Wer mit Trinkwasser den Garten gießt, zahlt zweimal: Zum Einen schlägt natürlich das verbrauchte Wasser zu Buche, zum Anderen werden für die entnommene Wassermenge auch Abwassergebühren fällig. Die lassen sich einsparen - mit einem Gartenwasserzähler. Damit kann das im Garten genutzte und versickerte Trinkwasser von den Abwassergebühren abgezogen werden.
Rechnet sich ein Gartenwasserzähler immer?
Auch wenn der Gedanke, Abwassergebühren zu sparen, verlockend ist - ein separater Gartenwasserzähler rechnet sich nicht für jeden Garten. Wirtschaftlich ist ein separater Zähler in der Regel nur für große Gärten und einen hohen Wasserverbrauch. Um die Kosten für den Einbau und regelmäßigen Wechsel des Zählers einzuspielen, ist ein jährlicher Wasserverbrauch im Garten zwischen 6 m³ und 8 m³ (6.000 bis 8.000 Liter Wasser) erforderlich. Bevor Eigentümer:innen also einen Gartenwasserzähler einbauen, sollten sie zunächst den Wasserverbrauch überprüfen und zur Kosteneinsparung die Möglichkeiten der Regenwassernutzung ausschöpfen.
Um die Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers zu prüfen, lohnt sich ein Blick in die lokalen Satzungen und Gebührenordnungen gleich doppelt. Zum Einen finden sich dort die Regelungen und Kosten, zum Anderen ist dort auch in einigen Kommunen ein Privileg für Gartenbesitzer festgehalten: die sogenannte Gartenwasserpauschale oder auch Sprengwasserpauschale. In diesen Fällen wird auf Antrag eine bestimmte Pauschale für die Gartenbewässerung von den Abwassergebühren abgezogen. Ein Gartenwasserzähler rechnet sich in diesen Fällen oft nicht, es sei denn, der Garten ist besonders groß. Aber: Diese Gartenwasserpauschale wurde in den vergangenen Jahren in vielen Kommunen abgeschafft. Denn Wasser wird immer mehr zum knappen und teuren Gut.
--> Wichtig zu wissen: Ein Pool im Garten darf bei der Kalkulation für den Gartenwasserzähler nicht berücksichtigt werden! Denn das chlorhaltige Wasser aus dem Pool wird in die Kanalisation abgelassen und muss in der kommunalen Kläranlage gereinigt werden. Deshalb werden für dieses Wasser auch Abwassergebühren berechnet.
Wie hoch sind die Kosten für einen Gartenwasserzähler?
Zu den Kosten für einen Gartenwasserzähler gehören die Kosten für Zähler sowie Einbau, die Abnahme durch die Stadt und die Kosten für den regelmäßigen Zählerwechsel (alle 6 Jahre). Die Kosten für den Wasserzähler und Zählerwechsel betragen rund 60 bis 70 Euro. Wer den Einbau nicht selbst übernimmt, muss mit circa 100 Euro Einbaukosten rechnen. Die Kosten für die Abnahme und Verplombung durch die Kommune betragen je nach Satzung und Gebührenordnung zwischen 20 und 50 Euro.
Braucht man eine Genehmigung für einen Gartenwasserzähler? Welche Vorschriften gibt es?
Bevor ein Gartenwasserzähler installiert wird, sollten Informationen von der Kommune und vom Wasserversorger eingeholt werden, denn die Regelungen sind regional unterschiedlich. Die lokalen Satzungen legen fest, ob der Zähler selbst eingebaut werden darf oder ein Fachbetrieb beauftragt werden muss, wie hoch die Gebühren sind und ob der Zähler selbst gewählt oder vom Versorger gekauft oder gemietet werden muss.
--> Allgemein gilt: Es dürfen nur geeichte und amtlich zugelassene Wasserzähler montiert werden. Und alle 6 Jahre muss der Zähler nachgeeicht oder erneuert werden. In der Regel ist das Nacheichen teurer als ein neuer Wasserzähler.
Übrigens: Für das Melden der Zählerstände sind Eigentümer:innen in diesem Fall selbst verantwortlich! Nur gemeldete Zählerstände werden von den Abwassergebühren abgezogen.
Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
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