Strom sparen ist eigentlich ganz einfach. Trotzdem fällt es vielen Verbrauchern schwer, ihren Stromverbrauch in den Griff zu kriegen. Allerdings gibt es kaum eine andere Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Stromkosten genauso rasant ansteigen wie die Strompreise. Im Januar haben bereits viele Anbieter die Preise erhöht, weitere werden in Februar und März nachziehen. Mit diesen vier einfachen Schritten können Verbraucher ihren Stromverbrauch und ihre Stromkosten merklich senken:
Schritt 1: Kennen Sie Ihren Stromverbrauch?
Wer Strom sparen will, muss erst mal wissen, wie viel er verbraucht. Mit einer Analyse des Stromverbrauchs lässt sich klären, wo im Haus unnötig Strom verbraucht wird. Praktische Online-Helfer wie der StromCheck express machen die Bestandsaufnahme ganz einfach. Er gibt auch gleich Spartipps. Übrigens: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes liegt bei 4.500 kWh, bei sparsamem Umgang lässt er sich jedoch auf 2.200 bis 3.300 kWh im Jahr senken. Und wo liegen Sie im Vergleich?
Schritt 2: Haben Sie noch alten Glühlampen in Betrieb?
Wer an Glühbirnen festhält, muss sich über steigende Stromkosten nicht wundern. Sie verbrauchen deutlich mehr Strom als ihre sparsamen Nachfolger. Mit LED- und Energiesparlampen können Verbraucher ihren Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent senken.
Schritt 3: Leben Sie noch "auf Stand-by"?
Gerade Unterhaltungselektronik wie der Fernseher, aber auch Gebrauchsgeräte wie der Kaffeevollautomat vergeuden im Stand-by sehr Strom. Bei der Vielzahl an Elektrogeräten, die wir heute um uns haben, kommt da schnell eine ansehnliche Summe zusammen - ein unnötiger Kostentreiber. Eine schaltbare Steckdosenleiste trennt alle angeschlossenen Geräte einfach und schnell vom Netz und setzt Stand-by-Kosten mit einem Klick ein Ende.
Schritt 4: Nutzen Sie schon konsequent Energiesparprogramme?
Energiesparprogramme von Waschmaschine und Geschirrspüler haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Stromrechnung. Wer beim Waschen und Spülen das Energiespar- oder ECO-Programm wählt, spart neben Wasser auch jede Menge Strom. Und keine Sorge: Die Reinigungswirkung ist genauso gut wie beim Normalprogramm. Generell gilt: Waschmaschine und Geschirrspüler sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn sie voll sind und sich der Waschgang lohnt.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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