Strom sparen ist eigentlich ganz einfach. Trotzdem fällt es vielen Verbrauchern schwer, ihren Stromverbrauch in den Griff zu kriegen. Allerdings gibt es kaum eine andere Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Stromkosten genauso rasant ansteigen wie die Strompreise. Im Januar haben bereits viele Anbieter die Preise erhöht, weitere werden in Februar und März nachziehen. Mit diesen vier einfachen Schritten können Verbraucher ihren Stromverbrauch und ihre Stromkosten merklich senken:
Schritt 1: Kennen Sie Ihren Stromverbrauch?
Wer Strom sparen will, muss erst mal wissen, wie viel er verbraucht. Mit einer Analyse des Stromverbrauchs lässt sich klären, wo im Haus unnötig Strom verbraucht wird. Praktische Online-Helfer wie der StromCheck express machen die Bestandsaufnahme ganz einfach. Er gibt auch gleich Spartipps. Übrigens: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes liegt bei 4.500 kWh, bei sparsamem Umgang lässt er sich jedoch auf 2.200 bis 3.300 kWh im Jahr senken. Und wo liegen Sie im Vergleich?
Schritt 2: Haben Sie noch alten Glühlampen in Betrieb?
Wer an Glühbirnen festhält, muss sich über steigende Stromkosten nicht wundern. Sie verbrauchen deutlich mehr Strom als ihre sparsamen Nachfolger. Mit LED- und Energiesparlampen können Verbraucher ihren Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent senken.
Schritt 3: Leben Sie noch "auf Stand-by"?
Gerade Unterhaltungselektronik wie der Fernseher, aber auch Gebrauchsgeräte wie der Kaffeevollautomat vergeuden im Stand-by sehr Strom. Bei der Vielzahl an Elektrogeräten, die wir heute um uns haben, kommt da schnell eine ansehnliche Summe zusammen - ein unnötiger Kostentreiber. Eine schaltbare Steckdosenleiste trennt alle angeschlossenen Geräte einfach und schnell vom Netz und setzt Stand-by-Kosten mit einem Klick ein Ende.
Schritt 4: Nutzen Sie schon konsequent Energiesparprogramme?
Energiesparprogramme von Waschmaschine und Geschirrspüler haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Stromrechnung. Wer beim Waschen und Spülen das Energiespar- oder ECO-Programm wählt, spart neben Wasser auch jede Menge Strom. Und keine Sorge: Die Reinigungswirkung ist genauso gut wie beim Normalprogramm. Generell gilt: Waschmaschine und Geschirrspüler sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn sie voll sind und sich der Waschgang lohnt.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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