Für die Baubegleitung und Fachplanung bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Höhe der förderfähigen Kosten 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt. Der Zuschuss zur Baubegleitung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Er wird zusätzlich zu den Zuschüssen für die Sanierungsmaßnahme gezahlt und auch im gleichen Antrag beantragt. Die neuen Förderbedingungen für die qualifizierte Baubegleitung sind ein Baustein in der Neustrukturierung der Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
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Was genau wird bei der Baubegleitung gefördert?
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM Zuschuss). Hierzu zählt auch eine akustische Fachplanung zur Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei Einbau einer Luftwärmepumpe, Klimaanlage, Lüftungsanlage oder Klein-Windenergieanlage sowie KWK-Anlage. So sollen Schallschutzprobleme von Anfang an vermieden werden.
Wer kann den Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragen?
Den Zuschuss können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften beantragen. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.