zählt Licht - genau wie Autoabgase - als Immission, die die Luft verunreinigt. Deshalb gelten bei der weihnachtlichen Beleuchtung der Fassade oder des Gartens die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr. Eine Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass diese Ruhezeiten zuverlässig eingehalten werden.
4. Die richtige Lichterkette finden: Drinnen oder draußen?
Ob die Weihnachtsbeleuchtung das Wohnzimmer verschönern oder den Garten beleuchten soll, sollte vor dem Kauf schon feststehen. Denn je nach Schutzart ist die Beleuchtung speziell für den Innen- oder Außenbereich geeignet.
5. Sicherheit und Brandschutz bei der Weihnachtsbeleuchtung im Blick behalten
Jedes Jahr steigt in der Vorweihnachtszeit das Brandrisiko deutlich an, in Deutschland gibt es dann rund 40 bis 50 Prozent mehr Brände als im Frühling oder Herbst. Auch Lichterketten gehören mitunter zu den Brandverursachern, wenn brüchige oder überhitzte Kabel einen Kurzschluss oder Schwelbrand auslösen. Deshalb: Wird die Beleuchtung zur Weihnachtszeit aus dem Keller geholt, sollte sie zunächst gründlich auf Schäden geprüft werden: Sind Stecker und Kabel noch in Ordnung? Müssen kaputte Leuchtmittel ausgetauscht werden? Von beschädigten Lichterketten sollte man im Zweifel lieber die Finger lassen!
Auch beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung steht Sicherheit an erster Stelle. Ein sicheres und zuverlässiges Produkt ist immer mit dem GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und dem blauen TÜV-Siegel ausgezeichnet.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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