Wer mit Trinkwasser den Garten gießt, zahlt zweimal: Zum Einen schlägt natürlich das verbrauchte Wasser zu Buche, zum Anderen werden für die entnommene Wassermenge auch Abwassergebühren fällig. Die lassen sich einsparen - mit einem Gartenwasserzähler. Damit kann das im Garten genutzte und versickerte Trinkwasser von den Abwassergebühren abgezogen werden.
Rechnet sich ein Gartenwasserzähler immer?
Auch wenn der Gedanke, Abwassergebühren zu sparen, verlockend ist - ein separater Gartenwasserzähler rechnet sich nicht für jeden Garten. Wirtschaftlich ist ein separater Zähler in der Regel nur für große Gärten und einen hohen Wasserverbrauch. Um die Kosten für den Einbau und regelmäßigen Wechsel des Zählers einzuspielen, ist ein jährlicher Wasserverbrauch im Garten zwischen 6 m³ und 8 m³ (6.000 bis 8.000 Liter Wasser) erforderlich. Bevor Eigentümer:innen also einen Gartenwasserzähler einbauen, sollten sie zunächst den Wasserverbrauch überprüfen und zur Kosteneinsparung die Möglichkeiten der Regenwassernutzung ausschöpfen.
Um die Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers zu prüfen, lohnt sich ein Blick in die lokalen Satzungen und Gebührenordnungen gleich doppelt. Zum Einen finden sich dort die Regelungen und Kosten, zum Anderen ist dort auch in einigen Kommunen ein Privileg für Gartenbesitzer festgehalten: die sogenannte Gartenwasserpauschale oder auch Sprengwasserpauschale. In diesen Fällen wird auf Antrag eine bestimmte Pauschale für die Gartenbewässerung von den Abwassergebühren abgezogen. Ein Gartenwasserzähler rechnet sich in diesen Fällen oft nicht, es sei denn, der Garten ist besonders groß. Aber: Diese Gartenwasserpauschale wurde in den vergangenen Jahren in vielen Kommunen abgeschafft. Denn Wasser wird immer mehr zum knappen und teuren Gut.
--> Wichtig zu wissen: Ein Pool im Garten darf bei der Kalkulation für den Gartenwasserzähler nicht berücksichtigt werden! Denn das chlorhaltige Wasser aus dem Pool wird in die Kanalisation abgelassen und muss in der kommunalen Kläranlage gereinigt werden. Deshalb werden für dieses Wasser auch Abwassergebühren berechnet.
Wie hoch sind die Kosten für einen Gartenwasserzähler?
Zu den Kosten für einen Gartenwasserzähler gehören die Kosten für Zähler sowie Einbau, die Abnahme durch die Stadt und die Kosten für den regelmäßigen Zählerwechsel (alle 6 Jahre). Die Kosten für den Wasserzähler und Zählerwechsel betragen rund 60 bis 70 Euro. Wer den Einbau nicht selbst übernimmt, muss mit circa 100 Euro Einbaukosten rechnen. Die Kosten für die Abnahme und Verplombung durch die Kommune betragen je nach Satzung und Gebührenordnung zwischen 20 und 50 Euro.
Braucht man eine Genehmigung für einen Gartenwasserzähler? Welche Vorschriften gibt es?
Bevor ein Gartenwasserzähler installiert wird, sollten Informationen von der Kommune und vom Wasserversorger eingeholt werden, denn die Regelungen sind regional unterschiedlich. Die lokalen Satzungen legen fest, ob der Zähler selbst eingebaut werden darf oder ein Fachbetrieb beauftragt werden muss, wie hoch die Gebühren sind und ob der Zähler selbst gewählt oder vom Versorger gekauft oder gemietet werden muss.
--> Allgemein gilt: Es dürfen nur geeichte und amtlich zugelassene Wasserzähler montiert werden. Und alle 6 Jahre muss der Zähler nachgeeicht oder erneuert werden. In der Regel ist das Nacheichen teurer als ein neuer Wasserzähler.
Übrigens: Für das Melden der Zählerstände sind Eigentümer:innen in diesem Fall selbst verantwortlich! Nur gemeldete Zählerstände werden von den Abwassergebühren abgezogen.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort