Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel ist ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Noch im Sommer soll der Bundestag der Gesetzesnovelle zustimmen und das EEG 2016 damit vor der Sommerpause durchwinken. Geplant ist, den Ausbau der Windenergie einzuschränken und Biomasse moderat weiter zu fördern. Kleine Photovoltaik-Anlagen auf Dächern werden wie bisher mit einer Einspeisevergütung gefördert. Die Eigentümer müssen jedoch ab einer Größe von 10 Kilowatt installierter Leistung weiterhin einen Teil der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom entrichten. Die Befreiungen für stromkostenintensive Unternehmen sollen dagegen ausgeweitet werden. Die Kritiker hatten dagegen gefordert, dass die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage abgeschafft und die Belieferung von Mietern mit günstigem Solarstrom vereinfacht wird.
Größtes Problemfeld der Energiewende ist derzeit der Netzausbau. Denn die benötigten neuen Stromleitungen werden erst später fertig als geplant, weil nun Erdkabel statt überirdischer Leitungen verlegt werden sollen. Geplant ist, den Anteil Erneuerbarer Energien von derzeit rund 33 Prozent auf 40-45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55-60 Prozent im Jahr 2035 zu steigern.