Wer mit Frischwasser den Garten gießt, zahlt zweimal: Zum Einen schlägt natürlich das verbrauchte Wasser zu Buche, zum Anderen werden für die entnommene Wassermenge auch Abwassergebühren fällig. Die lassen sich einsparen - mit einem Gartenwasserzähler. Damit kann das im Garten genutzte und versickerte Frischwasser von den Abwassergebühren abgezogen werden.
Rechnet sich ein Gartenwasserzähler immer?
Auch wenn der Gedanke, Abwassergebühren zu sparen, verlockend ist - ein separater Gartenwasserzähler rechnet sich nicht für jeden Garten. Wirtschaftlich ist ein separater Zähler in der Regel nur für große Gärten und einen hohen Wasserverbrauch. Um die Kosten für den Einbau und regelmäßigen Wechsel des Zählers einzuspielen, ist ein jährlicher Wasserverbrauch im Garten zwischen 6 m³ und 8 m³ (6.000 bis 8.000 Liter Wasser) erforderlich. Bevor Eigentümer:innen also einen Gartenwasserzähler einbauen, sollten sie zunächst den Wasserverbrauch überprüfen und zur Kosteneinsparung die Möglichkeiten der Regenwassernutzung ausschöpfen.
Um die Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers zu prüfen, lohnt sich ein Blick in die lokalen Satzungen/Gebührenordnungen gleich doppelt. Zum Einen finden sich dort die Regelungen und Kosten, zum Anderen ist dort auch in einigen Kommunen ein Privileg für Gartenbesitzer festgehalten: die sogenannte Gartenwasserpauschale oder auch Sprengwasserpauschale. In diesen Fällen wird auf Antrag eine bestimmte Pauschale für die Gartenbewässerung von den Abwassergebühren abgezogen (Ein Beispiel: In Würzburg wird eine Freimenge von pauschal 15 m³ jährlich anerkannt. Voraussetzung ist eine Hausgartenfläche von mindestens 200 m²). Ein Gartenwasserzähler rechnet sich in diesen Fällen oft nicht, es sei denn, der Garten ist besonders groß. Diese Gartenwasserpauschale wurde in den vergangenen Jahren allerdings in vielen Kommunen abgeschafft.
Wichtig: Ein Pool im Garten darf bei der Kalkulation für den Gartenwasserzähler nicht berücksichtigt werden! Denn das chlorhaltige Wasser aus dem Pool wird in die Kanalisation abgelassen und muss in der kommunalen Kläranlage gereinigt werden. Deshalb werden für dieses Wasser auch Abwassergebühren berechnet.
Wie hoch sind die Kosten für einen Gartenwasserzähler?
Zu den Kosten für einen Gartenwasserzähler gehören die Kosten für Zähler sowie Einbau, die Abnahme durch die Stadt und die Kosten für den regelmäßigen Zählerwechsel (alle 6 Jahre). Die Kosten für den Wasserzähler und Zählerwechsel betragen rund 60 bis 70 Euro. Wer den Einbau nicht selbst übernimmt, muss mit circa 100 Euro Einbaukosten rechnen. Die Kosten für die Abnahme und Verplombung durch die Kommune betragen je nach Satzung und Gebührenordnung zwischen 20 und 50 Euro.
Braucht man eine Genehmigung für einen Gartenwasserzähler? Welche Vorschriften gibt es?
Bevor ein Gartenwasserzähler installiert wird, sollten Informationen von der Kommune und vom Wasserversorger eingeholt werden, denn die Regelungen sind regional unterschiedlich. Die lokalen Satzungen legen fest, ob der Zähler selbst eingebaut werden darf oder ein Fachbetrieb beauftragt werden muss, wie hoch die Gebühren sind und ob der Zähler selbst gewählt oder vom Versorger gekauft oder gemietet werden muss.
Allgemein gilt: Es dürfen nur geeichte und amtlich zugelassene Wasserzähler montiert werden. Und alle 6 Jahre muss der Zähler nachgeeicht oder erneuert werden. In der Regel ist das Nacheichen teurer als ein neuer Wasserzähler.
Übrigens: Für das Melden der Zählerstände sind Eigentümer:innen in diesem Fall selbst verantwortlich! Nur gemeldete Zählerstände werden von den Abwassergebühren abgezogen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
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