Strom sparen ist eigentlich ganz einfach. Trotzdem fällt es vielen Verbrauchern schwer, ihren Stromverbrauch in den Griff zu kriegen. Allerdings gibt es kaum eine andere Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Stromkosten genauso rasant ansteigen wie die Strompreise. Im Januar haben bereits viele Anbieter die Preise erhöht, weitere werden in Februar und März nachziehen. Mit diesen vier einfachen Schritten können Verbraucher ihren Stromverbrauch und ihre Stromkosten merklich senken:
Schritt 1: Kennen Sie Ihren Stromverbrauch?
Wer Strom sparen will, muss erst mal wissen, wie viel er verbraucht. Mit einer Analyse des Stromverbrauchs lässt sich klären, wo im Haus unnötig Strom verbraucht wird. Praktische Online-Helfer wie der StromCheck express machen die Bestandsaufnahme ganz einfach. Er gibt auch gleich Spartipps. Übrigens: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes liegt bei 4.500 kWh, bei sparsamem Umgang lässt er sich jedoch auf 2.200 bis 3.300 kWh im Jahr senken. Und wo liegen Sie im Vergleich?
Schritt 2: Haben Sie noch alten Glühlampen in Betrieb?
Wer an Glühbirnen festhält, muss sich über steigende Stromkosten nicht wundern. Sie verbrauchen deutlich mehr Strom als ihre sparsamen Nachfolger. Mit LED- und Energiesparlampen können Verbraucher ihren Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent senken.
Schritt 3: Leben Sie noch "auf Stand-by"?
Gerade Unterhaltungselektronik wie der Fernseher, aber auch Gebrauchsgeräte wie der Kaffeevollautomat vergeuden im Stand-by sehr Strom. Bei der Vielzahl an Elektrogeräten, die wir heute um uns haben, kommt da schnell eine ansehnliche Summe zusammen - ein unnötiger Kostentreiber. Eine schaltbare Steckdosenleiste trennt alle angeschlossenen Geräte einfach und schnell vom Netz und setzt Stand-by-Kosten mit einem Klick ein Ende.
Schritt 4: Nutzen Sie schon konsequent Energiesparprogramme?
Energiesparprogramme von Waschmaschine und Geschirrspüler haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Stromrechnung. Wer beim Waschen und Spülen das Energiespar- oder ECO-Programm wählt, spart neben Wasser auch jede Menge Strom. Und keine Sorge: Die Reinigungswirkung ist genauso gut wie beim Normalprogramm. Generell gilt: Waschmaschine und Geschirrspüler sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn sie voll sind und sich der Waschgang lohnt.
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Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
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