Wir wohnen in einem Doppelhaus, welches am Giebel um 2,50 m versetzt ist. Das Dach (Keramikziegeldeckung) hat zum Nachbarhaus jeweils einen Überstand von ca. 60 cm und an der Unterseite eine Holzverkleidung. Der Nachbar will eine Solaranlage mit Glas-Folie-Modulen installieren, welchen Mindestabstand hat er einzuhalten?
Die Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen werden in den Bauordnungen der Länder geregelt. In der Muster-Bauordnung steht dazu unter § 32 Dächer: Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen Solaranlagen mindestens 1,25 m entfernt sein, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind. Die Anforderungen der einzelnen Bundesländer können hiervon abweichen. Verbindliche Informationen erhalten Sie dazu in der Bauordnung Ihres Bundeslandes oder vom zuständigen Bauamt.