Strom sparen ist eigentlich ganz einfach. Trotzdem fällt es vielen Verbrauchern schwer, ihren Stromverbrauch in den Griff zu kriegen. Allerdings gibt es kaum eine andere Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Stromkosten genauso rasant ansteigen wie die Strompreise. Im Januar haben bereits viele Anbieter die Preise erhöht, weitere werden in Februar und März nachziehen. Mit diesen vier einfachen Schritten können Verbraucher ihren Stromverbrauch und ihre Stromkosten merklich senken:
Schritt 1: Kennen Sie Ihren Stromverbrauch?
Wer Strom sparen will, muss erst mal wissen, wie viel er verbraucht. Mit einer Analyse des Stromverbrauchs lässt sich klären, wo im Haus unnötig Strom verbraucht wird. Praktische Online-Helfer wie der StromCheck express machen die Bestandsaufnahme ganz einfach. Er gibt auch gleich Spartipps. Übrigens: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes liegt bei 4.500 kWh, bei sparsamem Umgang lässt er sich jedoch auf 2.200 bis 3.300 kWh im Jahr senken. Und wo liegen Sie im Vergleich?
Schritt 2: Haben Sie noch alten Glühlampen in Betrieb?
Wer an Glühbirnen festhält, muss sich über steigende Stromkosten nicht wundern. Sie verbrauchen deutlich mehr Strom als ihre sparsamen Nachfolger. Mit LED- und Energiesparlampen können Verbraucher ihren Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent senken.
Schritt 3: Leben Sie noch "auf Stand-by"?
Gerade Unterhaltungselektronik wie der Fernseher, aber auch Gebrauchsgeräte wie der Kaffeevollautomat vergeuden im Stand-by sehr Strom. Bei der Vielzahl an Elektrogeräten, die wir heute um uns haben, kommt da schnell eine ansehnliche Summe zusammen - ein unnötiger Kostentreiber. Eine schaltbare Steckdosenleiste trennt alle angeschlossenen Geräte einfach und schnell vom Netz und setzt Stand-by-Kosten mit einem Klick ein Ende.
Schritt 4: Nutzen Sie schon konsequent Energiesparprogramme?
Energiesparprogramme von Waschmaschine und Geschirrspüler haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Stromrechnung. Wer beim Waschen und Spülen das Energiespar- oder ECO-Programm wählt, spart neben Wasser auch jede Menge Strom. Und keine Sorge: Die Reinigungswirkung ist genauso gut wie beim Normalprogramm. Generell gilt: Waschmaschine und Geschirrspüler sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn sie voll sind und sich der Waschgang lohnt.
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Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
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Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
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