Eine Solaranlage auf dem eigenen Dach – viele Haushalte ziehen das aktuell in Betracht, um angesichts der hohen Strompreise Geld zu sparen. Die Vorteile von Photovoltaik-Anlagen für den Geldbeutel und für die Umwelt sind unbestritten. Das aktuelle EEG 2023 macht solche Anlagen noch einmal attraktiver. Doch diese positiven Effekte nehmen deutlich ab, wenn man anschließend weniger aufs Energiesparen achtet als zuvor.
Ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt: Haushalte, die in den letzten Jahren eine Photovoltaik-Anlage installierten, haben im Schnitt einen höheren Stromverbrauch als vergleichbare Haushalte ohne Solaranlage. Der Mehrverbrauch, den man auch als Rebound-Effekt bezeichnet, hat ökonomische und psychologische Gründe: Viele der interviewten Haushalte mit Photovoltaik-Anlage achten weniger auf ihren Verbrauch, weil sie ein gutes Gewissen haben und weil sie kaum noch finanzielle Anreize zum Stromsparen sehen. Sichtbar gemacht wurde dieser EE-Rebound in einem Forschungsprojekt unter Koordination des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Das Problem an dieser Entwicklung: Der Mehrverbrauch verlangsamt nicht nur die Energiewende, sondern kostet die Haushalte auch Geld.
Energiesparen bleibt zentral für den Klimaschutz – auch bei erneuerbaren Energien
Mit einem bloßen Wechsel zu erneuerbaren Strom- und Wärmequellen sind die Klimaziele nicht rechtzeitig zu erreichen. Genauso wichtig ist es, dass der Energieverbrauch insgesamt effizienter und suffizienter, also maßvoller, wird. Oft wird Eigentümern mit Solaranlage noch geraten, möglichst viel vom eigenen Solarstrom selbst zu nutzen. Auch Aussagen wie ‚die Sonnenenergie sei unerschöpflich‘ motivieren nicht zum Stromsparen. Doch auch mit eigenem Solarstrom bleibt der sparsame Verbrauch entscheidend. Jede Kilowattstunde Solarstrom wird für die Energiewende gebraucht.
Grundsätzlich ist Eigenverbrauch sinnvoll: Haushalte stabilisieren das Stromnetz, wenn sie ihren Solarstrom gezielt zur sonnigen Mittagszeit nutzen. Manche Haushalte verbrauchen jedoch extra viel Strom, weil sie Einspeisen als pure Verschwendung empfinden. Das kann mit der verbesserten Einspeisevergütung im EEG 2023 jetzt jedoch anders werden! Und auch der eigene Geldbeutel freut sich über einen sparsamen Verbrauch, in Zeiten explodierender Kosten sowieso. Denn dass ein sorgloser Umgang mit Energie auch mit einer Photovoltaik-Anlage für die Haushalte nachteilig ist, zeigen die Forschenden an einem Fallbeispiel: Durch einen um 20 Prozent erhöhten Verbrauch verliert ein Drei-Personen-Haushalt jährlich circa 100 Euro.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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